Aus St. Pölten berichtet Julia Jüttner
Amstetten/St. Pölten - Die 323 Tage, die Josef F. bis zum Prozessbeginn im Gefängnis sitzt, sind ein Klacks, gemessen an den 8641 Tagen, die er seine Tochter drei Meter unter der Erde gefangen hielt. Jeden Tag darf der 73-Jährige für eine Stunde in den Hof der JVA St. Pölten. Ab Montag muss er sich vor dem Landesgericht verantworten.
In der Häftlingshierarchie genießt Josef F. ein gutes Standing. Er ist höflich zu den Wärtern und Aufsehern, liest viel und will sich nach dem Prozess unbedingt der Wissenschaft zur Verfügung stellen, sagt sein Verteidiger. Mit einem wegen sexuellen Missbrauchs an Schülern verurteiltem Päderasten teilt sich F. eine zwölf Quadratmeter große Zelle, mit einem Bett, einem Tisch, einem Stuhl, einer Wasch- und WC-Ecke; mit Spiegel, einem Radio und einem Fernseher mit Satellitenanschluss.
"Seine Zweitfamilie war ihm scheißegal"
Das ist mehr, als er seiner Tochter in der ersten Zeit ihrer Gefangenschaft gewährte. Laut Ermittlungsakten schleppte Josef F. erst nach Jahren einen Handspiegel, eine Waage, ein Radio und einen Fernseher in den selbstgebauten Kerker im hauseigenen Keller. Mit ihren Kindern musste die Frau zunächst auf 18, später auf 40, dann auf knapp 60 Quadratmetern hausen; die höchste Stelle des Kerkers maß 1,80 Meter.
Josef F. sehe den Prozess als "abschließende Aufarbeitung", sagt sein Verteidiger Rudolf Mayer. Er wolle partout aussagen, in vollem Umfang und nicht - wie an deutschen Gerichten in solchen Fällen Gang und Gäbe - eine mit Hilfe des Verteidigers ausgefeilte Einlassung verlesen und anschließend schweigen. Nein, F. wolle "Tabula rasa" machen. Seinem Anwalt sagte er energisch: "Ich werde Rede und Antwort stehen und mich allen Fragen stellen."
F. sehe es als Chance, seine Sicht der Dinge darzustellen, behauptet sein Anwalt. So wolle er zum Beispiel auch klarstellen, dass er vorgesorgt hatte, sollte ihm bei einer seiner Reisen ins thailändische Billig-Sexparadies Pattaya etwas zustoßen.
Ermittler dagegen sind sich einig: "Seine Zweitfamilie war dem scheißegal." Experten werden im Prozess belegen, dass F. für den Notfall keinerlei Vorkehrungen getroffen hatte, damit die Eingesperrten gerettet werden können.
"Er hätte gern materielle Gutmachung geleistet"
F.s Tochter wird nicht aussagen müssen, ihre ausführliche Befragung vom Juli vergangenen Jahres wird dem Gericht via Videoband gezeigt werden. Ein "dichtes Sicherheitsnetz" soll nach Angaben ihres Anwalts Christoph Herbst die Abschottung der Opfer vor der Öffentlichkeit garantieren. Vermutlich werden sie erneut im Landesklinikum untergebracht, in dem sie nach Bekanntwerden des Falls betreut wurden.
Mit ihren Kindern lebt F.s Tochter heute an einem unbekannten Ort in Oberösterreich. Ein Reporter der britischen Boulevardzeitung "The Sun" hat sie gemeinsam mit ihrer 16-jährigen Tochter aufgespürt und fotografiert. Von der Ausgabe, in der das Paparazzi-Bild veröffentlicht wurde, wurden rund 4,5 Millionen Exemplare in Großbritannien verbreitet, wo der Fall seit Monaten eines der dominierenden Themen ist.
Opfer-Anwalt Herbst bat wiederholt darum, von Paparazzi-Jagden auf seine Mandanten Abstand zu nehmen. Ein Mann, der im vergangenen Jahr zeitgleich mit F.s Opfern im Landesklinikum therapiert wurde, soll mehr als tausend Fotos von der Familie gemacht haben. Damit habe er auf Defizite im Schutzsystem aufmerksam machen wollen, sagte ein Polizeisprecher. Die Bilder seien "sicher verwahrt".
F.s Ehefrau soll mittlerweile die Scheidung eingereicht haben und von Sozialhilfe leben. Denn Josef F., der sein Leben lang erfolgreich mit Immobilien jonglierte, ist pleite. Er hat 3,5 Millionen Euro Schulden, das Konkursverfahren läuft. Über einen Mittelsmann bot F. britischen Boulevardblättern seine polizeilichen Vernehmungs- und Ermittlungsprotokolle an.
"Es herrscht absolute Nachrichtensperre"
F. sei sich bewusst, dass er beide Familienteile schwer geschädigt habe, sagt sein Anwalt. Nur deshalb habe der 73-Jährige den Millionen-Deal einfädeln wollen. "Er hätte wenigstens gern materielle Gutmachung geleistet", sagt Mayer, ohne rot zu werden. Doch der Deal platzte, F. hatte mindestens vier Millionen Euro verlangt. Keiner wollte seine Sicht der Dinge publizieren.
Das Landgericht bestellte inzwischen Rechtsanwalt Walter Anzböck, spezialisiert auf Insolvenzrecht, als Masseverwalter. Details wollte dieser so kurz vor dem Prozess nicht bekanntgeben. "Es herrscht absolute Nachrichtensperre", ließ er knapp ausrichten.
