Leipzig - Stübing macht nach Informationen des SPIEGEL geltend, die Urteile verletzten sein Recht auf "Achtung des Privat- und Familienlebens". Die Richtersprüche erfüllten kein "dringendes soziales Bedürfnis", so der Anwalt des Klägers Endrik Wilhelm.
Zudem hätten die deutschen Gerichte ihren "Spielraum" zur Beachtung der Europäischen Menschenrechtskonvention "völlig verkannt". Der Inzest habe nicht in einer bestehenden Familie stattgefunden; vielmehr hätten erst die Verurteilungen die "durch die Liebe zwischen den Geschwistern" entstandene neue Familie "auseinander gerissen".
Stübing war getrennt von seiner Schwester aufgewachsen und hatte diese erst im Erwachsenenalter kennengelernt. Er sitzt zur Zeit in der Justizvollzugsanstalt Leipzig eine 13-monatige Reststrafe ab. Eine Verfassungsbeschwerde Stübings hatte das Karlsruher Gericht im Februar mit 7:1 Stimmen zurückgewiesen.
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