München - Auch der zweite Münchner U-Bahn-Schläger hat Revision gegen das Urteil vom vergangenen Dienstag eingelegt. Verteidiger Michael Gallus sagte, Serkan A. sei "verzweifelt" und habe "von Selbstmord gesprochen". Er habe den 21-Jährigen in den Arm genommen und ihm erklärt, dass er gute Chancen für ein Neuaufrollen des Prozesses sehe. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs dürfte in einem halben Jahr fallen.
"Wir meinen, dass bei unserem Mandanten Jugendstrafrecht anzuwenden ist - aufgrund der vorhandenen Reifeverzögerungen, bedingt unter anderem durch seine schwere, lieblose Jugend.", sagte Gallus weiter. Wegen Mordversuchs an einem Rentner war Serkan A. am Dienstag vom Münchner Landgericht zu zwölf Jahren Gefängnis verurteilt worden.
Sein Komplize Spyridon L. erhielt achteinhalb Jahre Jugendstrafe. "Das Urteil hat bewiesen, dass man mit dem bestehenden Jugendrecht ohne weiteres auskommt.", hatte dessen Verteidiger Wolfgang Kreuzer am Mittwoch bekräftigt. Mitverantwortlich für das hohe Strafmaß sei, dass das Gericht Zugriff auf das Filmmaterial mit der brutalen Tat in allen Details gehabt habe. "Diesem Anblick kann sich auch ein Gericht nicht entziehen", sagte Kreuzer.
Psychologische Betreuung für Serkan A.
Das bayerische Justizministerium erklärte, Serkan A. sei in einer Gemeinschaftszelle untergebracht. "Ein Psychologe schaut regelmäßig nach ihm", sagte Sprecher Wilfried Krames.
Konkrete Anhaltspunkte für Selbstmordabsichten habe die Justiz nicht. Anwalt Gallus sagte, die Mutter, die Schwester und die Verlobte von Serkan A. hätten ihn schon in der Haft besucht.
Die beiden jungen Männer hatten kurz vor Weihnachten an einer U-Bahn-Station den 76-jährigen Bruno Hubertus N. von hinten überfallen, verprügelt und ihm mit voller Wucht gegen den Kopf getreten. Der Mann hatte sie zuvor lediglich auf das Rauchverbot in der U-Bahn hingewiesen.
amz/pad/AP/dpa
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