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28.09.2009
 

Fall Roman Polanski

"Eine groteske Justizposse"

Von Sebastian Ramspeck, Zürich

Die Festnahme Roman Polanskis hat weltweit für Empörung gesorgt. Die Wut richtet sich gegen die Schweizer Justiz. Filmschaffende rätseln: Warum wurde der Regisseur ausgerechnet jetzt festgenommen - für ein Verbrechen, das er vor mehr als 30 Jahren beging?

Zürich - Es sollte ein festlicher Abend werden. Das Publikum war am späten Sonntag zum Zürcher Filmfestival gekommen, um der Verleihung eines Ehrenpreises beizuwohnen. Roman Polanski, einer der erfolgreichsten und renommiertesten Regisseure der Welt ("Tanz der Vampire", "Chinatown", "Der Pianist"), sollte für sein Lebenswerk ausgezeichnet werden.

Doch statt vor die Gäste zu treten, wurde der 76-jährige französisch-polnische Filmemacher bereits am Samstag völlig überraschend bei seiner Einreise in die Schweiz verhaftet. Seitdem sitzt er im Zürcher Bezirksgefängnis in Auslieferungshaft - auf Geheiß der USA, wegen eines Verbrechens, das er vor mehr als 30 Jahren in den Vereinigten Staaten beging.

Die Schweizer Justiz beruft sich auf bestehendes Recht, die Kulturschaffenden des Landes sind peinlich berührt und wütend. Nadja Schildknecht, Mitbegründerin und Geschäftsführerin des Zürcher Festivals, schritt gestern schwarz gekleidet vor die Leinwand des Kinos "Corso", blickte verstört ins Publikum und sagte mit heiserer Stimme: "Heute ist ein schrecklicher Abend."


Immer wieder verließen Gäste den Saal, das Mobiltelefon am Ohr, und kamen mit düsterer Mine zurück. Ein Mann brach, offenbar unter dem Schock der Nachricht, sogar ohnmächtig zusammen. Zwei Ärzte aus dem Publikum eilten herbei, wenige Minuten später stürmten Rettungssanitäter mit einer Trage ins Kino.

Mit versteinerter Mine trat schließlich Joëlle Bourgois, französische Botschafterin in der Schweiz, vor die Festivalbesucher und verlas ein Kommuniqué. Frankreich "bedaure außerordentlich, dass dem Mann, der bereits zahlreiche Prüfungen in seinem Leben überstehen musste, noch eine weitere auferlegt wurde". Als Reaktion auf Polanskis Verhaftung habe Frankreichs Außenminister Bernard Kouchner bei seiner Schweizer Kollegin Micheline Calmy-Rey interveniert.

Nicht nur in der Schweiz sorgte die Festnahme Polanskis am Zürcher Flughafen für Schlagzeilen. "Regisseur Polanski wegen Sex-Anklage verhaftet", meldete der amerikanische Nachrichtensender CNN am Sonntag als "Top Story". Der polnische Außenminister Radek Sikorski forderte die Freilassung des Regisseurs.

Polanski drohen vier Jahre Haft

Das Erstaunen, der Schock, mit dem weltweit auf den Vorfall reagiert wird, ist der Plötzlichkeit dieses Zugriffs geschuldet: 1977 hatte Polanski in Los Angeles eine damals 13-Jährige vergewaltigt. Ein Jahr später bekannte er sich schuldig, floh aus Angst vor einer Gefängnisstrafe in seine Geburtsstadt Paris und kehrte nie wieder in die USA zurück. Selbst der Oscar-Verleihung 2003, bei der Polanski für den Film "Der Pianist" als bester Regisseur ausgezeichnet wurde, blieb er fern. Amerikanischen Rechtsexperten zufolge droht ihm bei einer Auslieferung in die USA und einem möglichen anschließenden Prozess eine Haftstrafe von bis zu vier Jahren.

Zwar hat ihm sein Opfer mittlerweile öffentlich verziehen, nicht aber die amerikanischen Behörden. Nachdem das US-Justizministerium und die Polizei von Los Angeles auf die geplante Zürich-Reise Polanskis aufmerksam geworden waren, ging bei der Schweizer Regierung ein Haftersuchen ein.

Für Irritationen sorgt der Zeitpunkt des Zugriffs, zumal Polanski seit Jahren immer wieder in dem Land weilt und dem Nobelskiort Gstaad eng verbunden ist. Die Schweizer Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf wies am Sonntagabend Spekulationen zurück, wonach die Verhaftung auf diplomatischen Druck der USA erfolgt sei.

