Von Jörg Diehl
Hamburg - Es ist fünf Minuten vor drei, als der Schuss in die laue Hamburger Frühsommernacht kracht. Und für einen kurzen Augenblick sind alle wie gelähmt: die sieben Zivilfahnder, darunter der Schütze Hans-Peter A., 50, der Beifahrer des verdächtigen Renault Laguna mit britischem Kennzeichen, Marcel I., 30, und der getroffene Fahrer, Tibor Istvan C., 27, der auf seinem Sitz zusammensackt und noch drei entsetzte Worte gestammelt haben soll: "You shot me!" Es ist der 26. Juni 2007.
Mit dem "Unglück", wie der Polizeioberkommissar A. das tragische Ereignis nennt, wird sich von diesem Mittwochmorgen an eine junge Hamburger Amtsrichterin beschäftigen müssen. Die Staatsanwaltschaft hat den Beamten wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Sie wirft ihm vor, seinen Dienstrevolver der Marke Smith & Wesson, Kaliber .357 Magnum nicht vorschriftsmäßig geführt und die Sorgfaltspflicht im Umgang mit der Waffe verletzt zu haben.
Dabei wird es an den zwei Prozesstagen, zu denen eine ganze Reihe Zeugen geladen ist, um mehr gehen als die eine übliche Frage: Wie konnte es dazu kommen? Über Grundsätzliches, Menschliches, Allgemeingültiges wird verhandelt werden, darüber nämlich, ob man von einem Polizisten erwarten darf, dass er seinen Job auch mit links machen kann. Selbst wenn er dafür nicht ausgebildet wurde.
Kann ein rechtshändiger Chirurg mit links operieren? Ein Lehrer mit links schreiben? Oder ein Handwerker mit links unfallfrei hämmern, sägen, schrauben? Und wer ist verantwortlich, wenn derjenige in eine brenzlige Situation kommt, in der es für ihn keine andere Möglichkeit gibt?
Die Kugel zerreißt Lunge, Zwerchfell, Leber, Niere, Darm
Das Verhängnis der Juni-Nacht beginnt damit, dass der Zivilfahnder Michael E. gegen zwei Uhr vor einer Filiale der Hamburger Sparkasse zwei verdächtige Männer beobachtet. Das Duo macht sich an einem Geldautomaten zu schaffen. E. ruft einige Kollegen zu Hilfe und so beschatten bald sieben Beamte der Polizeikommissariate 14 und 17 die Rumänen Marcel I. und Tibor C.
Mit ihrem weinroten Renault Laguna, Kennzeichen N 980 FOR, kurven die beiden von Bank zu Bank, bis sie schließlich unweit des Rathauses in der Straße Börsenbrücke parken. Zu Fuß geht es weiter, die Polizisten unter Führung von Hans-Peter A. immer hinterher. Als I. und C. - in der Hosentasche des Toten werden später 3610,35 Euro gefunden - wenig später zu ihrem Auto zurückkehren, greifen die Beamten zu.
Mit drei Wagen blockieren die Fahnder den Renault der Verdächtigen. A., dessen Wagenheck sich auf einer Höhe mit der Tür des britischen Autos befindet, in dem I. und C. sitzen, ist zuerst beim Fahrer.
Der Beamte zieht seine Waffe mit der Rechten aus dem Schulterholster, will mit links die Tür des Pkw aufreißen, bei dem sich das Steuer auf der rechten Seite befindet. Doch das funktioniert nicht, der Polizeioberkommissar müsste dazu die Arme überkreuzen, also wechselt er den Revolver in die Linke. In diesem Augenblick macht der Wagen einen Satz nach vorne, Tibor C. hat offenbar zu starten versucht, und Hans-Peter A. schießt.
Die Kugel durchschlägt die hintere Seitenscheibe des Renault und trifft C. unterhalb des Schulterblatts. Sie zerreißt mehrere innere Organe: Lunge, Zwerchfell, Leber, Niere, Darm. Um 3.12 Uhr stirbt C., Vater einer damals zweijährigen Tochter, an Kreislaufversagen infolge hohen Blutverlustes. Die Wiederbelebungsversuche der Polizisten und Notärzte bleiben erfolglos.
