Von Jürgen Dahlkamp und Horand Knaup
Am Montag wird in Hildesheim der Prozess gegen Ernst August Prinz von Hannover wieder aufgenommen. Im Jahr 2000 soll er am Strand von Kenia einen deutschen Hotelier geschlagen haben. Nun sind weitere Zweifel an der Glaubwürdigkeit des damaligen Opfers Josef Brunlehner aufgetaucht.
Bereits im Jahr 2001 hatte die Generalstaatsanwaltschaft von Mombasa empfohlen, die Ermittlungen gegen den Prinzen einzustellen. Die Begründung: Brunlehner habe bei verschiedenen Befragungen keine Version durchgängig vorgetragen. "Beim Versuch, seine Vorwürfe zu stützen, hat der Kläger in drei separaten Stellungnahmen jeweils neue Vorgänge ins Licht gerückt, was offenbar noch bestenfalls als nachträglicher Einfall erklärt werden kann", heißt es in der Stellungnahme der Staatsanwaltschaft.
So hatte Brunlehner in einer ersten Aussage am Morgen nach der Tat offenbar noch nichts davon gesagt, dass ein Schlagring zum Einsatz gekommen sei, wie er dann später behauptete. Auch davon, dass der Prinz ihn mit "linken und rechten Schwingern 10- bis 15-mal aufs Heftigste" getroffen haben soll, wie es anschließend in seiner Strafanzeige hieß, ist im Protokoll dieser Aussage noch keine Rede. Das Verfahren in Kenia wurde kurz danach eingestellt.
Der Welfe war 2004 in Deutschland wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Strafe von 445.000 Euro verurteilt worden, weil das Landgericht Hannover davon ausging, dass er den Hotelier mit einem halbscharfen Gegenstand wie etwa einem Schlagring schwer verletzt hatte. Nach Ansicht des Prinzen hat Brunlehner dagegen simuliert; in Wahrheit habe er ihm nur zwei Ohrfeigen verpasst, ohne ihn zu verletzen. Der Welfe hofft nun auf das Ergebnis der Wiederaufnahme von diesem Montag an.
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