Aus Hildesheim berichtet Gisela Friedrichsen
Der nächste Arzt, Dr. Madhu Patel, der damals mit Brunlehner zu tun hatte, ist ein ausgewiesener Anästhesist und Notfallmediziner, Leiter der Intensivstation des Mombasa-Hospitals. Er übernahm mit zwei Kollegen Brunlehners Behandlung im Krankenhaus. Und siehe da: Auch dort stellte man weder innere Verletzungen noch Rippenbrüche noch eine Schocklunge noch Bluterbrechen noch Ohnmachtsanfälle fest. Ein Hämatom unterhalb des linken Schlüsselbeins mit einer leichten Schwellung, ja, das habe man erkennen können, sagt der Arzt, und einige oberflächliche Kratzer und Druckstellen am oberen Teil des Unterleibs - ansonsten sei alles normal gewesen.
Brunlehner war in Mombasa mehrfach geröntgt und per Ultraschall untersucht worden. Ergebnis: null. Puls, Blutdruck normal, das Herz schlug gleichmäßig, die Glieder waren frei beweglich. Dass er auf die Intensivstation kam, lag offenbar allein daran, dass er wieder über starke Schmerzen in der Brust klagte. Aber hatte er die wirklich?
Geschockt sei man allerdings gewesen, erinnert sich der Zeuge, dass allerlei Reporter Zugang zur Intensivstation fanden. "Das geht nur mit Zustimmung des Betreffenden oder seiner Angehörigen." Vor Gericht hatte Brunlehner vehement bestritten, die Presse bestellt zu haben.
Diesem Zeugen wurde ein Arztbericht gezeigt, den Brunlehners Anwalt ein Jahr nach dem Vorfall dem Amtsgericht Springe präsentiert hatte, das Ernst August zu einer Freiheitsstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilen wollte. In diesem Bericht ist unter anderem von "schweren Brust- und Bauchverletzungen" die Rede. Der Zeuge schüttelt nur den Kopf. Wie das merkwürdige Dokument wohl zustande gekommen ist?
Konnte Brunlehner gar einen Rechtsmediziner beschwindeln?
"Herr Brunlehner berichtete hier vor Gericht", ergänzt Verteidiger Jürgen Fischer, "er habe noch drei Monate später Blut gehustet. Halten Sie so etwas für glaubhaft?" "Nein", antwortet der Arzt, das könne unmöglich sein.
Ist Brunlehner ein so genialer Schwindler, dass es ihm sogar gelang, den Rechtsmediziner der Universität Hannover aufs Kreuz zu legen, der in einem Gutachten die angeblich schweren Verletzungen bestätigte, die nur auf Behauptungen beruhten? Für Professor Tröger wird es vermutlich nicht ganz leicht sein, demnächst ohne Gesichtsverlust von dem wieder abzurücken, was er einst für möglich hielt: dass eine der gebrochenen Rippen etwa Brunlehners Lunge verletzt haben könnte, so dass es zu Bluthusten kam, und so fort.
Der Vorsitzende Andreas Schlüter appelliert immer wieder an die Verfahrensbeteiligten, sich Gedanken zu machen, welche Ziele man denn überhaupt noch verfolge. Dabei ist dies eigentlich klar. Brunlehner will Geld. So viel wie möglich und um jeden Preis. Und der Angeklagte will sich nicht eine Tat abhandeln lassen, die sich nach seiner Darstellung anders, als von Brunlehner und der Staatsanwaltschaft behauptet, zugetragen hat. Schließlich macht es für eine Person seines Standes schon einen Unterschied, ob ihm mal die Hand ausrutschte oder ob er als gefährlicher Gewalttäter verurteilt wird.
Bisher sind in Hildesheim nur Tatzeugen aus dem Umfeld Brunlehners gehört worden. So unterschiedlich und zum Teil unvereinbar mit den Gegebenheiten vor Ort ihre Aussagen auch waren, sie liefen allesamt auf einen oder mehrere Faustschläge hinaus. Keiner dieser Zeugen sprach von Ohrfeigen. Auch der angeblich Geschädigte nicht.
Hätte Brunlehner sie verschwiegen, wenn sie ihm tatsächlich verabreicht worden wären? Niemand weiß, ob der gerissene Geschäftsmann nicht sofort die Gunst der Stunde nutzte, um eine weit schwerere Attacke zu behaupten - eine Attacke, die sich mittlerweile nicht nur durch ein wenig Übertreibung auszeichnet, sondern durch handfeste Unwahrheiten.
Rechtlich müssen zwei Faustschläge keinen großen Unterschied zu zwei Ohrfeigen bedeuten. Beides könnte den Tatbestand der einfachen Körperverletzung erfüllen. Doch Ernst August wird auch die Verwendung eines Schlagrings oder eines vergleichbar harten Gegenstandes unterstellt, was er bestreitet.
Wie für die Faustschlag-Version gibt es auch für die Ohrfeigen-Version eine Reihe von Zeugen. Nicht zuletzt Prinzessin Caroline von Hannover, die damals mit angesehen hat, wie ihr Mann und Brunlehner aufeinandertrafen.
Üblicherweise gelten Aussagen von Ehepartnern und anderen Familienangehörigen vor Gericht weniger als die neutraler Zeugen. Doch in diesem Fall ist es möglicherweise anders. Würde eine Caroline von Hannover öffentlich, ja vor der Weltöffentlichkeit, für ihren Mann lügen? Dass sie ein solches Risiko einginge, ist schwer vorstellbar. Da wäre es besser zu schweigen. Doch sie schweigt nicht. Im Probationsverfahren wurde sie viereinhalb Stunden lang befragt.
Wie lange dauert es noch in Hildesheim? Eine "Weichenstellung" könnte die Stellungnahme des Rechtsmediziners Tröger sein, die für Mitte September vorgesehen ist. Ob das Gericht dann noch die Prinzessin als Zeugin braucht? Der Vorsitzende sprach heute von der "Nicht-Absehbarkeit" des weiteren Prozessverlaufs.
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