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Ohrfeigen-Prozess "Mir hat's die Füße weggerissen"

Ein Gericht in Hildesheim soll klären, ob Ernst August Prinz von Hannover einen Discobesitzer bei einer Auseinandersetzung ohrfeigte - oder ihm noch Schlimmeres zufügte. Im Prozess spielte das Opfer die Ereignisse der fraglichen Nacht aus seiner Sicht nach.

Hildesheim - Wer gehofft hatte, dieser zweite Verhandlungstag zum Thema Körperverletzung durch Ernst August Prinz von Hannover zum Nachteil von Josef Brunlehner, heute 61, vor neuneinhalb Jahren in Kenia, kurz "Kenia-Fall" genannt, würde mit herzzerreißenden Erzählungen des mutmaßlichen Opfers über seine damaligen und jetzigen Leiden beginnen, sah sich zunächst getäuscht. Dafür war ein kapitaler Fehlstart des Staatsanwalts Nico Elster zu beobachten.

Er legte sich mit dem Vorsitzenden Richter Andreas Schlüter an, der seiner Auffassung nach ohne förmlichen Gerichtsbeschluss den Angeklagten von seinem persönlichen Erscheinen entbunden hatte - Ernst August war gestern in Absprache mit dem Gericht wieder nach Monaco zurückgekehrt.

"Die Staatsanwaltschaft verkennt", so der Vorsitzende nicht ohne Schärfe im Ton, "dass es sich hier um ein Strafbefehlsverfahren handelt. Die Ermittlungsbehörde muss sich die Gesetzeslage vorhalten lassen: Der Angeklagte darf sich durch seine Anwälte vertreten lassen, auch im Berufungsverfahren. Selbst Schuld, kann ich da nur sagen! Wer ein Strafbefehlsverfahren sucht, muss damit rechnen, dass sich der Angeklagte vertreten lässt." Der Prinz durfte also von Gesetzes wegen fernbleiben.

"Kübel von Dreck"

Diese Rüge tat weh und bleibt möglicherweise nicht folgenlos. Denn die ersten Scharmützel zwischen Staatsanwaltschaft und Gericht einerseits, Verteidigung und Nebenklage andererseits könnten den Beginn einer erbitterten Auseinandersetzung über die Frage "Wer lügt, wer sagt die Wahrheit?" darstellen.

Hat Ernst August an jenem Abend des 14. Januar 2000 einfach mal wieder die Contenance verloren, wie es zeitweise bei ihm zu beobachten war - oder hat er einen unliebsamen Bürger brutalstmöglich zusammengeschlagen und lebensgefährlich verletzt?

Wurden über das mutmaßliche Opfer Brunlehner von der Verteidigung "Kübel von Dreck" ausgekippt, wie der Nebenklagevertreter monierte? Hat man es gegenüber dem einfachen Mann an "Respekt" fehlen lassen von Seiten des Adeligen und seiner Anwälte?

Ernst Augusts Verteidiger Jürgen Fischer ließ diese Klassenfrage nicht auf sich sitzen: "Wenn hier schon von Respekt die Rede ist mit moralischem Impetus - der Nebenkläger hat sich weit schlimmer strafbar gemacht gegenüber unserem Mandanten durch seine falschen Behauptungen, durch Niedermachen und Rufschädigung. Es ist noch sehr die Frage, wer hier Täter und wer Opfer ist!"

Zur Erinnerung: Die 7. kleine Strafkammer des Landgerichts Hildesheim verhandelt seit Beginn dieser Woche nur über die erstinstanzlichen Feststellungen des Amtsgerichts Springe aus dem Jahr 2001 gegen Ernst August von Hannover zum "Kenia-Fall" - es geht um 40 Tagessätze wegen zweier Ohrfeigen, die der Prinz dem Bauunternehmer und Hotelbetreiber Brunlehner damals verpasst haben soll, weil er sich, möglicherweise wie viele Einheimische auch, von der Disco-Musik und den Lichtstrahlen von Brunlehners Betrieb auf der Nachbarinsel Manda belästigt fühlte.

