Aus Kiel berichtet Julia Jüttner
Entscheidend in diesem Verfahren ist daher, wie andere Zeugen Roberts Zustand einstufen. Wirkte er betrunken? Orientierungslos?
Denn was in den 76 Minuten zwischen der Fahrt im Streifenwagen und dem tödlichen Unfall passierte, kann nicht geklärt werden. Sämtliche Angaben stammen von den beiden beschuldigten Beamten.
Sie behaupten, sie hätten Robert Syrokowski zu seinen Eltern nach Lübeck fahren wollen, aber der Schüler habe darauf bestanden, vorzeitig auszusteigen. Da er weder einen betrunkenen noch desorientierten Eindruck gemacht habe - zudem 18 Jahre alt und im Besitz eines Handys gewesen sei - hätten sie ihn einige Kilometer vor der Stadt an einer durch Straßenlaternen beleuchteten Stelle hinter dem Elbe-Lübeck-Kanal abgesetzt. Sie gingen davon aus, er werde sich ein Taxi rufen.
Seine Eltern sowie deren Rechtsanwälte Klaus Nentwig und Johann Schwenn glauben, dass Robert auf einem unbeleuchteten Waldparkplatz unweit der Stelle, wo er überfahren wurde, aus dem Streifenwagen ausstieg - betrunken, hilflos, frierend, ohne Geld und Orientierung. Nur deshalb habe er sich mitten auf den Asphalt gehockt, um jedes vorbeikommende Auto auf sich aufmerksam zu machen - und sei deshalb frontal von einem Wagen erfasst worden.
Fest steht: Beide Polizisten meldeten ihrer Leitstelle nichts von ihrem Vorhaben. Ebenso sicher ist, dass Robert von seinem Handy aus den Notruf 110 wählte - obwohl er noch auf dem Rücksitz des Streifenwagens saß. Gab es eine Auseinandersetzung im Auto? Hatte er Angst?
Zudem wählte er die Nummer seiner Freundin, die ihr Handy abgeschaltet hatte, und zweimal versuchte er, seine Eltern zu erreichen, vertippte sich aber.
Die angeklagten Polizisten versuchten heute vor Gericht, sich von Aussagen, die sie im ersten Verfahren machten, zu distanzieren. Ihre Verteidiger - das Ehepaar Annette Marberth-Kubicki und der FDP-Politiker Wolfgang Kubicki aus Kiel - standen bemüht beratend zur Seite.
Zwischen ihnen und den beiden Nebenklagevertretern Klaus Nentwig aus Bad Schwartau und dem Hamburger Staranwalt Johann Schwenn kam es zu heftigen Wortwechseln.
"Ich halte es für sehr wahrscheinlich, dass die Angeklagten wegen Aussetzung verurteilt werden", zeigte sich Schwenn im Gespräch mit SPIEGEL ONLINE zuversichtlich. Er war es auch, der eine Verlegung des Verfahrens ans Landgericht Kiel beantragt hatte, weil "der Eindruck entstanden war, dass sich die Lübecker Staatsanwaltschaft als zusätzliche Verteidigung der Angeklagten verstanden hat".
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