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Spektakulärer Kriminalprozess Letzte Chance für Harry Wörz

2. Teil: "Isch bin so uffgeregt, Hohes Gerischt"

Harry Wörz ist ein schmächtiger, schüchterner Mann mit Achtziger-Jahre-Schnauzer und Mittelscheitel. "Isch bin so uffgeregt, Hohes Gerischt!", wendet er sich an den Vorsitzenden der Kammer. Er befürchte, dass es ein Nachteil sein könne, dass er ausgerechnet wieder in Mannheim vor Gericht stehe, sagen seine Pflichtverteidiger Hubert Gorka aus Karlsruhe und Ralf Neuhaus aus Dortmund.

Wörz, fast zermürbt vom jahrelangen Rechtsstreit, hat zum letzten Mal allen Mut zusammengenommen und hofft auf einen zweiten Freispruch. Zweifel an der Schuld des Angeklagten gibt es zuhauf.

Die Staatsanwaltschaft ist davon überzeugt, dass Wörz wegen Sorgerechtsstreitigkeiten seine Noch-Frau töten wollte. Vor Gericht schilderte Wörz an diesem Mittwoch jedoch, dass er und seine Frau sich zwar nach kurzer Zeit und trotz eines gemeinsamen Kindes getrennt hätten, es aber nie ein schwerzerrüttetes Verhältnis war. Er beschrieb, wie er ihr ein Bett und einen Lattenrost in ihre neue Wohnung wuchtete, wie sie sich nach der Trennung annäherten und ein "entspannteres Verhältnis" aufbauten.

"Grün und blau geschlagen"

"Ich konnte Kai so oft sehen, wie ich wollte", sagte Wörz zu angeblichen Sorgerechtsstreitigkeiten. Geärgert habe ihn nur, dass sein Sohn nicht über Nacht bleiben durfte - das übliche Hickhack zwischen frischgetrennten Eltern. Trotzdem sei er zuversichtlich gewesen, auch weil er am Tag vor der Tat ein überwiegend positives Gespräch mit seiner Rechtsanwältin bezüglich des Umgangsrechts gehabt hatte.

Welches Motiv also soll Wörz gehabt haben?

Anderes könnte für Andreas damaligen Liebhaber gelten, ihr Schichtführer beim Polizeirevier Pforzheim-Süd, ein verheirateter Mann, zwölf Jahre älter und zweifacher Familienvater. Thomas H. soll sich kaum Mühe gemacht haben, die Affäre zu verheimlichen. Seine Frau Daniela soll ihn vor die Wahl gestellt haben: sie oder ich. Doch die beiden fanden wieder zueinander. Die Versöhnung soll just in der Tatnacht erfolgt sein, morgens um 5.30 Uhr.

Auch deshalb galt Thomas H. nur kurzzeitig als Tatverdächtiger. Kaum ein Mensch könne so kaltblütig sein, nach solch einer Tat Geschlechtsverkehr zu haben, entschieden die Richter.

Als möglicher Täter galt vorübergehend auch Andreas Vater Wolfgang Z., ein angesehener Polizeibeamter. Er soll ein inniges Verhältnis zu seiner Tochter, seinem einzigen Kind, gehabt haben. Harry Wörz schilderte vor Gericht das Gegenteil: Wolfgang Z. habe seine Tochter bevormundet, ihre Tagebücher gelesen und sie, so habe es ihm Andrea Z. selbst erzählt, auch einmal "grün und blau geschlagen" haben. Auch habe er seiner Tochter versprochen, ihr ein Haus zu schenken, wenn sie sich von Harry Wörz trennen würde. Was dann übrigens auch so geschah.

"Wenn du nicht gestehst, sind 600 Polizisten hinter dir her"

Harry Wörz scheint vor Gericht aufrichtig bemüht, zur Aufklärung des Verbrechens beizutragen, und versucht, sich an jedes noch so kleine Detail zu erinnern.

Er schildert an diesem Mittwoch die verheerende Vernehmungssituationen mit Beamten der Pforzheimer Polizei - allesamt bekannt mit seiner damaligen Frau, deren Geliebten und seinem Ex-Schwiegervater. Einer soll ihm gedroht haben: "Wenn du nicht gestehst, dann sind 600 Polizisten hinter dir her."

Ist Harry Wörz Täter oder Justizopfer? Schon zum Auftakt des Verfahrens zeigt sich, dass dieser Prozess noch mühsamer werden wird als die vorangegangenen. Erschwert wird er durch gravierende Schlampereien bei den Ermittlungen: Der Tatort damals wurde nicht versiegelt, zu viele Beamte tummelten sich bei der Spurensicherung in der Wohnung - darunter Andreas Vater. Die akribisch geführten Tagebücher des Opfers verschwanden auf merkwürdige Weise, nur einzelne tauchten wieder auf.

Ebenso seien Vernehmungsprotokolle unvollständig, sagte Wörz. Bei einer Kontrolle seiner Zelle seien ihm zudem von ihm gefertigte Aktennotizen abgenommen worden. Die Ermittlungen waren vielleicht auch deshalb schlampig, weil die Beamten annahmen, ihre Kollegin werde eines Tages den Namen des Täters nennen können.

"Das kannscht mit mir net mache!"

Neue Beweise wird es bei diesem dritten Prozess nicht geben, im Gegenteil. Wichtige Zeugen leben nicht mehr. So auch ein Nachbar, der vor der Tat gehört haben will, wie sich Andrea Z. heftig mit einem Mann stritt, der brüllte: "Isch bring disch um! Isch schlag disch tot. Das kannscht mit mir net mache!"

Analytikern des Bundeskriminalamts zufolge handelt es sich im Fall Andrea Z. um eine Beziehungstat. Das mit einem Nachthemd bekleidete Opfer müsse dem Täter spät nachts selbst die Tür geöffnet haben: Das könnte Harry Wörz gewesen sein, aber eben auch Thomas H. oder gar ihr Vater Wolfgang Z. - oder gibt es gar eine vierte, unbekannte Person?

Im zweiten Verfahren hatte Wörz' Verteidiger, damals wie heute Hubert Gorka aus Karlsruhe, angeführt, dass der Täter - dem Profil des BKA zufolge - wahrscheinlich unter "starkem Druck gestanden" habe und von "starken Gefühlen geleitet" worden sein.

Aufschlüsse über den Mordversuch könnte nur das Opfer geben. Doch das kann Andrea Z. nicht mehr.

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