Frankfurt/Main - Der Geistliche hatte sich vor Gericht auf Notwehr berufen. Seiner Aussage zufolge hatte er den männlichen Prostituierten in einer Gaststätte kennengelernt. Der junge Mann habe ihm das Mobiltelefon weggenommen und sei dann fortgelaufen, so der Geistliche.
Auf der Straße habe der Stricher ihn gezwungen, sein Glied in den Mund zu nehmen. Vor lauter Ekel habe er schließlich zugebissen. Im seinem Urteil stellt das Landgericht Frankfurt nun fest, dass es sich bei dem sexuellen Übergriff um einen "gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff" gehandelt habe, der einen solchen Biss rechtfertigen würde.
Nach Auffassung des Berufungsgerichts steht nicht zweifelsfrei fest, ob der Angeklagte im Oktober 2006 dem jungen Mann tatsächlich schuldhaft in den Penis gebissen und ihn dadurch erheblich verletzt hatte.
Im ersten Prozess war der Priester noch vom Amtsgericht Frankfurt zu sechs Monaten haft auf Bewährung verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft, die ebenso wie der Angeklagte Berufung eingelegt hatte, zeigte sich noch in ihrem Schlussvortrag von seiner Schuld überzeugt und forderte 18 Monate Haft ohne Bewährung. "Das ist gewiss kein Freispruch erster Klasse", sagte der Vorsitzende Richter Ulrich Fidora, "es ist unfassbar, dass ein katholischer Priester so tief sinken kann wie Sie".
ala/dpa
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