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Kuriose Gesetzestexte SozSichAbkÄndAbk2ZAbkTURG ist einfach kürzer

8. Teil: Gesetze, die die Welt nicht braucht


Manche Normen sind völlig überflüssig. Sie gelten nicht, wurden aber nie gestrichen. So bestimmt § 247 Abs. 1 Satz 1 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB): "Der Basiszinssatz beträgt 3,62 Prozent." Doch schon an dem Tag, an dem die Norm in Kraft trat, legte die Deutsche Bundesbank den Basiszinssatz mit 2,57 Prozent neu fest. Seitdem verändert sich der Basiszinssatz immer zum 1. Januar und 1. Juli - nur 3,62 Prozent betrug er nie wieder.

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Corbis

Genauso hinfällig ist auch Art. 21 Satz 2 der Hessischen Verfassung. Er lautet: "Bei besonders schweren Verbrechen kann [ein Straftäter] zum Tode verurteilt werden." Dennoch wurde in Hessen seit mindestens 60 Jahren keine Todesstrafe mehr verhängt, denn Art. 102 des Grundgesetzes hält dagegen: "Die Todesstrafe ist abgeschafft." Und wegen Art. 31 des Grundgesetzes bricht Bundesrecht nun einmal Landesrecht.

Ein besonderes Missgeschick unterlief dem Gesetzgeber auch bei § 58 des Fünften Sozialgesetzbuchs. Er lautet:

(1) (weggefallen)

(2) (weggefallen)

(3) (weggefallen)

(4) (weggefallen)

Diese Vorschrift wurde nie aufgehoben, gilt also bis heute - inhaltsleer. Dabei wurde überhaupt nur Absatz 3 gestrichen, denn Absätze 1, 2 und 4 hatte die Vorschrift nie. Sie sollten durch ein Änderungsgesetz eingeführt werden, wurden aber daraus gestrichen, bevor es in Kraft treten konnte.

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