Aus Mannheim berichtet Julia Jüttner
Mannheim - Harry Wörz betritt den größten Verhandlungssaal des Landgerichts Mannheim. In diesem Raum - grelles Neonlicht, dunkle Täfelung, ein monströses Baden-Württemberg-Wappen an der Wand - wurde er schon einmal freigesprochen. Damals weinte er fast vor Glück.
An diesem Mittwoch kommen dem 42-Jährigen die Tränen, als er sich hoffnungsvoll und aufgeregt an den Vorsitzenden Richter Rolf Glenz wendet: "Ich habe nicht versucht, meine Frau zu töten. Ich kann nur hoffen, dass der wahre Täter gefunden wird. Bitte schützen Sie mich vor einer ungerechten Verurteilung und sprechen Sie mich frei."
Seit zwölf Jahren beteuert Harry Wörz aus Birkenfeld-Gräfenhausen bei Pforzheim, dass er am 29. April 1997 seine damalige Frau, die getrennt von ihm lebte, nicht überfallen und mit einem Wollschal minutenlang stranguliert habe. Durch die Strangulation wurde die Sauerstoffzufuhr zum Gehirn des Opfers unterbrochen. Die heute 38-Jährige leidet an einem "hypoxischen Hirnschaden". Sie ist ein Schwerstpflegefall, sitzt im Rollstuhl. Andrea Z. kann nicht mehr gehen, nicht mehr sprechen - nicht mehr aussagen.
Ihr Leben als resolute, zupackende Polizeibeamtin, Mutter eines Sohnes und leidenschaftliche Motorradfahrerin endete in jener Nacht auf brutale Weise.
Zum dritten Mal steht Harry Wörz für diese Tat vor Gericht - angeklagt wegen versuchten Mordes. Erstmals verurteilt ihn 1998 das Landgericht Karlsruhe in einem reinen Indizienprozess zu elf Jahren Haft wegen versuchten Totschlags - nach gerade einmal viertägiger Verhandlung. Vier Jahre und sieben Monate sitzt Wörz daraufhin im Gefängnis.
Ausgerechnet sein Schwiegervater, der Wörz für schuldig hält, ebnet ihm den Weg zum Freispruch: Wolfgang Z. strengt im Oktober 1999 einen Schmerzensgeldprozess gegen seinen ehemaligen Schwiegersohn an, fordert 300.000 Mark. Die Achte Zivilkammer des Landgerichts Karlsruhe deckt jedoch widersprüchliche Angaben und weitere Schlampereien bei den Ermittlungen auf. Im April 2001 lehnt sie die Klage schließlich ab - es sei nicht erwiesen, dass Harry Wörz überhaupt der Täter sei.
Drei Verdächtige: Ehemann, Vater, Geliebter
Im Oktober 2005 spricht das Landgericht Mannheim Wörz frei - aus Mangel an Beweisen. Staatsanwaltschaft und Nebenklage, die Andreas Eltern vertritt, legten daraufhin Revision ein. Der Bundesgerichtshof (BGH) hebt das Urteil auf und weist den Fall erneut an das Mannheimer Landgericht zurück.
Nach Ansicht der Mannheimer Staatsanwaltschaft soll sich Harry Wörz mit einem Haustürschlüssel Zutritt zur Wohnung seiner Frau in Birkenfeld im Enzkreis verschafft und versucht haben, sie zu erdrosseln. Ihr Vater, der sich in der Wohnung darunter aufhielt und Geräusche hörte, will ihr zur Hilfe geeilt sein. Doch der Täter habe blitzschnell die Tür zum Zimmer aufgedrückt, sie ihm an den Kopf geschlagen. Er, so schilderte es Wolfgang Z., sei danach zunächst in den Keller gerannt, dann wieder nach oben. Als er zurückkehrte, war der Täter bereits unerkannt verschwunden. Sagt Wolfgang Z.
Wolfgang Z. ist Polizist - der Beruf, den auch seine Tochter ergriff. Er alarmiert sofort den Notruf und sagt bereits in diesem Augenblick, wen er im Verdacht hat: Andreas Geliebten, Thomas H., oder seinen Noch-Schwiegersohn Harry Wörz.
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