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19.02.2009
 

Freispruch für Ex-NPD-Funktionär

Attacke auf Hells Angel bleibt ohne Folge

Im Prozess um eine Schlägerei zwischen Mitgliedern der rechten Szene und der Hells Angels hat das Kieler Landgericht einen angeklagten Ex-NPD-Funktionär freigesprochen. Der Sachverhalt sei nicht zweifelsfrei aufzuklären, hieß es.

Kiel - Er soll einen Mann bei einer Schlägerei Ende August 2008 lebensgefährlich und einen anderen schwer verletzt haben - trotzdem wurde Peter B. nun freigesprochen: Das Landgericht bezweifelte in seinem Urteil am Donnerstag zwar, dass der Angriff tatsächlich Nothilfe war, wie der 35-Jährige behauptet hatte. Der eigentliche Tatvorwurf der gefährlichen Körperverletzung lasse sich aber auch nicht nachweisen, sagte der Vorsitzende Richter.

Polizei- und Justizbeamte im Landgericht Kiel: Sachverhalt konnte nicht zweifelsfrei aufgeklärt werden
DPA

Polizei- und Justizbeamte im Landgericht Kiel: Sachverhalt konnte nicht zweifelsfrei aufgeklärt werden

Weil zahlreiche Zeugen, unter anderen die beiden Opfer, keine Angaben zum Geschehen machten, sei der Sachverhalt nicht zweifelsfrei aufzuklären.

Das Gericht folgte mit dem Freispruch dem Antrag der Verteidigung und widersprach der Auffassung der Staatsanwaltschaft, wonach B. den Angriff gezielt und nicht bloß zur Rettung eines angegriffenen Freundes ausgeführt haben soll.

Die Staatsanwaltschaft hatte für den Angeklagten fünf Jahre und sechs Monate Haft wegen gefährlicher Körperverletzung gefordert.

Auch der Angeklagte hatte im Verlauf des Prozesses geschwiegen, die Messerstiche zuvor aber bereits einmal gestanden. Von 44 geladenen Zeugen sagten am Ende lediglich 28 aus. Die meisten Angaben widersprachen sich jedoch, ein klares Bild ergab sich nie. Angesichts solcher Umstände gerate der Rechtsstaat mitunter an seine Grenzen, resümierte das Gericht.

Ein Großaufgebot an Polizei- und Justizbeamten hatte das Gerichtsgebäude an jedem der insgesamt sechs Verhandlungstage abgeriegelt, um einen erneuten Zusammenstoß zwischen den verfeindeten Lagern zu verhindern.

Die Staatsanwaltschaft kündigte an, mögliche Rechtsmittel zu prüfen, wollte sich jedoch noch nicht festlegen.

han/dpa/ddp

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