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14.09.2009
 

Nach Schlägen bei Demo

Berliner Polizist fliegt aus seiner Einheit

Bilder des YouTube-Videos: Faustschlag ins GesichtZur Großansicht
ddp

Bilder des YouTube-Videos: Faustschlag ins Gesicht

Er bleibt im Dienst, muss aber seine Einheit verlassen: Die Polizei in Berlin hat erste Disziplinarmaßnahmen gegen den Beamten getroffen, der einen Radfahrer prügelte. In einem Schreiben, das SPIEGEL ONLINE vorliegt, wirft das Opfer der Polizei vor, den Ablauf der Ereignisse vertuschen zu wollen.

Berlin - Das Video auf YouTube ist mittlerweile fast 200.000 Mal angeklickt worden: Es zeigt einen Radfahrer, der neben einem Polizisten friedlich auf der Straße steht und sich offensichtlich dessen Dienstnummer auf einem Stück Papier schreibt. Dann schiebt er sein Fahrrad in Richtung Bürgersteig. Er kommt aber nicht weit: Plötzlich zerrt ihn ein Polizist zurück, andere Beamten kommen dazu, einer schlägt dem Passanten ins Gesicht. Danach wird er abtransportiert. Ein weiterer Passant bekommt bei dem Handgemenge offenbar einen Schlag ab, er ist kurz darauf mit einer blutenden Wunde im Gesicht zu sehen.

Das Video hat ein Demonstrant der Datenschutz-Demo "Freiheit statt Angst", die vergangenen Samstag durch das Berliner Zentrum zog, ins Netz gestellt. So wurde der Polizeiübergriff erst publik - und zum Skandal. Die Polizei hat bereits am Sonntagabend die Echtheit des Videos eingeräumt. Die internen Ermittlungen gegen den verantwortlichen Beamten wegen Körperverletzung im Amt liefen mit Vorrang, sagte ein Sprecher. Der Polizist sei bei früheren Demonstrationen nicht negativ aufgefallen.

Als erste Reaktion wurde der schlagende Ordnungshüter am Montag aus seiner Hundertschaft herausgenommen. Er sei aber nicht vom Dienst suspendiert worden - es gebe eine "andere dienstliche Verwendung" für ihn, teilt die Polizei mit. Jetzt müssten erst einmal alle Beteiligten zu den Ereignissen befragt werden, natürlich auch der verletzte Passant, ergänzte die Pressestelle der Berliner Polizei.

"Diverse Schläge und Tritte"

Laut Pressemeldung der Polizei vom Sonntag sei es während der Überprüfung eines Lautsprecherwagens "seitens mehrerer Teilnehmer zu massiven Störungen der polizeilichen Maßnahmen" gekommen. "Trotz wiederholter Aufforderungen, den Ort zu verlassen, störte insbesondere ein 37-Jähriger weiter" - gemeint war der Radfahrer. Daraufhin habe man ihm einen Platzverweis erteilt und ihn festgenommen.

Dieser Geschichte widerspricht der Radfahrer vehement. Die Darstellung der Berliner Polizei sei falsch, ließ der 37-Jährige über seinen Anwalt in einem Schreiben ausrichten, das SPIEGEL ONLINE vorliegt. "Mein Mandant ist Augenzeuge eines aus seiner Sicht unverhältnismäßigen polizeilichen Gewalteinsatzes gegenüber einer Frau geworden und hat daran beteiligte Polizeibeamte nach der Dienstnummer gefragt. Diese weigerten sich, die Dienstnummer herauszugeben …" Als er wie von der Polizei angeordnet auf den Bürgersteig gehen wollte, sei er "von hinten von einem Polizeibeamten" ergriffen worden. Neben diversen Schlägen und Tritten habe man ihn daraufhin auch "mit dem Kopf 2x gegen einen Lautsprecherwagen (…) geschlagen", ihn in einen Polizeitransporter gebracht "und dort weiter misshandelt."

Berlins Innensenator Ehrhart Körting äußerte sich am Montag nicht. Erst müsse der Fall komplett aufgeklärt werden. Dennoch kam die politische Diskussion zu dem Fall bereits in Gang: Körting und Polizeipräsident Dieter Glietsch müssten im Innenausschuss am nächsten Montag Stellung nehmen, ob gegen Demonstranten unverhältnismäßig vorgegangen wurde, sagte der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Björn Jotzo. Die Oppositionsfraktion der Grünen forderte, jeder Polizist solle bei Einsätzen künftig seinen Namen an der Uniform tragen. Der Chaos Computer Club, Mitorganisator der Demonstration "Freiheit statt Angst", forderte seinerseits "Nummernschilder" für Polizisten, um sie zumindest während eines konkreten Einsatzes identifizierbar zu machen.

tht/dpa

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Die neuesten Beiträge:
18.09.2009 von Joern-Michael: Fairness

Da pflichte ich Ihnen absolut bei. Auch gestehe ich zu, dass sich die Polizei besonders kritischer Beobachtung stllen (können) muss. Ich erwarte aber, dass diese besonders kritische Beobachtung mit der nötigen Objektivität [...] mehr...

18.09.2009 von erlachma: Polizeiregeln

Nein, das ist es nicht. Denn es ist auch nicht verständlich, dass ein Jugendlicher nach stundenlangem Sitzen in der Schule, gemobbt werden und Streß mit der Freundin einen Amoklauf startet. Das ist ein Problem, aber es ist [...] mehr...

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Sie wollen sagen, in Schiedsgerichtsverfahren wird gegen geltendes Recht verstossen und das halten Sie für richtig? Nein tud mir leid, wir können gerne im konkreten Fall diskutieren, ob eine Körperverletzung vorliegt oder nicht. [...] mehr...

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