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12.08.2009
 

Prozess in Chemnitz

Mutter des verhungerten Robin zu acht Jahren Haft verurteilt

2007 verhungerte und verdurstete der damals zweijährige Robin auf qualvolle Weise - nun muss die Mutter des Jungen für acht Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Chemnitz hat sie wegen Totschlags und Misshandlung Schutzbefohlener verurteilt.

Chemnitz - Die Frau aus dem sächsischen Kirchberg hatte ihren zweijährigen Sohn Weihnachten 2007 fast drei Tage lang allein zu Hause gelassen und war zu einer Internet-Bekanntschaft gereist - obwohl das Kind schon tagelang nichts gegessen hatte. Kurz darauf war Robin tot.

Die Mutter des toten Robin: Verstoß gegen FürsorgepflichtZur Großansicht
DDP

Die Mutter des toten Robin: Verstoß gegen Fürsorgepflicht

Im Revisionsprozess am Chemnitzer Landgericht wurde die 25-Jährige am Mittwoch zu acht Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, wegen Totschlags in Tateinheit mit der Misshandlung Schutzbefohlener. Die Frau habe erheblich gegen die Fürsorgepflicht verstoßen, hieß es zur Urteilsbegründung. Das Urteil ist rechtskräftig, da sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft auf Rechtsmittel verzichteten.

Mit seinem Urteil blieb das Landgericht Chemnitz unter dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft, die achteinhalb Jahre Haft gefordert hatte. Die Verteidigung hatte sich diesem Antrag angeschlossen. In beiden Plädoyers wurde eine verminderte Schuldfähigkeit der Angeklagten aufgrund einer schweren Persönlichkeitsstörung berücksichtigt.

Es ist bereits die zweite Auflage des Prozesses. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte die vorangegangene Verurteilung der Mutter zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten wegen Aussetzung aufgehoben. Nach Auffassung des BGH war die Beweiswürdigung der Richter im ersten Verfahren widersprüchlich und lückenhaft. Zwar sei auf vorsätzliches Aussetzen des kleinen Jungen erkannt worden, aber die Richter hätten den Vorsatz einer Aussetzung mit Todesfolge sowie die vorsätzliche Misshandlung Schutzbefohlener verneint.

siu/ddp/AP

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