Von Jörg Diehl
Und weil ein verblendeter 22-Jähriger, wie Boere es war, Unmenschlichkeit für angemessen hielt, musste am 14. Juli 1944 der Apotheker Bicknese aus Breda sterben. Nach Auffassung der Gerichte betrat Heinrich Boere an diesem Tag zusammen mit einem weiteren SS-Mann das Geschäft des Opfers. Das mörderische Duett, es trug Zivilkleidung, fragte den Mann hinter der Ladentheke, ob er Bicknese sei. Als dieser bejahte, zog Boere aus der rechten Manteltasche seine durchgeladene und entsicherte Pistole und feuerte wortlos zwei oder drei Mal auf den Mann. Auch der andere SS-Scherge schoss. Bicknese verblutete in seiner Apotheke.
Nur wenig später, am 3. September 1944, machte sich Henker Boere wieder auf den Weg. In Voorschoten klingelte das Mordkommando an der Tür des Fahrradhändlers, dessen Namen man ihnen gegeben hatte. Als Teun de Groot das Fenster neben der Tür geöffnet und sich ausgewiesen hatte, töteten ihn die SS-Männer mit mehreren Kugeln. Doch ihr Tagwerk war noch nicht vollbracht.
Sie zogen weiter nach Wassenaar und läuteten bei F. W. Kusters. Unter dem Vorwand, nach untergetauchten Widerstandskämpfern zu suchen, drangen sie in die Wohnung ein, so die Justiz. Weil die Frau des späteren Opfers zunächst nicht von der Seite ihres Mannes wich, bedienten sich die Schergen eines Tricks. Unter dem Vorwand, seinen Ausweis auf der Wache genauer untersuchen zu müssen, nahmen sie Kusters mit. Unterwegs täuschten sie dann eine Autopanne vor und erschossen den Niederländer, als dieser ausstieg.
Todesstrafe konnte nicht vollstreckt werden
Boere, der nach dem Krieg in US-Gefangenschaft geriet, hatte bereits 1946 die Morde in mehreren Vernehmungen eingeräumt. Im Oktober 1949 schließlich, da war der gnadenlose SS-Mann über die Grenze zu seinem Onkel nach Eschweiler geflüchtet, verurteilte ihn der Sondergerichtshof Amsterdam unter anderem wegen mehrfachen Mordes zum Tode. Weil die Exekution nicht vollzogen werden konnte, wurde das Urteil in eine lebenslange Freiheitsstrafe umgewandelt.
Doch auch die musste Boere nie verbüßen. Zwar nahmen ihn die deutschen Behörden 1983 kurzzeitig in Haft, die Niederländer hatten um seine Auslieferung ersucht, doch schon wenig später kam der Kriegsverbrecher wieder frei. "Es konnte nicht mit der erforderlichen Sicherheit ausgeschlossen werden", so steht es in den Gerichtsunterlagen, "dass der Verurteilte (…) durch Einstellung in (…) die Waffen-SS (…) die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben könnte." Und Deutsche werden nicht ausgeliefert.
Gleichzeitig stellte die Staatsanwaltschaft Dortmund ein Ermittlungsverfahren gegen Boere mit der Begründung ein, die Taten seien als zulässige völkerrechtliche Repressalmaßnahmen der deutschen Besatzung gerechtfertigt gewesen, und im Übrigen habe der Verurteilte auf Befehl gehandelt.
"Es tut mir leid"
Das OLG Köln sowie das Landgericht Aachen sahen das anders. Demnach handelte es sich bei den Erschießungen um dreifachen Mord. Weder seien die Taten durch das Völkerrecht als sogenannte Kriegsrepressalie gerechtfertigt gewesen, noch könne sich der Verurteilte auf einen Befehlsnotstand berufen, teilte das OLG im Sommer 2007 mit. Daraufhin nahm auch die Staatsanwaltschaft Dortmund ihre Ermittlungen wieder auf, die nun in eine neuerliche Anklage mündeten.
Dennoch blieb Boere zunächst ein freier Mann, weil laut OLG die Entscheidung des Sondergerichtshofs aus dem Jahr 1949 unter Verstoß gegen völkerrechtlich verbindliche Mindeststandards eines fairen Verfahrens zustande gekommen war (Az. 2 Ws 156/07). Der Veteran, gegen den nach Kriegsende in Abwesenheit verhandelt worden war, wurde vor dem Amsterdamer Gericht nicht durch einen Verteidiger vertreten. Deshalb sei die wegen dreifachen Mordes damals verhängte Strafe nicht vollstreckbar, befand das OLG.
"Was 1944 passiert ist, tut mir leid", sagte Boere SPIEGEL ONLINE. "Ich bete jeden Abend für die Getöteten und für alle, die im Krieg gefallen sind." Er bitte jedoch um Nachsicht in der Beurteilung seiner Person, schließlich habe sich erst nach dem Krieg herausgestellt, dass das, was er für richtig angesehen habe, nur eines gewesen sei: "vollkommener Blödsinn".
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