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17.09.2008
 

Mit 100 km/h auf der A8

Autobahn-Skater könnte straffrei ausgehen

Von Jörg Diehl

Mit 100 km/h donnerte ein Stuttgarter Stuntman auf einem Skateboard einen abschüssigen Abschnitt der A8 hinab. Die Polizei war alarmiert und ermittelte. Doch nun wird klar: Die Wahnsinnsfahrt bleibt wohl ungestraft.

Stuttgart - Es war ein Stunt, der halsbrecherischer kaum hätte ausfallen können. Mit 100 km/h Spitzengeschwindigkeit soll ein Skateboarder den "Drackensteiner Hang" im Landkreis Göppingen (Baden-Württemberg) hinabgebrettert sein, einen sehr abschüssigen und gefährlichen Abschnitt der Autobahn 8.

Das Video der rasanten Tour, auf der Internet-Plattform YouTube ist es seit vielen Wochen ein Klickmagnet, zeigt, wie ein Motorrad den Skater zunächst von einem Parkplatz aus auf die Strecke schleppt, der Extremsportler dann Fahrt aufnimmt und schließlich den rund 2,5 Kilometer langen Hang hinabrast.

Nach Informationen von SPIEGEL ONLINE handelt es sich bei dem waghalsigen Rollbrettfahrer um Sebastian H. aus Stuttgart, in der Szene auch als "Bassi" bekannt. Einem Bericht der "Neuen Württembergischen Zeitung" zufolge hatte der 31-Jährige bislang zwar eingeräumt, den Film ins Internet gestellt zu haben, jedoch stets bestritten, der Fahrer gewesen zu sein.

Die Staatsanwaltschaft Ulm wollte die Identität des Mannes nicht bestätigen. Man prüfe derzeit noch, ob der Verdacht einer Straftat bestehe, sagte der Ulmer Staatsanwalt Michael Bischofberger SPIEGEL ONLINE. In Frage kämen die Tatbestände der Nötigung oder des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr.

Kein Kontakt zu den Ermittlern

Allerdings, so räumte der Behördensprecher ein, sei es dazu notwendig, einen anderen, geschädigten oder gefährdeten Verkehrsteilnehmer zu finden. Dies soll den Beamten in den vergangenen Wochen jedoch trotz öffentlicher Aufrufe nicht gelungen sein. Auch lägen keine Anzeigen vor.

Auf die Frage, ob die Ermittler Sebastian H. vernommen hätten, wollte Bischofberger unter Verweis auf die laufenden Ermittlungen nicht antworten. H. jedoch sagte SPIEGEL ONLINE, er habe mit den Behörden bislang keinen Kontakt gehabt.

Die Staatsanwaltschaft Ulm will "noch in dieser Woche" entscheiden, wie in der Sache weiter verfahren werden soll. Es gebe eine entsprechende Anweisung des Behördenleiters, sagte Bischofberger.

Aller Wahrscheinlichkeit nach werden die Ermittler zu der Erkenntnis gelangen, dass die Fahrt keine Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit gewesen ist. "Fußgänger haben auf der Autobahn nichts verloren", so Bischofberger. In diesem Falle würden die Akten an das Regierungspräsidium Karlsruhe weitergeleitet, das für die baden-württembergischen Autobahnen zuständig ist.

Besonders pikant: Sebastian H. wird wohl noch nicht einmal ein Bußgeld zahlen müssen, weil Ordnungswidrigkeiten bereits nach drei Monaten verjähren - und die halsbrecherische Fahrt laut H. bereits im vergangenen Jahr stattgefunden hat.

Gegenteiliges nachzuweisen, könnte schwierig werden.

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