Kassel - Die 32-jährige Frau ist wegen fahrlässiger Tötung vom Landgericht Kassel zu einer Haftstrafe von acht Monaten verurteilt worden. Vom Vorwurf des Mordes wurde die im nordhessischen Haina wohnende Angeklagte in dem Indizienprozess jedoch freigesprochen.
Da die Frau bereits elf Monate in Untersuchungshaft saß, erhielt sie eine Haftentschädigung zugesprochen. Zudem kam sie auf freien Fuß.
"Eine vorsätzliche Tötungshandlung lässt sich nicht beweisen", sagte der Vorsitzende Richter Volker Mütze. Nach der Einlassung der Angeklagten sei nur sicher, dass sie für den Tod ihres einen Tag alten Sohnes Karl verantwortlich ist.
Die genaue Todesursache und der Tathergang seien aber nicht hundertprozentig geklärt, urteilte die Schwurgerichtskammer. Die Angeklagte hatte ihrem Mann und anderen Personen nichts von ihrer Schwangerschaft erzählt. Am 13. Oktober 2007 brachte sie schließlich unter falschen Namen ihr Kind im Krankenhaus in Fritzlar zur Welt. Einen Tag später verließ sie mit ihrem Neugeborenen heimlich die Klinik, so dass die Polizei nach ihr fahndete.
Das Kind geschüttelt und minutenlang gedrückt
Sie wurde schließlich bei ihren Eltern angetroffen, wo sie dann gesagt hatte: "Ich habe es getan. Sie können mich verhaften." Die Beamten fanden schließlich das tote, in einem Plastiksack eingewickelte Kind in einer Kiste in ihrem Auto.
Die Staatsanwaltschaft warf der Frau Mord vor. Sie habe den Säugling gezielt getötet, weil er sie bei der weiteren Ausübung ihrer Hobbys - Jagd und Hundezucht - gestört hätte. Das Gericht sah dafür aber keine hinreichenden Beweise.
Der rechtsmedizinische Gutachter habe es zwar für möglich gehalten, dass das Kind erstickt ist. Einen Beweis, dass die Frau ihren Sohn gezielt und billigend getötet hat, gebe aber es nicht. Die Angeklagte habe vielmehr ausgesagt, dass ihr Kind unruhig war und sie es deshalb erst geschüttelt und anschließend minutenlang an sich gedrückt habe. Dabei sei der Säugling offenbar gestorben.
Mit der Situation total überfordert
"Es gibt keinen Anlass, an diesen Äußerungen zu zweifeln", sagte Richter Mütze. Einen stichhaltigen Nachweis, wie das Kind genau gestorben ist, gebe es nicht. Die Aussage bei der Festnahme, dass sie "es getan" habe, könne sich auch auf die heimliche Flucht aus dem Krankenhaus statt auf die Tötung beziehen.
Letztlich sei die 32-Jährige mit der Situation total überfordert gewesen. Sie habe ihrem Mann und ihrer Familie nichts von ihrem Führerscheinverlust und ihrer Arbeitslosigkeit erzählt. Wegen der fehlenden Arbeitslosigkeitsmeldung war sie zudem nicht krankenversichert. Als dann auch noch die verheimlichte Schwangerschaft dazugekommen war, habe sie sich immer mehr in einer ausweglosen Lage gesehen.
Dies alles beweise aber noch nicht, dass die Angeklagte ihr Kind ermordet habe. Vielmehr sei von fahrlässiger Tötung auszugehen.
bog/ddp/AP
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