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09.05.2008
 

Gnadengesuch abgewiesen

Patrick S. muss wegen Inzests ins Gefängnis

Von Jörg Diehl und Dietmar Hipp

Keine Gnade für Patrick S.: Der wegen Inzests verurteilte 31-Jährige muss ins Gefängnis. Nach SPIEGEL-ONLINE-Informationen hat der sächsische Justizminister sein Gesuch um Haftverschonung abgewiesen. S. hatte auch schon eine Verfassungsbeschwerde verloren.

Leipzig - Es war genau 7.27 Uhr, als die Nachricht aus dem Faxgerät der Dresdner Rechtsanwaltskanzlei Kucklick Wilhelm Börger Wolf & Söllner ratterte. In wenigen Zeilen teilte der sächsische Justizminister Geert Mackenroth (CDU) dem Strafverteidiger von Patrick S., Endrik Wilhelm, darin mit, dass das Gnadengesuch seines Mandanten zurückgewiesen wurde.

"Die Gesuche, die Restfreiheitsstrafe des Amtsgerichts Leipzig (...) zu erlassen, deren Vollstreckung zur Bewährung auszusetzen oder aufzuschieben, werden abgelehnt", steht wörtlich in der "Entschließung" überschriebenen kurzen Nachricht.

Patrick S. hat mit seiner heute 23-jährigen Schwester vier Kinder gezeugt. Zuletzt wurde er im November 2005 vom Amtsgericht Leipzig wegen der Zeugung seines dritten und vierten Kindes verurteilt. Zwei frühere Urteile hatte er schon mit zwei Jahren und zwei Monaten Haft verbüßt. S. wandte sich an das Verfassungsgericht - wurde dort aber Mitte März abgewiesen. Sein Anwalt Wilhelm stellte daraufhin ein Gnadengesuch bei der sächsischen Landesregierung.

Dieses ist mit Mackenroths Schreiben nun erledigt. Rechtsanwalt Wilhelm kann sich angesichts des Zeitpunkts der Entscheidung "des Eindrucks nicht erwehren, dass man sich im Windschatten des österreichischen Inzestfalls einer unangenehmen Sache entledigen wollte". Dabei seien die beiden Vorgänge überhaupt nicht vergleichbar. "Hier geht es um eine freiwillige Beziehung zwischen Erwachsenen, dort um Vergewaltigung, Nötigung und Freiheitsberaubung", sagte Wilhelm SPIEGEL ONLINE.

Er will nun den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anrufen. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit eines Verfahrens betrage in Straßburg jedoch fünf Jahre und habe keine aufschiebende Wirkung auf die Haftstrafe, sagt Wilhelm. Patrick S. wird deshalb wohl in den kommenden Wochen ins Gefängnis gehen müssen. Dem Anwalt zufolge nahm S. die Entscheidung alles andere als leicht. Sein Mandant sei "vollkommen aufgelöst", so Wilhelm.

Die Staatsanwaltschaft hatte Patrick S. schon einmal Mitte März eine "Ladung zum Haftantritt" geschickt. Demnach hätte er wegen Geschwisterinzests am 31. März für rund 17 Monate in eine Justizvollzugsanstalt einrücken sollen.

Doch dann die überraschende Wendung: Die Anklagebehörde setzte die Vollstreckung der Strafe so lange aus, bis über das Gnadengesuch des 31-Jährigen entschieden sei. Dabei hatte die Staatsanwaltschaft in ihrer Ladung zunächst noch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein solches Gesuch an den sächsischen Ministerpräsidenten Georg Milbradt (CDU) keine aufschiebende Wirkung hätte.

Jurist Wilhelm hatte sich schon seinerzeit irritiert über das Vorgehen gezeigt: "Ich habe die Befürchtung, dass die Leipziger Justiz durch die doch sehr kritische Berichterstattung jetzt vielleicht etwas übermotiviert ist und vollendete Tatsachen schaffen will", sagte er SPIEGEL ONLINE.

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