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26.11.2008
 

Urteil

Tierquälerin kommt mit Bewährungsstrafe davon

Bereits zum dritten Mal stand Christine W. wegen Misshandlung von Pferden vor Gericht. Ihre Schuld wird als erwiesen angesehen, ein Video belegt die Vorwürfe. Trotzdem muss die 60-Jährige nicht ins Gefängnis.

Kiel - Brutal soll sie Pferden immer wieder die Sporen gegeben, mit ihrer Gerte auf Hals und Kopf eingeschlagen und durch heftige Ruckparaden die empfindlichen Mäuler verwundet haben. Den Vorwurf der Tierquälerei gegen die Pferdetrainerin Christine W. sieht das Kieler Landgericht nun als erwiesen an. Am Dienstag verurteilte das Gericht die 60 Jahre alte Angeklagte wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz in zehn Fällen zu einem Jahr und neun Monaten Haft. Die Strafe wurde für vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt, zudem muss die Frau 150 Stunden gemeinnütziger Arbeit leisten. In den kommenden drei Jahren dürfe sie weder Pferde halten noch mit ihnen umgehen, verfügte das Gericht.

Der Anwalt und die Angeklagte: Andreas Schulz mit seiner Mandantin Christine W. vor Prozessbeginn im Kieler Landgericht
DPA

Der Anwalt und die Angeklagte: Andreas Schulz mit seiner Mandantin Christine W. vor Prozessbeginn im Kieler Landgericht

Die Weltcup-Teilnehmerin Christine W. aus Schleswig-Holstein hatte am Dienstagabend überraschend ein Geständnis abgelegt, nachdem sich Gericht, Verteidigung und Staatsanwaltschaft auf ein Strafmaß geeinigt hatten. Ursprünglich war der Prozess bis zum 10. Dezember angesetzt gewesen.

Die Staatsanwaltschaft hatte der blonden Frau eine "gefühllose, das Leiden der Tiere missachtende Gesinnung" vorgeworfen. Von September 2006 bis Juni 2007 habe sie auf Reiterhöfen in Norderstedt und Halstenbek bei Hamburg in insgesamt 15 Fällen Pferde erbarmungslos traktiert - trotz eines seit September 2006 geltenden Berufsverbots des Amtsgerichts Norderstedt. Schon damals hatte die Deutsche Reiterliche Vereinigung in Warendorf Christine W. wegen ihrer Trainingsmethoden ausgeschlossen. Ein Jahr später war sie wegen Misshandlung von Pferden vom Amtsgericht Plön zu 6300 Euro Geldstrafe verurteilt worden; über die Berufung ist noch nicht entschieden.

Ein Video, gegen dessen Ausstrahlung im Gerichtssaal sich die Anwälte der Angeklagten laut den "Kieler Nachrichten" vergebens gewehrt hatten, zeigte das Ausmaß der Quälerei. Darauf ist zu sehen, wie Christine W. ein Pferd binnen einer halben Stunde mehr als 450-mal mit der Peitsche schlägt. Die braune Stute wehrt sich unter ihrer Reiterin verzweifelt gegen Schläge, Sporentritte und ruckartiges Reißen am Zügel, sie dreht sich im Kreis, bockt, bäumt sich auf, schweißnass und in Panik. Die Angeklagte macht ungerührt weiter und gönnt dem Tier nur zum Telefonieren vom Sattel aus eine kurze Pause.

Tierschützer beschimpfen die Angeklagte

"Sie quält das Pferd permanent", kommentierte der Geschäftsführer des Pferdesportverbands Schleswig-Holstein, Dieter Stut, als Zuschauer die Bilder. Die ehemalige Weltcup-Teilnehmerin und erfahrene Trainerin verstoße gegen alle ethischen Grundsätze des Pferdesports und der Turniersportbedingungen sowie gegen das Tierschutzgesetz, sagt Stut. "Das Pferd wird nur gequält nach dem Motto: Dich werde ich schon kleinkriegen."

Der Prozess in Kiel war für die ehemals erfolgreiche Dressurreiterin und Trägerin des "Goldenen Reitabzeichens" zum Spießrutenlauf geworden. Kameraleute und Journalisten drängten sich im Treppenhaus, das Publikum wurde vor Betreten des Gerichtssaals durchleuchtet und abgetastet, Polizeibeamte sicherten Eingänge und Flure.

Die erhöhten Sicherheitsvorkehrungen hatten ihren Grund: Tierschützer hatten Christine W. im Internet beschimpft und bedroht. Wegen des großen öffentlichen Interesses wurde der Fall vom Kieler Landgericht anstatt wie sonst üblich vom Amtsgericht verhandelt. Auch das Gericht bekam die Wut von Tierfreunden zu spüren. Ein Richter: "Wir haben Anrufe erhalten, in denen gefordert wurde, dass Christine W. ausgepeitscht werden solle, so wie sie es mit ihren Pferden gemacht habe."

kfi/AP/dpa/sid

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