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17.06.2009
 

Bankier Edouard Stern

Geliebte wegen Mordes schuldig gesprochen

Sie bat seine Familie noch einmal "aus tiefstem Herzen" um Verzeihung - doch das änderte nichts am Urteil des Geschworenengerichts: Cécile B. wurde des Mordes an dem Bankier Edouard Stern für schuldig befunden.

Genf - Im Prozess um den Tod des französischen Großbankiers Edouard Stern während eines Sado-Maso-Spiels hat ein Gericht in Genf die frühere Geliebte des Opfers wegen Mordes schuldig gesprochen. Die heute 40-jährige Cécile B. sei bei dem Vorfall vor vier Jahren zwar in "tiefer Verzweiflung" gewesen, dies entschuldige die Tat jedoch nicht, urteilte das Genfer Schwurgericht am Mittwoch.

Damit drohen der Französin, die bereits vier Jahre im Gefängnis verbrachte, bis zu 20 Jahre Haft. Das Strafmaß soll am Donnerstag verkündet werden. Die Verteidiger hatten auf Totschlag im Affekt plädiert.

Cécile B. bat die Familie des Opfers am Mittwochmorgen "aus tiefstem Herzen" um Verzeihung.

Vor Gericht hatte sie zugegeben, den damals 50-jährigen Bankier mit vier Schüssen getötet zu haben. Sie bestritt jedoch, Stern aus Geldgier umgebracht zu haben. Stern war Ende Februar 2005 in seiner Genfer Wohnung erschossen worden. Er trug einen Ganzkörperanzug aus Latex, wie er bei Sado-Maso-Spielen benutzt wird. Auslöser der Tat war offenbar ein Streit um eine Million Dollar, die Stern seiner Geliebten zunächst überwiesen, dann aber wieder gesperrt hatte.

Die tödliche Affäre von Edouard Stern und Cécile B. diente bereits als Vorlage für einen Film, einen Roman und ein Theaterstück. Reichlich Inspiration für fiktive Stoffe böte auch Sterns Biografie: Bereits als 22-Jähriger verdrängte er seinen Vater aus der Leitung des 1848 gegründeten Bankhauses Stern, das er 1988 veräußerte. Später herrschte er über einen 600 Millionen Euro schweren Investmentfonds, den er von Genf aus verwaltete.

Die Situation, in der Stern nach seinem Tod aufgefunden wurde, sowie die im Prozess zu erörternden Details aus seinem Intimleben waren die Hauptgründe, warum seine erwachsenen Kinder Mathilde, 24, und Louis, 22, den Antrag stellten, die Öffentlichkeit teilweise von der Verhandlung auszuschließen - was auch respektiert wurde.

Als Zeugen waren in dem Verfahren auch bekannte Persönlichkeiten geladen. Wäre Cécile B. zu Totschlag im Affekt verurteilt worden, hätte ihr eine Haftstrafe von nur bis zu zehn Jahren gedroht.

jjc/AFP

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