Lübeck - Der Mord-Prozess musste unterbrochen worden. Auslöser für den Nervenzusammenbruch der Mutter waren die Schilderungen einer Gerichtsmedizinerin über den Zustand der Leiche des Jungen.
Die angeklagte Uta G. hatte zu Prozessbeginn am Dienstag gestanden, im Mai dieses Jahres aus Verzweiflung über ihre finanzielle Situation ihren Sohn in der Badewanne ertränkt zu haben. Die 46-Jährige muss sich wegen Mordes vor der I. Großen Strafkammer des Lübecker Landgerichts verantworten.
Uta G. hatte darum gebeten, das Gutachten der Gerichtsmedizinerin nicht anhören zu müssen. Als der Richter ihr jedoch nicht erlaubte, den Saal zu verlassen, begann sie zu zittern und zu schluchzen. Die Frau musste in die Krankenstation der Justizvollzugsanstalt gebracht werden.
Zu Beginn des zweiten Verhandlungstages hatte die 46-Jährige zuvor gefasst die Aussagen zweier Kriminalbeamten verfolgt. Einem von ihnen hatte sie schon im Krankenhaus die Tat gestanden, ohne sich aber zum Hergang zu äußern, wie der Beamte aussagte. Sein Kollege berichtete, die Frau habe vor der Tat in einem Internetforum für Alkoholkranke Selbstmordabsichten geäußert und geschrieben: "Ich habe die Tabletten bereits, aber was soll aus meinem Kind werden."
Die Befragung einer Bekannten der Angeklagten musste verschoben werden. Dabei handelt es sich wahrscheinlich um die Frau, die nach einem Telefonat mit Uta G. die Polizei alarmierte, weil sie fürchtete, die Frau könne sich und ihrem Sohn etwas antun. Die diensthabende Beamtin ging diesem Hinweis aber nicht nach.
jjc/dpa
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