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15.03.2009
 

Unterhaltsrecht

Nach Scheidung muss jeder für sich selbst sorgen

Der Bundesgerichtshof verkündet in dieser Woche ein wohl wegweisendes Urteil: Wie viel wird in Zukunft von geschiedenen Müttern verlangt? Meo-Micaela Hahne, oberste Familienrichterin der Republik, spricht im SPIEGEL über die Unterhaltsrechtsreform - und den Reiz der Zweitehe.

Hamburg - Die Vorsitzende des Senats für Familienrecht des Bundesgerichtshofs (BGH), Meo-Micaela Hahne, weist darauf hin, dass seit der Reform des Unterhaltsrechts "beim Scheitern der Ehe im Prinzip jeder selbst für sein Fortkommen sorgen" müsse; eine "Garantie des ehelichen Lebensstandards" und "dauerhafte Abfederung des eigenen Unterhalts" gebe es nun nicht mehr, erklärte die oberste Familienrichterin der Republik im SPIEGEL-Interview.

Bei der Bemessung der Dauer und Höhe des Betreuungsunterhalts müssten die Gerichte künftig auf "individuelle Umstände" achten, statt den Unterhalt, wie bisher, nur am Kindesalter auszurichten, sagte Hahne.

Dort, wo es möglich ist, sei eine Mutter aber "gehalten", ihr Kind in den Ganztageskindergarten zu geben und einer eigenen Erwerbstätigkeit nachzugehen.

Dabei müsse eine Mutter nicht sofort Vollzeit arbeiten, sobald ihr Kind drei Jahre alt sei, stattdessen müsse es einen "schrittweisen Übergang" von der Kinderbetreuung ins Berufsleben geben, so Hahne.

Wenn die Mutter "Kita und Job in der Nähe hat", könne man ihr unter Umständen aber "schon zumuten, dass sie, wenn das Kind sieben oder acht Jahre alt, normal und gesund ist, eine Ganztagestätigkeit übernimmt".

Auf die Frage, ob nun geschiedene Mütter schlechter- oder ledige Mütter bessergestellt seien, nachdem der Gesetzgeber beide bei der Dauer des Betreuungsunterhalt faktisch gleichgestellt hat, sagte Hahne mit Blick auf die Entwicklung der Rechtsprechung: "Es pendelt sich voraussichtlich in der Mitte ein."

han

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