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15.04.2009
 

Mädchen angefahren und vergewaltigt

Familienvater muss in Untersuchungshaft

Es schien zunächst nur ein Fall von Unfallflucht, doch dann entpuppte es sich als Sexualverbrechen: Ein 30-Jähriger aus Ostwestfalen hat gestanden, eine 13-Jährige angefahren und sie anschließend missbraucht zu haben. Nun erging Haftbefehl gegen den fünffachen Vater.

Minden/Hille - Der Autofahrer hat am Mittwoch nicht nur seine Beteiligung an dem Unfall gestanden, bei dem eine 13-jährige Radfahrerin am Ostermontag schwerverletzt worden war. Er räumte zudem ein, er habe den Zusammenstoß im ostwestfälischen Hille bewusst provoziert, um das Mädchen zu vergewaltigen. Dafür habe er das blutende Kind vom Unfallort, einem Feldweg, zu einem Parkplatz gebracht.

Fahrrad des Opfers: Von den Eltern entdeckt
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Polizei

Fahrrad des Opfers: Von den Eltern entdeckt

Die 13-Jährige war am Montagabend auf dem Heimweg von einer Freundin gewesen, als der alkoholisierte 30-Jährige sie anfuhr. Die besorgten Eltern fanden auf der Suche nach ihrer Tochter eine Stunde später deren Fahrrad und Flip-Flops neben dem Feldweg und alarmierten die Polizei.

Eine großangelegte Suche lief gerade an, als Beamte das vermisste Mädchen barfuß, verletzt und ohne Erinnerung an das Geschehene in der Nähe ihres Elternhauses trafen. Aufgrund von Zeugenhinweisen nahmen die Ermittler noch in der Nacht den 30-Jährigen fest.

Als die Polizei in dem sichergestelltem Auto den BH des Mädchens fand, weitete sie am Dienstag ihre Ermittlungen auf eine mögliche Sexualstraftat hin aus. Auch die ärztliche Untersuchung der 13-Jährigen bestätigten demnach "den für unmöglich gehaltenen Erstverdacht".

Der geständige 30-Jährige, ein derzeit arbeitsloser ungelernter Arbeiter, habe bislang völlig unauffällig mit seiner Lebensgefährtin und fünf kleinen Kindern in Lübbecke gelebt, erklärte die Polizei. Gegen den Mann erging am Mittwoch Haftbefehl.

Dem Mädchen ging es am Mittwoch nach Polizeiangaben gesundheitlich besser. Der anfängliche Verdacht auf eine schwere Schädelverletzung hatte sich zuvor nicht bestätigt. Allerdings könne sich das Kind weiterhin nicht an die Tat erinnern.

jdl/AFP

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