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24.04.2008
 

Lehrerin vor Gericht

"Frau B. hat mich gehauen, und alle haben es gesehen!"

Von Uta Falck-Eisenhardt, Eichwalde

2. Teil: "Drei Jahre bis zur Rente" - Anklagen vs. Aussitzen

Mit mädchenhafter Stimme, in der ein leichter Meißener Dialekt durchklingt, sagt sie: "Ich bin gern Lehrerin." Stolz zeigt sie Dankschreiben ehemaliger Schüler und sagt: "Es ist schwer, eine 1. Klasse zu führen, denn man muss schnellstens auf die Probleme der Schüler reagieren." Die Angeklagte zählt auf: Ein Schüler muss auf Toilette. Ein weiterer wurde geschubst. Beim nächsten läuft die Nase. Andere finden ihr Heft nicht oder bekommen den Stift nicht aus der Federtasche. Ihre eigenen Probleme, die Trennung von ihrem Mann, erwähnt sie nur als Fakt.

Etliche Kinder, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit gehört wurden, bestätigten die Taten. Im Beisein ihrer ehemaligen Lehrerin erzählen sie dem Gericht nicht nur, was ihnen angetan wurde, sondern erinnern sich auch an Schläge, die ihre Mitschüler bekamen - das sagt Nebenkläger-Anwalt René Teichmann. Die als Zeugin gehörte Schulpsychologin bekundet: "Den Kindern ging es nicht gut." Die ortsansässige Kinderärztin, die Fridolin behandelte, sagt: "Ich habe nicht eine Minute gezweifelt, dass er das erlebt hat. Bei Siebenjährigen ist es erkennbar, wenn sie erdachte Geschichten erzählen."

Auch die Schulleiterin muss vor Gericht aussagen. Sie lehnte es vor einem Jahr ab, die Lehrerin sofort aus der Klasse zu nehmen. Damals äußerte sie gegenüber den beiden Elternsprecherinnen, "das mit den Schlägen" kenne sie von Frau B. bereits. Doch diese habe "nur noch drei Jahre bis zur Rente", außerdem könnten sonst alle Eltern um einen Lehrerwechsel bitten.

"Das Strafmaß war völlig nebensächlich"

Vor Gericht klagt die Schulleiterin: "Ich habe nicht nur das Gefühl, dass Frau B. auf der Anklagebank sitzt, sondern auch ich." Ihre damalige Äußerung, sie wüsste von den Schlägen der Lehrerin, bestreitet die füllige, resolute Frau. Das glaubt ihr die junge, zurückhaltende Amtsrichterin Silke Geissler nicht: "Diese Zeugin war nicht gerade glaubwürdig, um es einmal vorsichtig auszudrücken", sagt sie bei der Urteilsbegründung.

Auch ihre Worte an die Angeklagte sind deutlich. B. habe die Kinder geschlagen und ein Klima der Angst erzeugt, um sie zum Schweigen zu bringen. "Die Kinder haben glaubwürdige Angaben gemacht", urteilt Geissler. Sechs- und Siebenjährige würden sich nicht zu Falschaussagen absprechen.

Die drei Nebenkläger und andere Eltern der Klasse 1b fühlen nach dem Urteil keinen Triumph. "Wir sind erleichtert, dass es jetzt vorbei ist", sagt André K. "Das Strafmaß war völlig nebensächlich. Aber endlich hat eine unabhängige Institution festgestellt, dass die Kinder die Wahrheit gesagt haben." Der zehnwöchige Prozess habe ihm Zeit und Kraft geraubt, sagt er.

Doch die Erleichterung währte nur kurz: Die Lehrerin geht in Berufung, das Urteil ist nicht rechtskräftig. Bis der Fall entscheiden ist, sind der Schulamtsleiter und die Lehrerin pensioniert. Falls Sieglinde B. im zweiten Prozess nicht verurteilt werden sollte, zahlen die Eltern die Kosten der Nebenklage selbst. "Wir als Opfer müssen das Risiko tragen", sagt André K.

Als "abartig" empfindet er die Leserbriefe in der "Märkischen Allgemeinen Zeitung": "Keiner war vor Gericht, aber sie wissen alle Bescheid."

André K. empfindet die Atmosphäre in der Schule als belastet, er erwägt einen Schulwechsel für seine Tochter. Es gibt in Eichwalde aber nur eine Grundschule. "Ich wohne seit zehn Jahren hier", sagt Klaras Vater. "Ich lasse mich nicht so gern vertreiben."

*Name von der Redaktion geändert

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