• Drucken
  • Senden
  • Feedback
25.08.2008
 

Kindesmissbrauch

Perverse "Doktorspiele" eines Krankenkassen-Mitarbeiters

Er gab zu, bei 14 Kindern eine ärztliche Untersuchung vorgetäuscht zu haben, um sich sexuell zu befriedigen: Der 28-jährige Ex-Mitarbeiter einer Krankenkasse wurde daher zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt.

Konstanz - Der 28-Jährige hatte gestanden, bei 14 Kindern im Alter von drei bis sieben Jahren eine ärztliche Untersuchung vorgetäuscht zu haben, um sich sexuell zu befriedigen.

Das Landgericht Konstanz folgte mit seinem Urteil dem Antrag der Verteidigung. Voraussetzung sei allerdings, dass sich der Mann aus einer Schwarzwaldgemeinde einer Therapie unterziehe, urteilte die Kammer am Montag. Sie berücksichtigte, dass der 28-Jährige bereits sechs Monate in Untersuchungshaft saß und den Opfern teilweise schon Schmerzensgeld in Höhe von insgesamt rund 12.000 Euro gezahlt hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte zwei Jahre und zehn Monate Haft gefordert.

Der Mann hatte Familien mit kleinen Kindern in mehreren Gemeinden am Bodensee und im Schwarzwald Vorsorgeuntersuchungen angeboten. Die Daten der Familien hatte er sich an seinem früheren Arbeitsplatz beschafft.

Bei Hausbesuchen stellte er sich mit gefälschtem Ausweis als angeblicher Rettungssanitäter mit der Fantasiebezeichnung "Fachrichtung Kinder- und Jugendheilkunde" vor. Der Angeklagte sei ein klassisches Beispiel dafür, wie planvoll sexuelle Straftäter vorgehen, sagte der Vorsitzende Richter Joachim Weimer.

Der 28-Jährige untersuchte die Kinder im Beisein der Eltern. Dabei berührte er sie am ganzen Körper. In zwei Fällen setzte der medizinische Laie sogar schmerzhafte Injektionen mit echten Impfstoffen. Ein ärztlicher Gutachter sagte, der Angeklagte habe sich mit "ritualisierten Doktorspielen" Befriedigung verschafft.

Der Mann entschuldigte sich für seine Taten und sagte, er wisse seit 1999 von seiner pädophilen Veranlagung: "Ich habe sie nicht in den Griff bekommen." Damals hatte der Mann wegen eines Übergriffs vor Gericht gestanden. Das Verfahren wurde aber eingestellt mit der Auflage, dass der Mann eine Therapie beginnt.

Aus Sicht des ärztlichen Gutachters liegt beim Angeklagten keine schwerwiegende psychische Störung oder seelische Andersartigkeit vor. Die pädophile Veranlagung werde ein Leben lang bleiben. Fachleute könnten ihm aber Wege zeigen, wie er mit ihr umgehen kann.

Die Deutsche Kinderhilfe kritisierte das Urteil des Konstanzer Landgerichts als zu milde. "Das hat eine fatale Signalwirkung", bemängelte der Vorsitzende der Organisation Georg Ehrmann in Berlin.

jjc/dpa

Diesen Artikel...

Aus Datenschutzgründen wird Ihre IP-Adresse nur dann gespeichert, wenn Sie angemeldeter und eingeloggter Facebook-Nutzer sind. Wenn Sie mehr zum Thema Datenschutz wissen wollen, klicken Sie auf das i.

Auf anderen Social Networks posten:

  • studiVZ meinVZ schülerVZ
  • deli.cio.us
  • Xing
  • Digg
  • Google Bookmarks
  • reddit
  • Windows Live

News verfolgen

HilfeLassen Sie sich mit kostenlosen Diensten auf dem Laufenden halten:

alles aus der Rubrik Panorama
alles aus der Rubrik Justiz

© SPIEGEL ONLINE 2008
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH









TOP



TOP