Aus Berlin berichtet Gisela Friedrichsen
Durch künstliche Beatmung wurde Lukas vier Wochen lang am Leben gehalten. Er reagierte auf nichts mehr. Dann stellte man die Maschine ab. Drei Tage später trat der Tod durch Herz-Kreislauf-Versagen nach Atemstillstand ein. "Wenn man den jungen Mann nach den ersten Zeichen von eintretender Bewusstlosigkeit gleich behandelt hätte und Kreislauf und Atmung erhalten geblieben wären, hätte er mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit überlebt", sagt der Arzt, der Lukas versorgte.
Die Ermittlungen brachten erschreckende Erkenntnisse. Eltern, die geglaubt hatten, ihre Sprösslinge erhielten in öffentlichen Lokalen ab 16 höchstens Bier und erst ab 18 Hochprozentiges, wie es gesetzlich vorgeschrieben ist, mussten erfahren, dass es in dem einschlägig bekannten "Kindergarten" Aytaç G.s keine Grenzen gab. Bei ihm kamen laut Staatsanwaltschaft wiederholt Minderjährige an scharfe Sachen.
Mit "Swimmingpool" oder "Sex on the Beach" oder "Apfel verrückt" konnten sie sich zudröhnen und sogar anschreiben lassen, wenn das Taschengeld nicht mehr reichte. 3,90 Euro für einen Cocktail, der "Shot" Tequila für nur einen Euro an manchen Tagen - das leisteten sich die Kids aus besseren Kreisen nicht nur einmal im Monat. Geburtstage und Konfirmation, Partys, Feste: Im "Eye-T" war ungestörtes Saufen immer möglich. Saufen, bis der Arzt kommt.
Die Berliner Staatsanwaltschaft klagte daraufhin zunächst drei Freunde des Lokalinhabers im Alter von 18 bis 21 Jahren sowie eine 17-jährige Aushilfskellnerin vor der 24. Großen Jugendstrafkammer in Berlin-Moabit wegen Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung an. Der Prozess, der wegen des jungen Alters der Angeklagten unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt wurde, ging für die jungen Leute glimpflich aus.
Im Februar 2008 wurde ein Angeklagter freigesprochen, die anderen müssen an einem sozialen Trainingskurs teilnehmen. Sie seien "keine verwahrlosten Kriminellen", urteilte das Gericht, "sondern junge Menschen, die sich in einer Situation falsch verhalten haben".
War der Tod vorhersehbar?
Ein Jahr später aber ging es dem Wirt an den Kragen. Aytaç G. musste sich wegen mindestens 180 Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz und vor allem wegen Körperverletzung mit Todesfolge im Fall Lukas verantworten. Seit dem 11. Februar verhandelte die 22. große Strafkammer des Landgerichts Berlin mit dem Vorsitzenden Peter Faust den Fall, der bundesweit Entsetzen hervorgerufen hatte. Denn sogenannte Flatrate-Partys (hoher Eintrittspreis, dafür freie Getränke) haben sich in letzter Zeit wie eine Seuche verbreitet.
Verboten oder nicht - Komasaufen gilt gerade bei den Jüngsten als cool. Und bei so manchem Wirt offenbar ebenfalls. Denn als der Berliner Bezirk Lichtenberg nach Lukas' Tod Flatrate-Partys in einer Discothek verbieten lassen wollte, wehrte sich der Betreiber dagegen: Er mache an solchen Abenden dreimal so viel Umsatz wie normalerweise. Erst das Berliner Verwaltungsgericht stoppte das Treiben.
Aytaç G. wurde von dem Berliner Johannes Eisenberg und einer jungen Kollegin verteidigt. Den Mandanten versuchte Eisenberg vor öffentlicher Aufmerksamkeit abzuschirmen, als ginge das angeklagte Delikt niemanden außerhalb des Gerichtssaals etwas an. Das Interesse an dem Fall wehrte er so rabiat ab - bis zur Androhung körperlicher Gewalt - als sei die Berichterstattung darüber das weitaus schlimmere Übel als das, was sich im "Eye-T" abgespielt hat. Ob es an den Protagonisten lag, dass die Verteidigung in dem Fall ein wenig überzeugendes Bild abgab?
Im Prozess gegen die Helfer Aytac G.s tat sich der Berliner Rechtsanwalt Eckart Fleischmann mit der Bemerkung hervor, jeder könne schließlich aus dem Fenster springen oder sich zu Tode saufen, wenn ihm danach sei. Und Eisenberg, ein erfahrener Verteidiger in Strafsachen, behauptete allen Ernstes, den Tod des 16-Jährigen habe niemand vorhersehen können. Bei rund 50 Schnäpsen!
Die Staatsanwaltschaft hatte für den Wirt wegen Körperverletzung mit Todesfolge und unerlaubten Alkoholausschanks eine Freiheitsstrafe von vier Jahren gefordert, Eisenberg für "einen milden Richterspruch" plädiert. "Wozu dieser Unfug? Wozu soll eine solche Sauferei eigentlich gut sein?", fragte der Vorsitzende in der Hauptverhandlung ein ums andere Mal. Eine überzeugende Antwort darauf gibt es nicht. Es ist der ganz normale, alltägliche Wahnsinn.
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