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09.07.2008
 

Urteil gegen U-Bahn-Schläger

"Von roher Gesinnung geprägte Attacke"

Von Sebastian Fischer, München

Hartes Urteil im Münchner U-Bahn-Schläger-Prozess: Spyridon L. und Serkan A. müssen für achteinhalb und zwölf Jahre hinter Gitter. Erst reglos, dann verstört reagierten sie auf den Richterspruch. Das Gericht habe "ein Exempel statuiert", empören sich ihre Anwälte.

München - Reglos nehmen sie ihr Urteil entgegen. Serkan A., der 21-Jährige, hat die Ellbogen auf den Tisch gestützt, sein Blick geht nach unten. Der 18-jährige Spyridon L. sitzt sehr aufrecht, die rechte Hand stützt den Kopf, er schaut ins Nirgendwo. Es ist diese distanzierte, unnahbare Haltung, die sie während des Prozesses immer wieder eingenommen haben.

Das Urteil lautet auf versuchten Mord. Zwölf Jahre für den türkischstämmigen Serkan A. nach Erwachsenenstrafrecht, achteinhalb Jahre für den Griechen Spyridon L. nach Jugendstrafrecht.

Es dauert eine Weile, bis das bei den beiden ankommt.

Nach ein paar Minuten schüttelt A. langsam den Kopf. L. beißt sich auf die Lippe, klopft mit der flachen Hand aufs Pult. Immer zappeliger wird er, am Ende nickt er mit dem geröteten Kopf hin und her, als folge er dem Rhythmus von Musik, die außer ihm niemand hört.

Es ist aus. Die Jugendkammer des Münchner Landgerichts hat eine harte Strafe verhängt. Die Verteidiger hatten auf gefährliche Körperverletzung plädiert, höchstens vier Jahre für A. und eine "angemessene Jugendstrafe" für L. verlangt.

Keine Chance. Das Gericht wertet den Überfall als "außergewöhnlich" und "niederträchtig". Richter Reinhold Baier hält in der Urteilsbegründung den beiden U-Bahn-Schlägern noch einmal ihre Tat vor. Wie sie an jenem 20. Dezember ziellos durch München ziehen, Bier trinken und Streit suchen.

"Keine relevante, Alkohol-toxische Beeinflussung"

Wie sie dann irgendwann zum Max-Weber-Platz kommen, in die U-Bahn-Linie 4 steigen - und auf Hubert N. treffen. Den 76-jährigen pensionierten Lehrer. Ihr Opfer. Der sie auffordert, das Rauchen zu unterlassen und von Spyridon L. als "deutsches Schwein" bepöbelt wird. Wie sie ihn hinterrücks niederprügeln, in der U-Bahn-Station Arabellapark.

Es sei eine "nicht zu übertreffende, von roher Gesinnung geprägte Attacke" gewesen, sagt Richter Baier. Beide hätten tödliche Verletzungen ihres Opfers "zumindest billigend" in Kauf genommen. Das Plädoyer der Verteidiger auf eingeschränkte Schuldfähigkeit durch Alkohol bei beiden Tätern weist Richter Baier zurück: Es habe "keine forensisch relevante, Alkohol-toxische Beeinflussung" gegeben.

Kein Zeuge habe "auffällige Ausfallerscheinungen" bei A. und L. beschrieben, beide hätten keine wirklichen Erinnerungslücken gehabt. Baier schließt aufgrund der Gutachten ebenso "eine krankhafte seelische Störung, Psychose oder Schwachsinn" aus.

Zwar habe Serkan A. einen niedrigen Intelligenzquotienten, "dieser allein aber begründet keinen Schwachsinn". Auch die Forderung der Verteidigung, man möge noch das mildere Jugendstrafrecht auf den "Heranwachsenden" Serkan A. anwenden, findet bei der Kammer kein Gehör. Man habe Erwachsenenstrafrecht angewendet, denn A. sei "kein Heranwachsender, der noch prägbar ist". Sein Persönlichkeitsbild zeige "eine festgefahrene Neigung zu delinquenten Handlungen", so Baier.

Verteidigung stellte Glaubwürdigkeit des Opfers in Frage

Die Tat bewegte Deutschland monatelang, löste eine Debatte über die Verschärfung des Jugendstrafrechts aus und bestimmte den Hessen-Wahlkampf von Roland Koch.

