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16.09.2009
 

Bewährungsstrafe

Eltern entsetzt über Urteil gegen Marco Weiss

Fall Marco Weiss: Der lange Weg zum Urteil
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DDP / Sascha Weiss

Entscheidung in Antalya: Das Gericht in dem türkischen Urlaubsort hat Marco Weiss zu einer Bewährungsstrafe von mehr als zwei Jahren verurteilt. Die Richter befanden den 19-Jährigen für schuldig, die 13-jährige Charlotte sexuell missbraucht zu haben. Seine Eltern üben heftige Kritik an dem Verfahren.

Antalya - Es war der Tag, auf den Marco Weiss so lange gewartet hatte: Im Gericht von Antalya ging der Prozess gegen den wegen sexuellen Missbrauchs angeklagten 19-Jährigen aus Uelzen zu Ende - nach über zwei Jahren Verhandlung. Die Forderung der Verteidiger, den Schüler wegen Mangels an Beweisen freizusprechen, wurde nicht erfüllt. "Es geht um die Zukunft eines jungen Menschen", hatte Anwalt Mehmet Iplikcioglu plädiert. Vergeblich.

Marco wurde wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes zu zwei Jahren, zwei Monaten und 20 Tagen Haft auf Bewährung verurteilt. Sein Alter und seine gute Führung wurden strafmildernd angerechnet. In der Türkei gilt jeder Austausch von Zärtlichkeiten mit einer Person unter 15 Jahren als Kindesmissbrauch.

Die Richter befanden Marco für schuldig, im Osterurlaub 2007 die damals 13-jährige Britin Charlotte missbraucht zu haben. Der Uelzener hat die Vorwürfe stets bestritten und von einvernehmlichen Zärtlichkeiten gesprochen. Außerdem habe das Mädchen behauptet, 15 Jahre alt zu sein.

Die Verteidigung will das Urteil nicht akzeptieren. Anwalt Iplikcioglu hatte vor der Urteilsverkündung auf die zahlreichen Ungereimtheiten in dem Fall aufmerksam gemacht. Angesichts derer habe Marco sich vor Gericht sehr anständig benommen. Er sei respektvoll gewesen, "ein großer Junge, der sich nicht selbst erklären konnte" - nur mit Hilfe von Dolmetschern. Iplikcioglu will Revision einlegen. Die umstrittene Beweisaufnahme würde dabei allerdings nicht wiederholt. Der Prozess wird lediglich vor einem höheren Gericht auf Verfahrensfehler hin überprüft

Die Staatsanwaltschaft in Antalya hatte Anfang Juni vor Gericht eine Verurteilung wegen Vergewaltigung und sexuellen Missbrauchs beantragt, ohne ein konkretes Strafmaß zu formulieren.

Ömer Aycan, Anwalt der Britin Charlotte, bekräftigte am Mittwoch am Rande des Verfahrens: "Es gab eine verbotene sexuelle Beziehung zwischen Marco und Charlotte." Er stützte seine Nebenklage vor allem auf den Nachweis von Spermien, die bei einer medizinischen Untersuchung im Körper des Mädchens gefunden worden waren. Er kritisierte, dass die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde. Auch er will gegen das Urteil angehen.

"Das Strafmaß ist in keiner Weise gerechtfertigt"

Marcos Anwalt führte dagegen an, es sei nie amtlich geklärt worden, von wem die Spermien stammten. "Es gibt keine ausreichenden Beweise um Marco Weiss zu bestrafen", sagte er. Charlotte sei nie von Gerichtsmedizinern untersucht worden. Ein Frauenarzt habe vielmehr festgestellt, dass sie noch Jungfrau sei. "In dem Fall gibt es keine juristisch korrekte Beweisführung", sagte er.

Der Prozess in Antalya zog sich lange hin und wurde immer wieder - unter anderem wegen fehlender Akten - vertagt. So verlangte das Gericht von den britischen Behörden ausführliche Berichte zum körperlichen und geistigen Zustand des mutmaßlichen Opfers Charlotte. 247 Tage verbrachte Marco in Untersuchungshaft.

Marcos Eltern haben sich "enttäuscht und entsetzt" über die Verurteilung ihres Sohnes gezeigt. "Dieses Urteil sagt nichts über Marcos Schuld oder Unschuld aus, sondern etwas über die Rechtstaatlichkeit des Gerichts", sagte seine Mutter, Martina Weiss, in Uelzen.

Marcos Vater, Ralf Jahns, erklärte, sein Sohn sei "maßlos enttäuscht" und empfinde das Urteil als ungerecht. "Das Strafmaß ist in keiner Weise gerechtfertigt", sagte der Vater. Die Staatsanwaltschaft Lüneburg habe bei der Einstellung der Ermittlungen auf Grundlage der gleichen Akten entschieden wie das Gericht in Antalya.

"Antitürkische Ressentiments sind fehl am Platze"

Es gebe "große Unterschiede zwischen einem deutschen und einem türkischen Gericht bei Verfahrensweise und Wertmaßstäben", betonte Jahns zudem. Das Gericht in Antalya habe nicht vorurteilsfrei entschieden. In der Türkei gebe es eine "Glorifizierung der Jungfräulichkeit".

Die Strafkammer in Antalya stehe zudem der neuen türkischen Strafprozessordnung ablehnend gegenüber. Mit dem Urteil wolle das Gericht das eigene Handeln rechtfertigen, kritisierte Jahns weiter. In dem Prozess sei "Kritik an der Unfehlbarkeit des Gerichtes unerwünscht gewesen". Marco sei im Prozess und bei den Haftbedingungen wie ein Erwachsener und "wie ein Schwerverbrecher" behandelt worden.

"Unsere Kritik an diesem Urteil ist nicht als Kritik an der türkischen Justiz insgesamt zu verstehen", betonte Marcos Vater zugleich. "Antitürkische Ressentiments sind hier fehl am Platze", fügte er hinzu.

han/tho/dpa/AP/ddp

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Der 17-jährige Realschüler Marco Weiss aus Uelzen wird 2007 während des Osterurlaubs in der Türkei von den Eltern eines 13 Jahre alten britischen Mädchens bei den örtlichen Behörden in Antalya angezeigt. Der Vorwurf: sexueller Missbrauch. Die türkische Polizei nimmt ihn am 12. April in Untersuchungshaft, in der er mehrere Monate bleiben wird.

Aussagen

Haft

Heimkehr

Buch

Deutsches Verfahren






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