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Erpressung Klatten will gegen Liebhaber aussagen

Quandt-Erbin Susanne Klatten ist laut einem Zeitungsbericht bereit, vor Gericht gegen ihren mutmaßlichen Erpresser und ehemaligen Liebhaber Helg Sgarbi auszusagen. Sollte der Angeklagte nicht gestehen, will die Staatsanwaltschaft Klatten als Zeugin vorladen.

München - Die Milliardärin Susanne Klatten ist nach Angaben ihres Sprechers bereit, im Prozess gegen ihren früheren Liebhaber und mutmaßlichen Erpresser Helg Sgarbi vor Gericht als Zeugin auszusagen. "Wenn eine Ladung des Gerichts erfolgt, wird Frau Klatten aussagen. Wir haben immer gesagt, dass wir vollumfänglich mit den Justizbehörden kooperieren", sagte ihr Sprecher der "Bild am Sonntag".

Susanne Klatten: Vollumfängliche Kooperation mit den Justizbehörden
DDP

Susanne Klatten: Vollumfängliche Kooperation mit den Justizbehörden

Sgarbi soll Klatten und drei andere reiche Frauen umgarnt und zur Zahlung hoher Summen bewegt haben. "Wir laden alle vier Damen als Zeuginnen vor, sollte der Angeklagte die Vorwürfe nicht umfänglich eingestehen", sagte der Sprecher der Münchner Staatsanwaltschaft dem Nachrichtenmagazin "Focus".

Sgarbi könnte sich durchaus gegen die Anklagepunkte wehren, zumal ein mutmaßlicher Komplize des Schweizers vor wenigen Tagen in Italien aus Mangel an Beweisen nach acht Monaten aus der Untersuchungshaft entlassen wurde.

Anklage und Verteidiger sind sich laut "Focus" einig, dass Details der Beziehungen nur unter Ausschluss der Öffentlichkeit behandelt werden.

Sgarbi soll Klatten mit der Veröffentlichung heimlich gedrehter Videos von intimen Treffen gedroht haben. Die 46 Jahre alte verheiratete Mutter dreier Kinder, die öffentliches Aufsehen zeitlebens gemieden hat, entschloss sich daraufhin, zur Polizei zu gehen. Sgarbi wurde vor einem Jahr in Vomp in Österreich festgenommen und sitzt seit März 2008 in München in Untersuchungshaft.

Der Prozess gegen Sgarbi beginnt am 9. März vor dem Landgericht München I. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Schweizer in vier Fällen Betrug in besonders schwerem Fall sowie in zwei Fällen zudem versuchte Erpressung in besonders schwerem Fall vor. Betrug wird mit bis zu zehn Jahren Haft geahndet, auf vollendete Erpressung stehen bis zu 15 Jahre.

ore/dpa/AP

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