Montag, 23. November 2009

Panorama



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11.12.2008
 

Urteil

Dresdner Kinderschänder muss elf Jahre in Haft

Er entführte und vergewaltigte zwei neun- und elfjährige Mädchen: Jetzt verurteilte das Landgericht Dresden den per Massengentest überführten Angeklagten zu einer Gefängnisstrafe von elf Jahren.

Dresden - Die Richter sprachen den 33-Jährigen am Donnerstag des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern, der Vergewaltigung und der vorsätzlichen Körperverletzung in zwei Fällen schuldig.

Der Angeklagte vor dem Landgericht Dresden
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DDP

Der Angeklagte vor dem Landgericht Dresden

Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Mann im September 2005 und im Januar 2006 eine Neun- und eine Elfjährige auf offener Straße entführt und sich in einem Waldstück an ihnen vergangen hat. Das erste Opfer verletzte er durch die Vergewaltigung schwer.

Er habe beide Taten geplant, die Kinder Todesängsten ausgesetzt und ohne Rücksicht auf Schmerzen und Verletzungen missbraucht, sagte die Vorsitzende Richterin Michaela Kessler. Strafmildernd wurde sein Geständnis gewertet. Dies habe den Mädchen einen Auftritt vor Gericht erspart. Außerdem sei er nicht vorbestraft.

Das Gericht entsprach mit dem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte nicht mehr als sechs Jahre Haft beantragt und will nun eine Revision prüfen.

Der 33-Jährige muss den Opfern außerdem 20.000 Euro Schmerzensgeld zahlen und für die Verfahrenskosten in Höhe von rund 300.000 Euro aufkommen. Darin enthalten sind die Ausgaben für einen Massengentest an rund 14.000 Männern im Raum Dresden.

Gegen den Mann war Haftbefehl erlassen worden, nachdem seine DNA-Probe eine "vollständige Übereinstimmung" mit den an den Kindern hinterlassenen DNA-Spuren ergeben hatte. Der Lkw-Fahrer hatte die Taten der Staatsanwaltschaft zufolge eingeräumt.

ala/ddp/AFP/dpa

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