"... dann hätte der heute keine Zähne mehr!"

Nach Ernst Augusts Darstellung erklomm Brunlehner am 14. Januar 2000 gegen 23.30 Uhr auf der kenianischen Insel Lamu im Indischen Ozean die Stufen zur Terrasse des Hotels Peponi und wurde dort von ihm unsanft begrüßt: "Ich bin der Prinz von Hannover" - und dann klatschte es auch schon. Einmal links, einmal rechts. "One für the music and one fort he light", soll der Prinz seine Handlung kommentiert haben, und ein paar andere Worte, die auch nicht gerade Willkommensäußerungen waren, dem flüchtenden Brunlehner nachgerufen haben.

Von da an gehen die Schilderungen auseinander. Der Prinz von Hannover will Brunlehner gesehen haben, wie der zu seinem Boot zurücklief, mit dem er gerade von der Nachbarinsel Manda gelandet war und zurück zu seiner Disco-Insel fuhr.

Brunlehner schilderte am Dienstagnachmittag die Situation völlig anders.

Er habe am Strand gestanden, es sei ziemlich dunkel gewesen, "weil alle Lichtgeschichten dort auf ein Minimum beschränkt sind". Acht bis 15 Leute seien in Richtung Bootsanleger gelaufen. Dann habe die Gruppe plötzlich einen Haken geschlagen und einer habe gerufen "hold him".

Brunlehner sagt einerseits, er habe gedacht, "die spielen Nachlaufen". Andererseits sagt er, er habe befürchtet, "ein Todeskommando" komme auf ihn zu. "Wenn in Kenia nachts eine Gruppe auf Sie zuläuft", erklärt er dem Gericht, "dann überleben die meisten das nicht." Einer der Männer habe ihn "ganz leicht" an der Schulter berührt, als "aus der Mitte der Gruppe heraus ein weißer Mann mit der Schlaghand in vollem Lauf auf mich zukam". Das spüre er noch heute.

"Mir hat's die Füße weggerissen". Er sei hingeschlagen. Der Vorsitzende bittet Brunlehner, die Szene nachzuspielen. Der Zeuge wirft sich zu Boden, rollt über den Rücken ab und ist gleich wieder auf den Beinen. "Wenn der mir nur eine Ohrfeige gegeben hätte, dann hätte der heute keine Zähne mehr!" beschreibt er seine Fitness.

"Du deutsches Schwein, du Zuhälter"

Er habe von dem "weißen Mann" - mal nennt er ihn "den Deutschen", den "Weißen", dann abwechselnd auch "den Prinzen" - einen zweiten Schlag gegen den Bauch abbekommen, worauf der sich auf ihn - vielmehr zwischen seine Beine - "gekniet" und ihn weiter traktiert habe. Bis der Angreifer von den Begleitern weggerissen worden sei.

Er, Brunlehner, habe sich daraufhin zum Wasser "geschleppt", wo ihn der Kapitän in das Boot hineinzog. Der Deutsche habe ihn bis ins Wasser verfolgt und versucht, ebenfalls ins Boot zu gelangen, vergeblich allerdings. Von da an wisse er nur noch, dass er später auf der Nachbarinsel angekommen sei. Und dass der Deutsche ihm unflätige Worte nachgerufen habe: Du deutsches Schwein, du Zuhälter, ich hetze die Mafia auf dich, die dich in Stücke schneidet.

Brunlehner ist ein Schlitzohr. Hält ihm der Vorsitzende aus früheren Äußerungen das Gegenteil dessen vor, was er eben gesagt hat, antwortet er meist: "Genau! So war's!" Man darf sich also aussuchen, was gerade stimmt.

Es stellt sich heraus, dass die Strafanzeige, die am 31. Januar 2000 gegen Ernst August gestellt worden war, nicht von Brunlehner verfasst wurde, sondern vom Geschäftsführer seines Hotels, der bei dem Vorfall gar nicht dabei war. Brunlehner gibt sich erstaunt: "Davon weiß ich ja gar nichts!" Er habe "kaum jemandem etwas erzählt von der Sache, weil ich meine Ruhe haben wollte".

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