Auch vor Gericht fuhren die Parteien mitunter schweres Geschütz auf. Vertreter von Anklage und Verteidigung geraten selbst am letzten Prozesstag noch einmal aneinander.

Hintergrund ist der Antrag der Verteidiger von Serkan A., erneut in die Beweisaufnahme einzutreten und das Opfer ein weiteres Mal zu laden. Denn Hubert N. habe die Täter möglicherweise durch eine rassistische Äußerung provoziert. Serkan A. hatte behauptet, der Rentner habe nach Spyridon L.s Beschimpfung in der U-Bahn gekontert: "Ihr seid das Volk, das hier Probleme macht." Dies aber hatte der ehemalige Schulrektor Hubert N. bestritten. Das Gericht schenkte ihm Glauben.

Nun aber führen die Verteidiger einen möglichen Zeugen an, der N.s Glaubwürdigkeit in dieser Sache erschüttern könne. Hubert N. sei in seiner Zeit als Lehrer einmal ins Klassenzimmer gekommen, "es ging um Hitzefrei. Beim Rausgehen hat er kurz in die Hände geklatscht und gemeint: 'Das ist aber eine schlechte Akustik hier. Wir müssen ein paar Neger in die Ecke stellen!'" Soweit die aus einer Zeitung zitierte Schilderung des möglichen Zeugen.

"Absolute Unverfrorenheit einer rassistischen Unterstellung"

Staatsanwalt Laurent Lafleur reagiert empört, spricht von der "absoluten Unverfrorenheit einer rassistischen Unterstellung" und hält den Verteidigern ihre "niederträchtige Art" vor. Spyridon L.s Anwalt Wolfgang Kreuzer betont, es gehe nicht darum, "hier Schuld zu minimieren". Die Kammer schließlich lehnt den Antrag ab.

Das anschließende harte Urteil löst bei Kreuzer Verärgerung aus: Das Gericht habe "ein Exempel statuiert, man wollte den beiden Angeklagten zeigen, was eine bayerische Harke ist".

Einzig diesen positiven Aspekt vermag der Verteidiger dem Richterspruch abzugewinnen: Das Urteil sei ein "Schlag ins Gesicht all derjenigen, die aus durchsichtigen politischen Gründen eine Verschärfung des Jugendstrafrechts fordern". Aber man sehe ja nun, dass man auch mit gegenwärtigem Recht harte Strafen aussprechen könne. Kreuzer sowie die Verteidigung von Serkan A. kündigen an, Revision einzulegen. Nächste Instanz ist der Bundesgerichtshof (BGH).

Politiker fordern Abschiebung der Täter

Unterdessen reagiert die Politik: Den U-Bahn-Schlägern droht die Abschiebung in die Türkei und nach Griechenland. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) zur "Bild"-Zeitung: "Für mich ist ganz klar, dass sie ausgewiesen und nach Verbüßung der Haftstrafe auch abgeschoben werden müssen. Es würde niemand verstehen, wenn Ausländer, die eine derartige Brutalität an den Tag legen, weiter in Deutschland bleiben könnten." Bayerns Ministerpräsident Günther Beckstein schloss dieser Forderung an: "Wer das ganze Instrumentarium der Jugendhilfe erfolglos durchlaufen hat und dann ohne einen vernünftigen Anlass und ohne Anstand mit dem Kopf eines anderen Menschen Fußball spielt, so jemand hat in Deutschland nichts zu suchen."

Florian Wurtinger, Anwalt von Serkan A., kritisiert den Minister: Es werde "nicht so leicht, wie sich Herr Herrmann das in diesen Wahlkampfzeiten vorstellt". Denn A. sei in Deutschland geboren, seine Familie, seine Verlobte und sein Kind lebten hier. Damit sei er aus juristischer Sicht ein "faktischer Inländer".

Die U-Bahn-Schläger selbst wollen sich an diesem Tag nicht mehr äußern. "Ich hab' nix mehr zu sagen", murmelt Spyridon L. ins Mikrofon, als ihm der Richter das obligatorische letzte Wort erteilt. Serkan A. zeigt nur auf seinen Anwalt.

A.s Familie derweil setzt ein eigenes Zeichen: Den Fotografen zeigen Mutter und Schwester draußen vorm Gericht den Stinkefinger.

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