München - Eine Familie, der aufgrund falscher Misshandlungsvorwürfe ein Kind von den Jugendbehörden weggenommen wurde, hat Anspruch auf Schmerzensgeld. Das Landgericht München I verurteilte am Mittwoch in einem Zivilverfahren die Universität München als Trägerin einer Kinderklinik zur Zahlung von 20.000 Euro.
Eine Mitarbeiterin des Münchner Jugendamts hatte 2006 in einem Kindergarten ein kleines Mädchen mit einem blauen Auge gesehen und vermutet, das Kind sei von seinen Eltern geschlagen worden. Ärzte einer Kinderklinik bestätigten damals nach Angaben des Landgerichts, dass die Ursache der Verletzung nur eine Kindesmisshandlung sein könne.
Die Vierjährige wurde daraufhin der Familie entzogen. Die völlig aufgelösten Eltern mussten von der Polizei in die Psychiatrie gebracht werden, nachdem der Vater der fünfköpfigen Familie in seiner Verzweiflung gedroht hatte, er werde sich umbringen.
Erst nachdem das Kind bereits vier Wochen in staatlicher Obhut verbracht hatte, stellte sich heraus, dass der Vorwurf der Kindesmisshandlung nicht zu halten war. Das blaue Auge hatte sich die Kleine offenbar - wie von den Eltern immer wieder beteuert - beim Zusammenstoß mit einer Tür geholt. Ein gerichtlicher Gutachter bestätigte dies im Prozess. (Az. 9 O 20622/06)
pad/ddp
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