Hamburg - In einer Verhandlungspause zückte er den Revolver der Marke Smith & Wesson und schoss ohne Vorwarnung auf dem Flur des Landshuter Landgerichts um sich: Zwei Frauen und ein Mann wurden durch Schüsse in Kopf und Oberkörper schwer verletzt. Dann ging der Täter, ein gelernter Koch, quer durch das Foyer in einen anderen Raum, wo er sich selbst durch einen Kopfschuss tötete. Die Bluttat des 60-jährigen Mannes hat die bayerische Stadt am Dienstag erschüttert.
Stunden rangen die Notärzte um das Leben einer der beiden schwerverletzten Frauen - die Mediziner konnten die 48-Jährige zunächst wiederbeleben, doch schließlich erlag sie ihren Verletzungen. Bei der Getöteten handelt es sich um die Schwägerin des Schützen. Auch eine weitere Schwägerin des Täters und ein Rechtsanwalt erlitten schwere Verletzungen, beide sind aber außer Lebensgefahr.
Der Streit: "Im Grunde erledigt"
In dem Saal im ersten Stock des Landshuter Landgerichts an der Maximilianstraße wurde an diesem Dienstagmorgen eine Erbsache verhandelt - nach Angaben des Gerichts war die Auseinandersetzung von sieben Geschwistern um ein Haus in Augsburg "im Grunde erledigt". Seit Jahren stritten die 48-Jährige und ihre Brüder und Schwestern um das Gebäude. In dem Verfahren heute war der 60-jährige Rentner als Beklagter geladen. Er musste in der sogenannten Auskunftsklage im Sitzungssaal Nummer 8 aussagen.
Die Sitzung lief so ab, wie viele andere Zivilrechtsauseinandersetzungen auch: Die Stimmung war nicht freundlich, aber sie war nach Einschätzung des Richters auch nicht außergewöhnlich aufgeheizt. In dem Verfahren könne kein direkter Anlass für die Tat erkannt werden, sagte ein Gerichtssprecher am Nachmittag.
Warum aber richtete der Mann aus Dingolfing seine Waffe an diesem Morgen gegen seine Schwägerin, zwei weitere Prozessbeteiligte und sich selbst?
Am Nachmittag präsentierte ein Angehöriger des Schützen einen angeblichen Abschiedsbrief. In ihm beklagt sich der Schreiber über den jahrzehntelangen "Terror" seiner Verwandten und über jahrelange rechtliche Streitereien. "Heute ist wohl mein letzter Morgen", heißt es in dem Schreiben. "Ich fühle mich nicht als Mörder, wenn es passiert." Er wolle die Verwandtschaft für ihr Verhalten bestrafen. "Ich zahle dafür den höchsten Preis: mit meinem Leben." Die Polizei will nun klären, ob das Schriftstück echt ist.
Die Tat: völlig unerwartet
Fest steht: Der verheiratete Mann eröffnet um 10.15 Uhr auf dem Gerichtsflur das Feuer. Seit 35 Jahren ist er berechtigt, Waffen zu führen. 1974 erwarb der Sportschütze die Waffenbesitzkarte. Gegen die Vorlagen verstieß er in all den Jahren nicht.
Wie konnte es dem Mann gelingen, die Waffe mit in das Gerichtsgebäude zu nehmen? Der Täter musste am Morgen keine Sicherheitsschleuse passieren: In Zivilverfahren gibt es bislang keine Kontrollen. Auch wenn die Auseinandersetzungen häufig ebenso konfliktträchtig sind wie strafrechtliche Verfahren.
Mehr Sicherheit durch Schleusen?
"In Familiensachen sollte man Kontrollen einführen, weil da die Emotionen oft schnell hochkochen", sagte ein Staatsanwalt, der am Dienstag das Landshuter Gerichtsgebäude verließ. Per Lautsprecherdurchsage waren die Mitarbeiter am Mittag dazu aufgefordert worden, Dientschluss zu machen und nach Hause zu gehen.
Die Debatte um Eingangskontrollen in Gerichtsgebäuden hat längst die Politik erreicht: Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) sagte, man müsse in Zeiten "zunehmender Gewalt" Konsequenzen ziehen. "Hierzu gehört auch ein verstärkter Einsatz von Sicherheitsschleusen an Gerichtseingängen." Zugleich betonte Merk, man könne aus Gerichtsgebäuden natürlich keine Hochsicherheitstrakte machen. Sie seien nun einmal ein öffentlicher Ort mit viel Publikumsverkehr.
Der Deutsche Richterbund forderte, Einlasskontrollen müssten den örtlichen Gegebenheiten angepasst sein. "Gerichte sind Dienstleister, die für die Bürger offen sein müssen. Wir dürfen da nicht überreagieren", sagte der Richterbund-Vorsitzende Christoph Frank der "Neuen Ruhr/Neuen Rhein Zeitung".
Zwar müsse alles für die Sicherheit der Bürger, Richter, Anwälte und Bediensteten getan werden. "Gleichwohl ist Öffentlichkeit eine zentrale Legitimation deutscher Gerichte", sagte Frank. Vorfälle wie in Landshut seien Einzelfälle. Kein Richter im Gerichtssaal habe heutzutage Angst.
han/dpa/AFP/AP
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