Waldshut-Tiengen - Das Landgericht Waldshut-Tiengen sprach den Mann in einem Wiederaufnahmeverfahren frei, nachdem die heute 21-jährige Tochter ihre frühere Aussage zurückgezogen hatte. Sie habe den sexuellen Missbrauch nur erfunden, sagte ein Gerichtssprecher am Dienstag. Der Familienvater war wegen des Vorfalls, den es gar nicht gab, 2003 zu drei Jahren Haft verurteilt worden, von denen er zwei verbüßte. Nun droht der Tochter ein Strafverfahren wegen Falschaussage.
Die Tochter hatte im ersten Verfahren erklärt, ihr Vater habe sie während eines Spanienurlaubs im Alter von neun Jahren sexuell missbraucht. Die zu Prozessbeginn 14-Jährige trat als einzige Belastungszeugin auf. Der Mann aus dem Kreis Konstanz hatte die Vorwürfe stets bestritten.
Nun revidierte die junge Frau ihre Aussage. Sie habe den Vater belastet, weil sie nach der Scheidung der Eltern ihre Wochenenden nicht bei ihm verbringen wollte. Den sexuellen Missbrauch habe es nie gegeben. Das Gericht hob deshalb das Urteil aus der ersten Instanz auf. Der schwache Trost: Für die zwei bereits abgesessenen Haft sprach das Gericht dem 55-Jährigen elf Euro pro Tag Entschädigung zu - etwas mehr als 8000 Euro.
Das Landgericht Waldshut-Tiengen hatte in den Verfahren unter anderem einen Psychologen befragt, der sich auf Aussagen von Zeugen und Opfern spezialisiert hat. Erfundene Straftaten und Vorwürfe, die haltlos seien, gebe es immer wieder, sagte er. Oft seien psychische Probleme die Ursache. Im konkreten Fall habe die Scheidung der Eltern das Mädchen belastet. Zudem habe sie sexuelle Gewalt erfahren. Allerdings nicht vom Vater, sondern von anderen Männern.
Für den Freispruch hatte sich nicht nur der Verteidiger des Mannes, sondern auch der Staatsanwalt ausgesprochen.
ala/dpa
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