Aus St. Pölten berichtet Gisela Friedrichsen
Das Gegenstück zu der hochdramatischen Anklagerede sollte der Vortrag des Verteidigers Rudolf Mayer sein, der in Österreich als Staranwalt gilt. Dass er die Geschworenen auffordert, sich besonders um Objektivität zu bemühen, da das Opfer besonders "betroffen" sei, versteht sich von selbst.
Erstaunlich aber war, wie oft Mayer seine Rede mit dem Hinweis würzte, dass er bedroht worden sei. "Ich hab doch gar nichts getan!", versicherte er klagsam und kritisierte in gleichem Atemzug die Psychiaterin Adelheid Kastner, die sich wegen F.s Gefährlichkeit für eine Einweisung des Angeklagten in eine Anstalt für abnorme Rechtsbrecher ausgesprochen hat.
"Ich brauch' keinen Psychiater, wenn jemand mit seiner eigenen Tochter schläft. Der kann nicht normal sein. Das Ergebnis des Gutachtens ist das schlechteste überhaupt. Mein Mandant soll zurechnungsfähig und psychisch gestört zugleich sein. Das heißt, er kommt nach der Freiheitsstrafe in eine Anstalt. Bedenken Sie sein Alter, er ist bald 74!" Was bedeutet das im Klartext?
Dann fährt er fort: "Wer sagt, dass ich, der Staranwalt, ihn rausholen will - es gibt ganz andere Fälle wie den in Belgien, wo die Mädchen umgebracht wurden" (hier spielt Mayer auf den Fall Dutroux an), "es ist nicht außergewöhnlich, was F. getan hat. Inzest gab es schon immer." Dann spricht auch er die Geschworenen direkt an: "Wenn Sie Sex mit Ihrer Tochter wollen, dann machen Sie doch keine Kinder! Ich schaff doch nicht einen Tannenbaum in den Keller und Schulbücher! Ein Monster bringt alle um!"
"Welle der Ablehnung"
F. bestreitet den Mordvorwurf und den der "Sklaverei", was einmal mit Lebenslang und das andere Mal mit 15 Jahren Höchststrafe bedroht ist. Mayer hält die Aussagen des Opfers zu diesen Punkten für "mehr als fraglich". Und dann dankt er den Geschworenen, dass sie ihm nicht "eine Welle der Ablehnung" entgegengebracht, sondern zugehört hätten. Wie er F. insgesamt zu verteidigen gedenkt, erschloss sich am ersten Verhandlungstag nicht.
Bevor die Öffentlichkeit am späten Montagvormittag bis auf Weiteres ausgeschlossen wurde, beantwortete der Angeklagte Fragen des Gerichts nach seinem Lebenslauf. Wer sich für seine Arbeitsplätze und Immobilienkäufe interessierte, erfuhr einiges, falls er das in breitem Österreichisch verwaschen und nuschelnd Dahingesagte verstand.
Interessantes kam erst zum Schluss. Die Vorsitzende fragte, ob die Geburt der Zwillinge, die seine Ehefrau zur Welt brachte, für ihn überraschend gewesen sei. F. bestätigte dies und fügte an, seine Frau habe "dreimal einen Kaiserschnitt gehabt, und die Zwillinge waren Frühgeburten, die gleich in den Brutkasten kamen".
Das bedeutet, dass F. das Risiko bewusst gewesen sein muss, dem er seine Opfer im Keller über 24 Jahre lang aussetzte. So naiv kann er nicht gewesen sein zu glauben, dass jede Inzestgeburt ohne Komplikationen ablaufen würde. Dass alle Inzestkinder die richtige Lage haben würden. Dass Elisabeth F. nicht verbluten oder sich infizieren würde. In der Bundesrepublik gälte ein solcher Tatbestand als "billigendes Inkaufnehmen".
F. wäre demnach höchstwahrscheinlich nicht nur wegen eines vollendeten Mordes durch Unterlassen angeklagt worden, sondern überdies wegen siebenfachen Mordversuchs durch Unterlassen. In diesem Fall erübrigten sich alle Spekulationen, die momentan in Österreich kursieren: Vielleicht kommt der F. ja schon in ein paar Jahren wieder raus, wer weiß?
Am Ende, 2008, als das älteste, das 19-jährige Inzestkind lebensgefährlich erkrankte und schließlich doch in eine Klinik gebracht wurde, war F.s despotischer Machtwillen offenbar erschöpft. Er drohte nochmals, dass nichts herauskommen dürfe, was sich im Keller abgespielt habe. Er versuchte ein letztes Mal, eine Legende zu stricken. Doch das grausame Spiel war vorbei.
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