• Drucken
  • Senden
  • Feedback
02.03.2009
 

Unglück in der Steiermark

Staatsanwalt klagt Althaus wegen fahrlässiger Tötung an

Der Skiunfall von Dieter Althaus kommt in Österreich vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft Leoben hat Anklage gegen den Thüringer Ministerpräsidenten wegen fahrlässiger Tötung erhoben - er selbst übernimmt den Ermittlern zufolge inzwischen die Verantwortung für den Tod von Beata C.

Hamburg - Zwei Monate nach dem schweren Skiunfall hat die Staatsanwaltschaft Leoben Anklage gegen den thüringischen Ministerpräsidenten Dieter Althaus wegen fahrlässiger Tötung erhoben. Das teilte der Sprecher der Behörde, Walter Plöbst, am Montag mit. Der CDU-Politiker habe in einer schriftlichen Stellungnahme die Verantwortung für den tödlichen Skiunfall am Neujahrstag in der Steiermark übernommen, hieß es in der Erklärung.

Der Staatsanwaltschaft Leoben zufolge hat Althaus damit bereits ein Schuldgeständnis abgeliefert. Das Landgericht wollte dieses Schuldgeständnis nicht bestätigen. Allerdings sagte die Pressesprecherin des Landesgerichts, Sabine Anzenberger, SPIEGEL ONLINE: "Natürlich würde sich solch ein Geständnis strafmildernd auswirken." Der Strafrahmen bei dem Vorwurf der fahrlässigen Tötung liegt in Österreich bei maximal einem Jahr Freiheitsstrafe.

Durch seine Erklärung verzichtete Althaus auf sein Recht, sich zu dem ihm zur Last gelegten Sachverhalt vernehmen zu lassen. Er erklärte, keine Erinnerung an den Unfallablauf zu haben, keine sachdienlichen Angaben dazu machen zu können.

Althaus fuhr nach Ansicht der Staatsanwaltschaft am 1. Januar 2009 als Skifahrer die Skipiste "Die Sonnige" talwärts. Im Bereich der Kreuzung mit der Panoramapiste bog er gegen die Fahrtrichtung in die Panoramapiste ein und kollidierte mit der ebenfalls talwärts fahrenden Beata C., die bei dem Zusammenprall tödliche Schädelverletzungen erlitt.

Die Pressesprecherin des Landesgerichts sagte außerdem, der weitere Verlauf des Verfahrens obliege jetzt dem zuständigen Richter: "Er hat die Akte heute bekommen." Anzensberger wies darauf hin, dass es aber wohl eher um Wochen als um Monate gehe.

Althaus müsse in dem Prozess nicht zwingend zugegen sein. "Er kann sich auch von einem Machthaber mit entsprechender Vollmacht vertreten lassen", sagte sie. Es sei denn, "der Richter besteht auf die persönliche Gegenwart des Angeklagten".

Althaus selbst erlitt bei dem Skiunfall ein schweres Schädel-Hirn-Trauma mit einer Hirnblutung. Er erholt sich gegenwärtig von dem Unfall in einer Reha-Klinik in Allensbach am Bodensee. Ob Althaus rechtzeitig zu seiner Partei im Wahlkampf vor den Landtagswahlen in Thüringen am 30. August zurückkehren kann, ist noch unklar.

jjc/flo/dpa/AP

Diesen Artikel...

Aus Datenschutzgründen wird Ihre IP-Adresse nur dann gespeichert, wenn Sie angemeldeter und eingeloggter Facebook-Nutzer sind. Wenn Sie mehr zum Thema Datenschutz wissen wollen, klicken Sie auf das i.

Auf anderen Social Networks posten:

  • studiVZ meinVZ schülerVZ
  • deli.cio.us
  • Xing
  • Digg
  • Google Bookmarks
  • reddit
  • Windows Live

News verfolgen

HilfeLassen Sie sich mit kostenlosen Diensten auf dem Laufenden halten:

alles aus der Rubrik Panorama
alles aus der Rubrik Justiz

© SPIEGEL ONLINE 2009
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH









TOP



TOP