Stuttgart – Das Stuttgarter Landgericht sprach den 50-jährigen Alfred B. heute schuldig, im Oktober 2004 die Sparkasse in Siegelsbach bei Heilbronn überfallen und eine Kundin erschossen, deren Ehemann und einen Bankangestellten lebensgefährlich verletzt zu haben. Die Strafkammer folgte in vollem Umfang dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die am Ende des Indizienprozesses eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes und zweifachen Mordversuchs gefordert und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld beantragt hatte.
Damit ist eine vorzeitige Entlassung des Angeklagten nach 15 Jahren Haft ausgeschlossen. Alfred B. wurde wegen Mordes und räuberischer Erpressung mit Todesfolge verurteilt. Er muss den zwei überlebenden Opfern jeweils 30.000 Euro zahlen. Dagegen hatte die Verteidigung erneut Freispruch beantragt. Der Angeklagte beteuerte seine Unschuld: «Ich habe niemals einen Bankraub oder einen Mord begangen», sagte er in seinem Schlusswort.
Der nicht maskierte Bankräuber hatte am 7. Oktober 2004 den einzigen anwesenden Bankangestellten gezwungen, den Tresor zu öffnen. Er erbeutete rund 33.500 Euro. Danach zwang der Täter den 29-Jährigen, sich hinzuknien, und schlug ihm mit einem stumpfen Gegenstand bis zu zwölf Mal heftig auf den Kopf. Der Angestellte erlitt lebensgefährliche Schädel- und Hirnverletzungen. Beim Hinausgehen traf der Bankräuber auf ein älteres Ehepaar aus dem Nachbarort. Er bedrohte es mit der Pistole, warf den 66-Jährigen bäuchlings auf einen Stuhl, setzte ihm die Pistole in den Nacken und drückte ab. Gleich danach schoss er zwei Mal auf die 65-jährige Ehefrau und flüchtete. Die Frau starb binnen Sekunden, die beiden Schwerverletzten wurden durch Notoperationen gerettet.
Später identifizierten sie den Bäcker als Täter. Bei ihm wurden mehr als 20.000 Euro sichergestellt. Eine Blutspur in seinem Auto stammte mit hoher Wahrscheinlichkeit von dem niedergeschlagenen Bankangestellten. Ein Nachbar gab dem Bäcker jedoch ein Alibi; er habe ihn zur Tatzeit auf der Straße gesehen und gegrüßt. Im ersten Prozess schloss das Landgericht Heilbronn Alfred B. vor allem aufgrund dieser Zeugenaussage als Täter aus und sprach den Angeklagten am 21. April 2006 frei. Dagegen legte die Staatsanwaltschaft erfolgreich Revision beim Bundesgerichtshof ein.
jjc/AP
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