Neu-Ulm - Die Kammer verurteilte den 57-Jährigen am Freitag wegen Nötigung und vorsätzlicher Körperverletzung. "Selbstjustiz kann bei uns nicht geduldet werden", sagte der Richter. In Bayern würden von einem funktionierenden Gerichtsvollziehersystem sehr schnell Forderungen eingetrieben. Der Mediziner hatte argumentiert, dass er erheblich unter Druck gestanden habe, als damals die Rechnung nicht voll bezahlt wurde.
Er sei deshalb am Abend des 22. September 2008 zu der Patientin nach Hause gegangen, habe geklingelt, sich an der Haussprechanlage als Kriminalpolizist ausgegeben und ihr dann die Prothesen entnommen. Zunächst hatte er die Tat bestritten und behauptet, es müsse sich um einen Doppelgänger gehandelt haben. Diese Schutzbehauptung gebrauchte er vor Gericht dann nicht mehr.
Der Zahnarzt hat der Patientin inzwischen die Prothesen zurückgegeben. Er wollte nach eigenen Angaben lediglich erreichen, dass sie eine Erklärung für ihre Krankenkasse unterschreibt, dass sie ohne Vermögen sei und die Kasse die noch fehlenden 700 Euro übernehmen solle.
Die 35-jährige Patientin erschien trotzdem ohne die Prothesen vor Gericht. Sie ekle sich inzwischen vor ihnen und wolle sie nicht mehr. Lieber ernähre sie sich von Suppen, Brei und kleingeschnittenen Lebensmitteln.
Die Verurteilung wegen Nötigung und vorsätzlicher Körperverletzung wird der schwäbischen Zahnärztekammer mitgeteilt. Sie entscheidet über mögliche dienstrechtliche Konsequenzen.
jdl/ddp
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