Nürnberg - Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth wird weder gegen die Galerie noch gegen den Künstler Ottmar Hörl ermitteln. Zwar stelle der Hitlergruß ein Kennzeichen der ehemaligen NSDAP dar, teilte die Staatsanwaltschaft am Mittwoch mit. Allerdings werde die Darstellung nicht unter dem Straftatbestand erfasst, wenn der Inhalt in "eindeutiger Weise die Gegnerschaft zu der Organisation und die Bekämpfung ihrer Ideologie zum Ausdruck bringt".
Die Vorermittlungen hätten ergeben, dass weder der Künstler noch der Galerist in der Vergangenheit Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verwendeten.
Der Gartenzwerg war in einem Schaufenster einer Nürnberger Galerie ausgestellt. Die Figur streckt den rechten Arm zum Hitlergruß nach vorn. Zwischenzeitlich wurde der Zwerg aus dem Schaufenster entfernt.
Der Künstler hatte Medienberichten zufolge erläutert, dass der Zwerg Teil einer Kunstaktion gegen Rechtsextremismus in Belgien war. Die Staatsanwaltschaft begründete ihre Entscheidung damit, dass er sein Werk als Kunst verkaufe und damit den Nationalsozialismus der Lächerlichkeit preisgeben wolle. Der Galerist hatte angegeben, dass er davon ausging, ein Kunstwerk gegen Rechtsextremismus zu verkaufen. Er distanzierte sich in seiner Befragung von rechtem Gedankengut.
jjc/ddp
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