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Krebspatientin Madame Sébire darf nicht sterben

2. Teil: Was die Politiker zu dem Fall sagen

Premierminister François Fillon äußerte Verständnis für den dramatischen Fall, stellte sich jedoch an die Seite seiner Ministerin. Der Regierungschef meinte, die Ärzte könnten Sébire nach einem richterlichen Nein vielleicht "ohne Wasser und Ernährung bis zum Tod in ein künstliches Koma versetzen".

Das hat Chantal Sébire sofort kategorisch abgelehnt. Sie will in Abstimmung mit ihren drei Kindern zu einem selbstgewählten Zeitpunkt bewusst aus dem Leben scheiden. "Mich betäuben zu lassen und dann den Krebs siegen zu lassen kommt nicht in Frage."

Sébires älteste Tochter Valerie, 29, ist von Beruf Krankenschwester und unterstützt ihre Mutter: "Mama ist am Ende, sie ist müde, sie kann nicht mehr." Nach dem von der Familie herbeigesehnten Tod der Mutter wird sich Valerie mit ihrem Bruder Vincent, 27, um das 13-jährige Nesthäkchen Mathilde kümmern.

Keinen Trost konnte die katholische Kirche der Familie Sébire spenden. "Kein Mensch hat das Recht, einen anderen Menschen zu töten", bekräftigte der Erzbischof von Lyon, Philipppe Barbarin, noch am gestrigen Sonntag.

Die sehr katholisch auftretende Wohnungsbauministerin Christine Boutin fühlte sich offenbar verpflichtet - trotz der thematischen Ferne des Falls Sébire zu ihrem Geschäftsbereich - Stellung zu nehmen: "Man muss dieser Frau mit dem deformierten Gesicht sagen, dass sie noch geliebt wird", sagte die Ministerin. "Wie kann man glauben, dass Sterbehilfe ein Akt der Liebe sein kann?"

Eine Erklärung, die von Chantal Sébires Kindern mit Unverständnis und Entsetzen aufgenommen wurde. Chantal Sébire reagierte am Wochenende mit einem Telefonanruf in einer TV-Sendung. "Es geht mir nicht um mein entstelltes Gesicht. Ich leide so sehr unter Schmerzen: Deshalb rufe ich um Hilfe. Madame Boutin wünsche ich zum besseren Verständnis und ohne jede Böswilligkeit 24 Stunden meines Leidens."

Zum Sterben ins Ausland

Der Abgeordnete Jean Leonetti ist der Verfasser des Gesetzes zur Einstellung lebenserhaltender Maßnahmen und gilt als Instanz in dieser schwierigen Frage. Seiner Ansicht nach erbittet "diese krebskranke Frau von der Justiz Hilfe bei einem Selbstmord", und das sei von seinem Gesetz nicht abgedeckt.

Chantal Sébire hat dem Abgeordneten sofort widersprochen. "Das ist keine Hilfe zum Selbstmord, sondern ein Akt der Liebe, für mich ein Akt der Befreiung und der Begleitung. Ich will in Würde aus dem Leben scheiden und mich nicht von dem Tumor dahinraffen lassen. Das wäre die ultimative Niederlage gegen die Krankheit."

Im September 2007 war die französische Schauspielerin Maïa Simon zum Sterben in die Schweiz gereist. Sie litt auch an Krebs und hatte vergeblich in Frankreich Sterbehilfe gesucht. Kurz vor ihrem medizinisch unterstützten Freitod gab sie ein letztes Interview. Darin griff sie ihr Heimatland wegen seiner "heuchlerischen Politik beim Thema Sterbehilfe" an.

Schon vor dem Urteil in Dijon hatte Chantal Sébrine angekündigt, wie es weiter geht, sollte das Gericht ihren Antrag ablehnen: "Wenn ich die Medikamente, die ich brauche, nicht in Frankreich bekomme, werde ich sie mir woanders holen", sagte sie kürzlich.

pad/hlo/mit Material von dpa

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