Marburg - Ein junger Mann, der zusammen mit drei Bekannten einen 22-Jährigen fast zu Tode gequält hat, ist am heutigen Freitag vom Landgericht Marburg zu elf Jahren Haft verurteilt worden. Im Urteil wurde dem 20-Jährigen schwere Körperverletzung zur Last gelegt.
Für zwei mitangeklagten Frauen im Alter von 17 und 22 Jahren ordnete das Gericht die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Beide Frauen leiden unter Persönlichkeitsstörungen, wie der Vorsitzende Richter Thomas Wolf in der Urteilsbegründung sagte. Die Unterbringung in der Psychiatrie sei "wie im Gefängnis", betonte der Richter. Man komme erst wieder heraus, wenn man keine Gefahr mehr für andere darstelle.
Wolf betonte, die Unterbringung der beiden Frauen in der Psychiatrie bedeute nicht "ein bisschen Klapse und dann raus". Vielmehr sei die Einweisung die schärfste Sanktion, die die Strafgerichtsbarkeit verhängen könne. Die beiden Verurteilten dürften die Klinik erst verlassen, wenn klar sei, dass sie für die Öffentlichkeit keine Gefahr mehr darstellten.
Eine Tat, "die in ihrer Schrecklichkeit nur selten vorkommt"
Gegen die Urteile ist Revision zulässig. Die drei Angeklagten nahmen die Urteile äußerlich gefasst, zum Teil mit starrem Blick oder gesenktem Kopf auf. Sie hatten zum Prozessauftakt Geständnisse abgelegt. Ein vierter Mittäter muss sich in einem weiteren Prozess wegen versuchten Mordes verantworten.
Die jungen Leute hatten ihr Opfer im Januar 2008 massiv misshandelt. Der Mann erlitt unter anderem lebensgefährliche Hirnblutungen Halbseitig gelähmt und mit irreparablen Hirnschäden wird das heute 23 Jahre alte Opfer voraussichtlich sein ganzes Leben lang ein Pflegefall bleiben und auf den Rollstuhl angewiesen sein.
Es sei eine Tat gewesen, "die in ihrer Schrecklichkeit nur selten vorkommt", sagte der Vorsitzende Richter Thomas Wolf in der Urteilsbegründung. Das Opfer habe die stundenlangen Misshandlungen überlebt, aber "um den Preis eines lebenslangen Siechtums". Der 22-Jährige habe noch viele Leiden vor sich.
"Sinn- und grundlos ein Leben zerstört"
Mit dem Urteil folgte das Gericht weitgehend den Anträgen der Staatsanwaltschaft. "Wir haben es hier mit einer besonders widerwärtigen Tat zu tun", hatte Staatsanwältin Yvonne Vockert in ihrem Plädoyer gesagt. Die Angeklagten hätten "völlig sinn- und grundlos" das Leben eines jungen Menschen zerstört. Die Tat sei schwer zu fassen, weil nicht zu verstehen sei, wie jemand "dermaßen außer Kontrolle geraten" könne.
Die Verteidigung hatte für die beiden jungen Frauen ebenfalls die Einweisung in die Psychiatrie sowie für den Hauptangeklagten eine nicht näher bezifferte Jugendstrafe sowie die Einweisung in den Maßregelvollzug gefordert.
Die drei Angeklagten hatten sich in ihrem Schlusswort bei ihrem Opfer entschuldigt.
Täter und Opfer trafen sich am Abend des 25. Januar zunächst in der Wohnung des 20-Jährigen, um gemeinsam Bier und Wodka zu trinken. Nachdem die Beteiligten aus nichtigem Anlass in Streit geraten waren, schlugen und traten die Angeklagten ihr Opfer über Stunden.
Aus einem groben Spaß habe sich ein Gewaltausbruch mit Tötungsvorsatz entwickelt, sagte Wolf. Sie sprangen dem 22-Jährigen sogar auf den Kopf. Danach trugen sie ihn aus der Wohnung, legten den lebensgefährlich Verletzten auf einem Parkplatz ab und alarmierten die Rettungsleitstelle.
Der 22-Jährige wurde dabei so schwer verletzt, dass die Ärzte ihm zunächst nur eine zehnprozentige Überlebenschance einräumten.
bog/dpa/ap
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