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12.08.2008
 

Foltermord von Siegburg

"Hermann war mehr wert als 15 Jahre Knast"

Von Julia Jüttner

Gequält, vergewaltigt, aufgehängt: Das Leben des Hermann H. endete in Zelle 104 - seine Mithäftlinge in der JVA folterten ihn zu Tode, kamen aber mit einem milden Urteil davon. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. Die Angehörigen hoffen auf einen neuen Prozess.

Hamburg - "Wenn Ihr wirklich Reue empfindet, dann akzeptiert die Strafe, die Ihr bekommt." Darum bat Martin H. die Mörder seines Bruders Hermann in einem Brief, den er von seinem Rechtsanwalt im Bonner Landgericht verlesen ließ, während er selbst still vor sich hin weinte.

Womit Martin H. nicht gerechnet hatte: Die drei angeklagten Intensivtäter marschierten kurz darauf sichtlich zufrieden aus dem Gerichtssaal, einer von ihnen konnte nur schwer ein Grinsen unterdrücken. Pascal I., Ralf A. und Danny K. waren wegen Mordes zu langen Haftstrafen verurteilt worden - aber nicht lebenslang.

Die Staatsanwaltschaft legte Revision ein. Am Mittwoch prüft der zweite Strafsenat des Bundesgerichtshofes (BGH) immerhin die Haftstrafe für den Haupttäter Pascal I. Gemeinsam mit seinen beiden Zellenkumpanen hatte der 20-Jährige am 11. November 2006 Hermann H. zu Tode gefoltert.

Die Staatsanwaltschaft rügt, die Achte Große Strafkammer habe die Anordnung einer lebenslangen Freiheitsstrafe sowie die mögliche Unterbringung von Pascal I. in der Sicherungsverwahrung nicht ausreichend geprüft. Dies sei ein Rechtsfehler.

"Wir sind sehr erleichtert, dass der Staatsanwalt diesen Weg geht. Hermann war mehr wert als ein paar Jahre Gefängnis", sagt sein älterer Bruder Martin zu SPIEGEL ONLINE. Martin H. ist ein schmächtiger, junger Mann, er trägt eine Brille, seine Haut ist blass. Jeden Verhandlungstag saß er als Nebenkläger den drei Menschen gegenüber, die seinen Bruder Hermann in einer Folterorgie töteten.

Weder er noch seine Eltern, die ebenfalls als Nebenkläger auftraten, konnten gegen das Urteil in Revision gehen. "Gegen das Strafmaß kann dies nur die Staatsanwaltschaft", sagt Nebenklagevertreter Wolfram Jesse SPIEGEL ONLINE. Wie die Angehörigen erwarte er gespannt die Entscheidung des BGH - auch weil Hermann H. in diesem Fall nicht das einzige Opfer sei.

Sie quälen ihn bestialisch und zwingen ihn, sich aufzuhängen

Bis heute hat Binja H. das Bild ihres toten Schwagers vor Augen: Mitarbeiter eines Bestattungsinstituts hatten vergeblich versucht, das geschwollene Gesicht und die Strangulierungsmerkmale mit dickem Make-up zu überschminken. Sein Körper war von Hämatomen übersät. "Wie kann man einen Menschen nur so aus dem Leben reißen?", fragt Martin H.

Rückblick, 11. November 2006. Es ist ihr erstes gemeinsames Wochenende im Knast, eingepfercht auf 15 Quadratmetern der Zelle 104 der Justizvollzugsanstalt Siegburg - die jugendlichen Häftlinge Pascal I., Ralf A. und Danny K. entwickeln mörderische Langeweile und einen perfiden Plan. Ihr Opfer: Zellengenosse Hermann H.

Zwölf Stunden lang verprügeln und misshandeln sie den introvertierten, unsicheren 20-Jährigen. Mehrmals vergewaltigen sie ihn mit dem Stiel eines Handfegers, zwingen ihn, Urin zu trinken, erniedrigen ihn auf widerwärtige Weise. Bis sein Lebensmut endgültig erlischt, er seinen Peinigern gehorcht und sich selbst aufhängt.

Das Landgericht Bonn verurteilt den 20-jährigen Ralf A., der in erster Linie "Mittäter" sein soll, zu 14 Jahren Haft; den 18-jährigen Danny K., der als "Ideengeber" der Folterorgie gilt, zu zehn Jahren Jugendstrafe. Haupttäter Pascal I. muss für 15 Jahre hinter Gitter - ein zu mildes Urteil, kritisiert die Staatsanwaltschaft und geht in Revision.

Die Begründung: Der wegen schwerer Gewaltdelikte vorbestrafte Bottroper sei eine "ausgereifte hochkriminelle Persönlichkeit" und habe "kaltblütig gehandelt", sagte Staatsanwalt Robin Fassbender im Prozess. Der 20-Jährige habe "sich verhalten wie ein erwachsener Schwerkrimineller". Fassbender plädierte auf lebenslang mit Feststellung der besonderer Schwere der Schuld.

