Von Hanjo Hamann
Manche Normen sind völlig überflüssig. Sie gelten nicht, wurden aber nie gestrichen. So bestimmt § 247 Abs. 1 Satz 1 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB): "Der Basiszinssatz beträgt 3,62 Prozent." Doch schon an dem Tag, an dem die Norm in Kraft trat, legte die Deutsche Bundesbank den Basiszinssatz mit 2,57 Prozent neu fest. Seitdem verändert sich der Basiszinssatz immer zum 1. Januar und 1. Juli - nur 3,62 Prozent betrug er nie wieder.
Genauso hinfällig ist auch Art. 21 Satz 2 der Hessischen Verfassung. Er lautet: "Bei besonders schweren Verbrechen kann [ein Straftäter] zum Tode verurteilt werden." Dennoch wurde in Hessen seit mindestens 60 Jahren keine Todesstrafe mehr verhängt, denn Art. 102 des Grundgesetzes hält dagegen: "Die Todesstrafe ist abgeschafft." Und wegen Art. 31 des Grundgesetzes bricht Bundesrecht nun einmal Landesrecht.
Ein besonderes Missgeschick unterlief dem Gesetzgeber auch bei § 58 des Fünften Sozialgesetzbuchs. Er lautet:
(1) (weggefallen)
(2) (weggefallen)
(3) (weggefallen)
(4) (weggefallen)
Diese Vorschrift wurde nie aufgehoben, gilt also bis heute - inhaltsleer. Dabei wurde überhaupt nur Absatz 3 gestrichen, denn Absätze 1, 2 und 4 hatte die Vorschrift nie. Sie sollten durch ein Änderungsgesetz eingeführt werden, wurden aber daraus gestrichen, bevor es in Kraft treten konnte.
Auf anderen Social Networks posten:
HilfeLassen Sie sich mit kostenlosen Diensten auf dem Laufenden halten:
| alles aus der Rubrik Panorama | Twitter | RSS |
| alles aus der Rubrik Justiz | RSS |
© SPIEGEL ONLINE 2009
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH