Mittwoch, 10. Februar 2010

Panorama



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12.06.2008
 

Jugendsexualität

Freiheit mit Restrisiko

Die Koalition hat ihr Vorhaben, die Strafvorschriften für Sex von und mit Jugendlichen auszuweiten, nun doch entschärft. Im SPIEGEL-Interview erklärt der Wiener Strafverteidiger Helmut Graupner, was an der neuen Version immer noch unsinnig ist.

Karlsruhe - Widersprüchliche Vorschriften, fernab der Realität und der Lebenswelt von Teenagern: Helmut Graupner, 43, hatte als Experte im Rechtsausschuss des Bundestages heftige Kritik an dem Gesetzesentwurf der Koalition geübt. Daraufhin wurden die Strafvorschriften für Sex von und mit Jugendlichen zunächst punktuell nachgebessert.

Paar beim Liebesspiel: "Unangenehme Fragen von der Polizei"
SPIEGEL TV

Paar beim Liebesspiel: "Unangenehme Fragen von der Polizei"

Als Politiker von FDP, Grünen und Linksfraktion, aber auch Experten wie Graupner im Dezember vergangenen Jahres weiter die Vorlage beanstandeten, rangen sich die Regierungsfraktionen zu weiteren Entschärfungen in wesentlichen Punkten durch. Gleichwohl sehen die Oppositionsparteien noch immer Überarbeitungsbedarf und wollen der Gesetzesänderung deshalb im Bundestag nach wie vor nicht zustimmen.

SPIEGEL: Herr Graupner, die Regierungsfraktionen im Bundestag haben den Gesetzentwurf zur Ausweitung des Sexualstrafrechts auf Jugendliche, der wegen heftiger Kritik, unter anderem von Ihnen, zurückgezogen wurde, jetzt nochmals gründlich überarbeitet. Sind Sie mit der neuen Version zufrieden?

Helmut Graupner: Ein guter Teil der Kritik wurde übernommen, das ist wirklich erfreulich. Trotzdem könnte man immer noch einiges besser machen, manches geht mir immer noch zu weit, anderes ist schlicht absurd.

SPIEGEL: Zum Beispiel?

ZUR PERSON

Helmut Graupner, 43, arbeitet als Rechtsanwalt in Wien. Schon in seiner Dissertation befasste er sich mit "Sexualität, Jugendschutz und Menschenrechte - Über das Recht von Kindern und Jugendlichen auf sexuelle Selbstbestimmung". Graupner gehört als österreichisches Mitglied der 2005 gegründeten European Commission on Sexual Orientation Law (ECSOL) an.
Graupner: Es gibt jetzt einen neuen Straftatbestand "Jugendpornografie". Gut ist, dass der nur Anwendung finden soll, wenn es sich wirklich um Pornografie handelt, also vergröberte, "auf sich selbst reduzierte" und "reißerisch verzerrte" Darstellungen, nicht aber bei bloßen erotischen Darstellungen. Gut ist auch, dass die Strafen dafür nicht so hoch sein sollen wie bei der Kinderpornografie, dass also insoweit Jugendliche doch nicht mit Kindern gleichgesetzt werden. Und gut ist auch, dass ein 17-Jähriger, der ein "pornografisches" Foto von seiner ebenfalls 17-jährigen Freundin macht, sich nun doch nicht strafbar macht, wenn sie damit einverstanden war, und dass er auch das Foto behalten darf. Absurd finde ich aber, dass ein Mädchen, das ein solches Porno-Foto von sich selbst einer Freundin oder einem anderen Freund überlässt, mit Strafverfolgung rechnen muss, genauso wie seine Freunde.

SPIEGEL: Und wenn sie es in ihrem Internet-Profil zeigt?

Graupner: Erst recht. Sogar der Fotograf macht sich streng genommen strafbar, wenn er der fotografierten Jugendlichen ihr eigenes Foto überlässt.

SPIEGEL: Das wäre auch nach geltendem Recht schon so.

Graupner: Aber ist das auch gewollt? Wenn nicht, hätte man das jetzt aber besser machen können.

SPIEGEL: Allerdings würde doch vermutlich kein Staatsanwalt wegen so etwas Anklage erheben?

Graupner: Wissen Sie das? Wenn eine Mutter, der die Beziehung ihrer Tochter ein Dorn im Auge ist, Anzeige erstattet, muss sich der Junge zumindest unangenehme Fragen von der Polizei gefallen lassen.

SPIEGEL: Hat der Bundestag überhaupt eine andere Möglichkeit? Es gibt doch einen europäischen Rahmenbeschluss, den er umsetzen muss?

Graupner: Es ist schon sehr fraglich, ob dieser überhaupt verbindlich ist - eigentlich darf die EU nur Rahmenbeschlüsse zur Organisierten Kriminalität erlassen. Und der deutsche Gesetzgeber nutzt immer noch nicht alle Spielräume, die er auch nach dem Rahmenbeschluss hat.

SPIEGEL: Welche nicht?

Graupner: Nach dem neuen Entwurf soll nur ein Jugendlicher straffrei bleiben, wenn er eine andere Jugendliche mit deren Einwilligung pornografisch fotografiert. Sobald er 18 wird, darf er das nicht mehr machen. Das ist aber in meinen Augen Unsinn, weil entscheidend ja die Einwilligung der Abgebildeten ist. Nach dem Rahmenbeschluss hätte man diese Unterscheidung beim Alter des Fotografen nicht treffen müssen.

SPIEGEL: Eine solche Altersgrenze soll nun zugunsten der Jugendlichen - anders als ursprünglich geplant - beim sexuellen Missbrauch auf Täterseite weiterhin gelten.

Graupner: Wenn es um den sogenannten Sex gegen Entgelt geht. Die Altersgrenze gilt aber nicht, wenn es um das "Ausnutzen einer Zwangslage geht" - das kann schon der Fall sein, wenn ein 16-Jähriger darauf spekuliert, dass eine 17-Jährige, die nach einer Party keine Mitfahrgelegenheit mehr findet, bei ihm übernachten muss, und er dabei mit ihr intim werden kann.

SPIEGEL: Auch dann, wenn sie letztlich bereitwillig mitmacht?

Graupner: Auch das ist bei einer strengen Justiz nicht auszuschließen; ja, sogar, wenn sie sich der Anmache mühelos widersetzt, denn schon der Versuch soll jetzt strafbar sein. Und weil niemand weiß, wie es in den Köpfen der Jugendlichen aussieht, kann es in solchen Fällen immer zu unangenehmen, aber letztlich unnötigen Ermittlungen kommen.

SPIEGEL: Bisher musste das Opfer unter 16, der Täter über 18 sein, damit ein Strafvorwurf entsteht - jetzt reicht es, wenn das Opfer unter 18, und der Täter 14 oder älter ist. Hätte hier auch Spielraum für eine zurückhaltendere Strafnorm bestanden?

Graupner: Ja. Die Anhebung der Altersgrenze von 16 auf 18 ist bei der Zwangslage vom EU-Rahmenbeschluss nicht vorgeschrieben, das ist hausgemacht. Wenn man das schon unbedingt will, dann sollten aber zumindest die Jugendlichen untereinander von der Gefahr eines permanenten Kriminalitätsverdachts verschont bleiben.

Das Interview führte Dietmar Hipp

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