Alle Protagonisten im Fall F. haben sich zur Verschwiegenheit entschlossen: Die Stadt Amstetten, die JVA St. Pölten, die Opfer-Anwälte, die Staatsanwaltschaft und das Landesklinikum, das die Opfer noch immer betreut, verweigern Auskünfte im Vorfeld des Prozesses. "Wir wollen den Anschein verhindern, Einfluss auf die Geschworenen zu nehmen", sagt Oberstaatsanwalt Gerhard Sedlacek. "Sie sollen unvoreingenommen in das Verfahren gehen."
Doch viele Details aus dem Leben der "Kellerkinder", wie die Niederösterreicher die Opfer nennen, sind kein Geheimnis. F.s Tochter schilderte den Ermittlern direkt nach F.s Festnahme alle grausamen Einzelheiten ihrer Gefangenschaft, die Haare damals trotz ihrer erst 42 Jahre schlohweiß, die Zähne verfault.
Schonungslos zeichnete sie in insgesamt elf Stunden Vernehmung, wie es war, vom 28. August 1984 bis zum 26. April 2008 lebendig begraben zu sein: Kein einziges Mal erblickten die Eingesperrten das Tageslicht. Jeder Tag begann mit kaltem, künstlichem Licht in klaustrophobisch engen Räumen. Nur ein Schacht so groß wie eine Dunstabzugshaube versorgte sie mit Sauerstoff. Kriminaltechniker, die später die Räume untersuchten, hielten es keine Stunde am Stück unten aus. "Es halfen weder flach atmen noch Ventilatoren. Unbegreiflich, wie die Familie dort überleben konnte", sagte ein Mitarbeiter der Spurensicherung.
24 Jahre lang malträtiert und missbraucht Josef F. in dem feuchten, fensterlosen Verlies seine Tochter. Laut Anklageschrift vergeht er sich nahezu alle zwei Tage an ihr, ohne ihr dabei einmal ins Gesicht zu sehen. Er zwingt sie, seine perversen Phantasien zu befriedigen, versorgt sie mit entsprechenden Utensilien und Sexspielzeug. Achtmal wird die junge Frau schwanger, das erste Kind verliert sie im November 1986. Fünf Kinder bringt sie alleine zur Welt. Nur bei der Geburt von Zwillingen ist Josef F. dabei, eines der Kinder stirbt kurz darauf.
Nach Überzeugung von Neonatologen würde der Junge noch leben, hätte man ihn in eine Klinik gebracht. Deshalb ist Josef F. neben Freiheitsberaubung, Sklaverei, Vergewaltigung und Inzest auch wegen Mordes angeklagt. Die Leiche des Babys verbrennt er im Keller, die Asche verstreut er im Garten.
Im Zweifel gegen den Angeklagten
Josef F. spielt Gott. Drei der Kinder schafft er in die Freiheit, jubelt sie seiner Frau unter - als Findelkinder der gemeinsamen Tochter, die angeblich bei einer Sekte lebt. Drei weitere lässt er, abgeschottet hinter dicken Betonmauern, metertief unter der Erde. Nicht ohne sie zusätzlich zu demütigen: An eine Pinnwand heftet er Fotos der Kinder, die überirdisch leben. Sie lachen auf den Bildern, machen Sport im Freien, feiern ihre Kommunion oder ein Schulfest.
F.s Tochter hat die Demütigungen, Vergewaltigungen, ihr eingepferchtes Leben unter Tage auf Einkaufsbons, Notizzetteln, Zeitschriftenseiten dokumentiert. Alles in allem ergeben diese bedrückenden Aufzeichnungen eine Art Tagebuch, dem sie ihre Sorgen und Ängste, ihre Hoffnungen und Wünsche anvertraut hat. Im Prozess werden diese Aufzeichnungen eine wichtige Rolle spielen.
Vor Gericht erwartet Josef F. eine Frauenriege: Den Vorsitz des Geschworenensenats führt Richterin Andrea Humer, eine Expertin für Sexualstrafrecht; Staatsanwältin Christiane Burkheiser, seit der ersten Stunde mit dem Inzest-Fall betraut, vertritt die Anklage. Eine Art Lebensbeichte legte er im Rahmen einer Exploration gegenüber der Gutachterin Adelheid Kastner, Chefärztin der forensischen Abteilung an der Landesnervenklinik in Linz, ab. Auch sie wird vor Gericht aus ihrem 130-Seiten-Gutachten berichten, ihre Einschätzung vortragen und dafür plädieren, dass Josef F. seine Strafe - egal welche - nicht in St. Pölten absitzen wird. Stattdessen soll F. in einer JVA für geistig abnorme Straftäter in Krems, Graz oder Garsten untergebracht werden.
Acht Geschworene im Alter von 25 bis 65 Jahren fungieren als Laienrichter. Ob sie tatsächlich unvoreingenommen in das Verfahren gehen können, bleibt zweifelhaft. "Der Medienrummel war enorm", sagt Chefinspektor Leopold Etz, seit 27 Jahren bei der Mordkommission in Wien. So einzigartig und qualvoll der Fall F. auch sein möge, die Pflicht der Geschworenen bestehe darin, neutral in den Prozess zu gehen.
Die meisten Anklagepunkte wird F. einräumen, strittig ist nur, ob der tote Zwillingsjunge noch leben könnte. Das Gericht muss entscheiden, ob es Mord durch Unterlassen war oder nicht. Und darin sieht der erfahrene Ermittler, dessen Vater selbst Richter war, die Gefahr: "Im Fall F. könnte es sein, dass die objektive Fragebeantwortung sehr schwer für die Geschworenen wird. Deshalb können sie sich aber an einem vorgetragenem Gutachten orientieren."
Ansonsten könnten die Geschworenen anders als üblich entscheiden: Nämlich im Zweifel gegen den Angeklagten.
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