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16.04.2008
 

Entscheidung in Washington

Oberste US-Richter erklären Todesspritze für zulässig

Überraschende Entscheidung in Washington: Der Oberste Gerichtshof der USA hat die Anwendung der Giftspritze bei Hinrichtungen für zulässig erklärt. Damit können die seit September ausgesetzten Exekutionen wieder aufgenommen werden.

Washington - Die höchsten US-Richter wiesen eine Klage zweier Todeskandidaten aus dem US-Bundesstaat Kentucky ab und haben die Hinrichtung per Giftspritze per Grundsatzurteil für rechtens erklärt.

Hinrichtungskammer im US-Bundesstaat Alabama: Giftspritze ist zulässig
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AP

Hinrichtungskammer im US-Bundesstaat Alabama: Giftspritze ist zulässig

Die beiden Kläger hatten unter Verweis auf den achten Verfassungszusatz, der "ungewöhnliche und grausame" Bestrafungen verbietet, gegen den Einsatz des Giftcocktails geklagt. Die Todesspritze verstoße allerdings nicht gegen die Verfassung, urteilten die Richter - mit einer klaren Mehrheit von sieben zu zwei Stimmen.

Das Urteil kam überraschend früh - ursprünglich hatten Beobachter erst im Sommer mit einer Entscheidung gerechnet. Um den Beschluss des Obersten Gerichtshofs abwarten zu können, hatten alle US-Bundesstaaten ihre Hinrichtungen gestoppt. Seit September ist daher kein Verurteilter in den USA mehr exekutiert worden. Wann die Hinrichtungen wieder aufgenommen werden, ist noch unklar.

Die 1977 eingeführte Todesspritze besteht aus drei Chemikalien: die erste betäubt den Hinrichtungskandidaten, die zweite lähmt seine Muskulatur, die dritte schließlich bringt das Herz zum Stillstand. Verläuft die Injektion planmäßig, wird der Verurteilte rasch bewusstlos und stirbt binnen weniger Minuten. Wird allerdings die erste Chemikalie nicht richtig verabreicht, können die beiden anderen Wirkstoffe zu furchtbaren Qualen und einem regelrechten Todeskampf führen. Mehrere Hinrichtungen, bei denen genau dieser Fall eintrat, lösten weltweit Entsetzen aus.

ffr/AP/AFP

Wie Menschen hingerichtet werden

Giftspritze

AP
Bei der Hinrichtung mit einer Giftspritze werden dem Verurteilten drei Substanzen verabreicht: ein Narkosemittel, damit der Todgeweihte nichts spürt, ein Lähmungsmittel, damit sein Körper nicht zuckt, und schließlich das Salz Kaliumchlorid, damit das Herz aufhört zu schlagen. Dieses geschieht binnen zwei Minuten. Anfangs wurden die Substanzen manuell gespritzt, mittlerweile kommen Injektionsmaschinen zum Einsatz.

Bei der angeblich besonders "humanen" Hinrichtungsart können jedoch Probleme auftreten. Werden die Substanzmengen falsch berechnet oder die Mittel zu früh gemischt, verlängert sich der Sterbevorgang. Verzögert sich die Wirkung des Betäubungsmittels, ist das Opfer möglicherweise noch bei Bewusstsein, wenn die Lähmung der Lunge eintritt. Zudem kommt es vor, dass statt in eine Vene in Muskelfleisch injiziert wird - das Opfer erleidet dann starke Schmerzen.

Elektrischer Stuhl

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Enthauptung/Guillotine

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