Stuttgart - Das Motiv war so erschreckend wie trivial: Das Opfer habe ihn einfach "übelst genervt", sagte der 30 Jahre alte Angeklagte bei der Prozesseröffnung auf die Frage, warum er seinen Zimmernachbarn mit unzähligen Messerstichen umgebracht habe. Als der 47-Jährige schließlich tot war, hatte der Täter insgesamt 230-mal mit einem 7,5 Zentimeter langen Messer auf ihn eingestochen. Die Wunden waren über den gesamten Oberkörper-, Kopf- und Halsbereich verteilt.
Das Verbrechen geschah in der Nacht zum 12. Februar, nachdem beide Männer in einem Sozialwohnheim zunächst friedlich zusammen Alkohol getrunken und einen Horrorfilm angeschaut hatten. Nach dem Zechgelage habe sein Bekannter aber nicht gehen wollen. Da sei er "einfach ausgerastet", gestand er: "Mir war das alles zu viel. So ist es halt passiert."
Das sieht der Staatsanwalt anders: Er wirft dem Angeklagten vor, aus Mordlust und in Heimtücke gehandelt zu haben. Nach den ersten Stichen in den Rücken habe das Opfer versucht zu fliehen, doch die Tür sei verschlossen gewesen. Als das Blut des 47-Jährigen die Bettdecke verschmiert habe, sei der Täter in Wut geraten und habe dem bereits schwer verletzten Mann wahllos Tritte und weitere Messerstiche versetzt.
Er durchstach dabei unter anderem das Brustbein und zehn Rippen des Mannes. Laut Anklage saß der 30-Jährige rauchend neben dem Opfer und sah ihm beim Sterben zu. Jedes Mal, wenn sich der Schwerverletzte erheben wollte, stach der Angeklagte weiter auf ihn ein.
Nach dem Tod seines Zechgenossen verständigte der Täter von sich aus die Polizei und ließ sich widerstandslos festnehmen. Für den Prozess am Landgericht Stuttgart sind insgesamt vier Verhandlungstage angesetzt. Das Urteil soll am 30. September verkündet werden.
tho/dpa/AP/ddp
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