Reflektorische Kraftausübung
Wie aber konnte ein eigentlich schulmäßiger Zugriff, angeführt von einem erfahrenen, mehrfach belobigten Beamten, den ein Vorgesetzter als einen "in jeder Hinsicht vorbildlichen Polizisten" beschreibt, in einer solchen Katastrophe enden?
Hans-Peter A. sagt, er wisse es nicht.
Der Verteidiger des Angeklagten, Walter Wellinghausen, geht hingegen davon aus, dass eine "unbeabsichtigte Muskelkontraktion" in der linken Hand des Zivilfahnders den Schuss ausgelöst hat. A. habe diese Zuckung nicht kontrollieren können - und sei daher strafrechtlich unschuldig. Dass der Dienstrevolver des Beamten über keinen Sicherungshebel, dafür jedoch über einen vergleichsweise "glatten", also einen leicht zu bedienenden Abzug verfügte, habe das Unglück begünstigt.
Um seine Argumentation zu stützen, hat Wellinghausen ein Gutachten des Hamburger Rechtsmediziners Klaus Püschel einholen lassen. Darin bestätigt der Wissenschaftler, dass durch die ruckartige Bewegung des Fahrzeugs, die A. in seiner auf dem Türgriff ruhenden Rechten gespürt haben könnte, an der Linken eine "reflektorische Kraftausübung" hätte entstehen können. Auf diese Weise habe der Schuss ungewollt und unbeabsichtigt abgegeben werden können.
Der gewiefte Jurist Wellinghausen ist in Hamburg ein bekannter Mann. Er war zunächst Rechtsanwalt, dann Innenstaatsrat des Rechtspopulisten Ronald Schill und musste letzteren Posten wegen ungenehmigter Nebentätigkeiten schließlich räumen. Daher kämpft Wellinghausen in diesem Verfahren, in dem er sich so ins Zeug legt, ironischerweise auch ein bisschen gegen sein eigenes Vermächtnis.
"Schießen unter einsatzmäßigen Bedingungen"
Das generelle Problem, das Wellinghausen nämlich ausgemacht haben will, ist der Umstand, dass normale Hamburger Polizisten jahrelang nur mit ihrer starken Hand, also meist der rechten, schießen lernten. Inzwischen soll sich das in der Hansestadt allmählich ändern, möglicherweise hat man aus dem Todesschuss von der Börsenbrücke gelernt.
In der für den Fall A. einschlägigen Dienstverordnung 211 heißt es jedenfalls, das sogenannte "schulmäßige Schießen" solle auch mit der Nichtschießhand trainiert werden, verpflichtend aber ist das wohl nicht. Unter Ziffer 3.3., in der das "Schießen unter einsatzmäßigen Bedingungen" geregelt ist, wird die "Nichtschießhand" hingegen überhaupt nicht erwähnt. Wird es ernst, haben die meisten Beamten offenbar doch besser mit ihrer starken Hand zu feuern.
Ebenso finden sich in einem Polizei-Heftchen mit dem monströsen Titel "Fachanweisung für die Praxis und einsatzorientierte Selbstverteidigung im Rahmen des einsatzbezogenen Trainings" eine Menge schematischer Darstellungen, wie sich der Fahrer eines Wagens am leichtesten festnehmen lässt. Doch in allen Skizzen und Aufnahmen befindet sich das Steuer des Fahrzeugs auf der linken Seite. An die Kontrolle eines britischen Autos ist anscheinend nie gedacht worden.
Hätte Hans-Peter A., der laut Wellinghausen nie mit der Linken eine Waffe zu führen lernte, dies dennoch können müssen? Hätte er sich in der Nacht des 26. Juni 2007 anders verhalten sollen? Diese Fragen muss nun die zuständige Amtsrichterin beantworten. "Mein Mandant bedauert das Geschehene sehr", sagt der Verteidiger. "Er leidet darunter und wünscht sich nur noch eines: Gewissheit."
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