"Allein für die Folterungen hätten sie die Strafe verdient, die der Staatsanwalt gefordert hat", sagt Martin H. SPIEGEL ONLINE. "Wir wünschen uns, dass der Fall noch einmal zurück ans Landgericht Bonn geht und es ein neues Verfahren gibt."

Auch dann wird der 25-Jährige wieder jeden Verhandlungstag auf sich nehmen und die "Gleichgültigkeit der Angeklagten und deren eiskaltes Grinsen" ertragen, sagt er. "Das bin ich Herman schuldig."

Die Mutter ist überfordert, der Vater im Knast

Ein trauriges Leben verbindet die beiden Brüder. Von der überforderten Mutter fühlen sie sich schon als Kleinkinder abgelehnt. Sie bekommt mit verschiedenen Männern weitere vier Kinder, ihr Vater ein weiteres Kind mit einer anderen Frau. Beide Eltern sind vorbestraft. Die Jungen wachsen größtenteils in Heimen in Leverkusen und Münster auf. Hermann kann sich schwer integrieren, oft läuft er davon. Nur Martin gelingt es, auf der rechten Bahn zu bleiben.

Das Verhältnis zwischen den beiden Brüdern bleibt innig. Martin versucht, dem drei Jahre jüngeren Hermann den Vater zu ersetzen. Er nimmt ihn bei sich auf. Doch auch aus der gemeinsamen Wohnung büchst Hermann immer wieder aus, lebt ein paar Wochen in einem Zelt am Rhein, geht mit einem Zirkus auf Wanderschaft. Bei der Polizei wird er bald als obdachloser Kleinkrimineller registriert. Meist klaut er Essen und ein paar Flaschen Bier.

Im Mai 2006 findet Hermann erneut Unterschlupf bei seinem Bruder und dessen Frau Binja. "Hermann war ein liebevoller, herzlicher und schüchterner Mensch, aber er kam mit dem Leben allein nicht zurecht", sagt die 25-Jährige. Als er jedoch mit einem Kumpel einen Kioskbesitzer bedroht, drei Flaschen Schnaps und Zigaretten klaut, wird er zu einer Bewährungsstrafe verurteilt und muss 80 Sozialstunden in einem Krankenhaus leisten. Nach drei Tagen setzt er sich ab.

Hermann H. freute sich zuletzt über zwei Tafeln Schokolade

Als er an einem Sonntagabend am Kölner Hauptbahnhof ausgerechnet zwei Polizisten nach dem Weg zu einer Toilette fragt, wird er überprüft und festgenommen. Er kommt ins Gefängnis Köln-Ossendorf, zwei Wochen später nach Siegburg.

Sein Bruder Martin besucht ihn, so oft Hermann Besuch bekommen darf. Er freut sich über die zwei Päckchen Tabak und die zwei Tafeln Schokolade, die Angehörige im Gefängnis für die Häftlinge kaufen dürfen. "Er fühlte sich unwohl und wollte schnell wieder raus", erinnert sich Martin H. "Er sagte, man müsse sich vor den inhaftierten Russen in Acht nehmen, die seien gnadenlos."

Auf den Gedanken, er könne von deutschen Mitgefangenen gefoltert werden, scheine Hermann nicht gekommen zu sein, sagt sein Bruder. "Er war ein Kleinkrimineller, aber weder gewalttätig noch rabiat." Er habe sich sicher gefühlt in der Zwei-Mann-Zelle, in der er untergebracht war. Der Terror begann, als Pascal I. und Danny K. mit Hermann H. und Ralf A. zusammengelegt wurden. "Ich weiß, dass Hermann mit Abstand der schwächste in der Konstellation war", sagt sein Bruder.

Hermanns Tod habe die Familie schwer erschüttert, aber auch durch Streitigkeiten entzweit. Das einzige, was die zerstrittenen Angehörigen heute noch eint, ist die Hoffnung auf ein weniger mildes Urteil. "Hermann war mehr wert als 15 Jahre Knast, die bei guter Führung womöglich ohnehin zu einer vorzeitigen Freilassung führen", sagt Martin H.

Wenn der BGH das Urteil am Mittwoch aufhebt, wird er mit seiner Frau und Freunden zuerst das tun, was sie seit eineinhalb Jahren nahezu jeden Tag tun: Hermanns Urnengrab im Feld 17 des Friedhofes in Leverkusen-Manfort besuchen. Dort erinnern ein schlichtes Holzkreuz und ein Porzellanengel an Hermanns kurzes Leben - und an einen außergewöhnlich menschenverachtenden Fall.

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