Vielmehr lieferte die Ministerin eine lapidare Erklärung: In früheren Jahren habe man erst nachträglich von den Besuchen erfahren. Diesmal aber, sagte Widmer-Schlumpf, sei die Visite des Filmemachers "sehr groß angekündigt" worden.

Auch warum Polanski nicht schon früher anlässlich eines anderen öffentlichen Auftritts in Europa verhaftet wurde, ist weiter unklar. Die Online-Ausgabe der amerikanischen "New York Times" zitierte einen Polizeisprecher aus Los Angeles, wonach die Verhaftung mehrmals geplant war, namentlich in England. Die Anwälte Polanskis widersprachen dieser Darstellung.

Es gibt allerdings gute Gründe dafür, dass der Zugriff nun in der Schweiz erfolgte. Das Auslieferungsabkommen zwischen der Eidgenossenschaft und den USA enthält keine Klausel, die sich in vergleichbaren Vereinbarungen mit anderen Staaten findet. Diese besagt, dass es nur dann zu einer Auslieferung kommt, wenn die Tat des Beschuldigten in dem Land, das ausliefern soll, noch nicht verjährt ist. In dem Abkommen mit den USA wird jedoch nur auf die Verjährung nach amerikanischem Recht abgestellt.

In der Causa Polanski ein entscheidender Punkt: Im Gegensatz zu den meisten europäischen Staaten verjährt in den USA Kindesmissbrauch nicht. Übrigens wurde in der Schweiz im vergangenen November ein Verfassungsartikel gutgeheißen, der ebenfalls die Unverjährbarkeit von Kindesmissbrauch vorsieht. Die notwendigen Gesetzesänderungen werden derzeit erarbeitet.

"Ein ungeheurer Kulturskandal"

Dennoch reagieren Filmschaffende aus der ganzen Welt auf die Aktion bestürzt und wütend. Der griechisch-französische Regisseur Costa-Gavras und die italienische Schauspielerin Monica Bellucci unterzeichneten eine Petition zur Freilassung Polanskis. Auch dessen Kollege Andrzej Wajda verfasste im Namen von polnischen Filmschaffenden eine Protestnote an die Regierungen der USA, der Schweiz und Polens.

Das Vorgehen der Behörden sei nicht nur eine "groteske Justizposse, sondern auch ein ungeheurer Kulturskandal", teilte der Verband der Schweizer Regisseure mit. Vor dem Kino, in dem Polanski hätte ausgezeichnet werden sollen, wurden Transparente entrollt. "Free Polanski" hieß es dort und: "Polanski-Verhaftung - Schande für kulturlose Schweiz."

Im Umfeld der eidgenössischen Regierung ist man sich der Brisanz des Falls durchaus bewusst: "Das bringt die Schweiz in eine sehr dumme Lage", sagte ein enger Mitarbeiter eines Regierungsmitglieds am Sonntagabend. Für das Ansehen der Schweiz sei die Sache "sicher nicht gut", mahnte auch Jean-Frédéric Jauslin, der Direktor des Bundesamts für Kultur.

Justizministerin Widmer-Schlumpf zeigt sich von der Kritik unbeeindruckt: "Wir finden in der Schweiz, dass das Recht durchgesetzt werden soll." Polanskis Popularität sei angesichts des Haftbefehls ohne Bedeutung: "Die Verhaftung war rechtsstaatlich der einzig mögliche Weg." Innen- und Kulturminister Pascal Couchepin stellte sich auf ihre Seite: "Das ist eine rechtliche Frage und keine Kulturfrage."

Die Lage: "Très difficile"

Polanski hat sich mittlerweile in Zürich einen Anwalt gesucht. Gegen die Auslieferungshaft kann er ebenso klagen wie gegen den noch bevorstehenden Entscheid des Schweizer Justizministeriums, ob es tatsächlich zur Auslieferung kommen soll. Dafür müssen die USA innerhalb von 60 Tagen ein Gesuch einreichen.

Gut möglich, dass das oberste Schweizer Gericht über den Fall befinden wird. Denkbar aber auch, dass Polanski freiwillig in die USA reist - ein US-Richter hatte Anfang des Jahres erstmals die Möglichkeit offen gelassen, den Fall ad acta zu legen.

Vor Schweizer Gerichten stehen Polanskis Chancen nicht allzu gut. In fast allen Fällen werde die Auslieferungshaft bestätigt, sagt der Jurist Peter Popp. Auch gegen eine Auslieferung gibt es im Fall Polanski wohl wenige juristische Argumente.

Die französische Botschafterin Bourgois weiß um den Ernst der Lage. "Sehr schwierig, très difficile", murmelte sie am Sonntagabend, kurz bevor sie das Zürcher Filmfestival in einer schwarzen Limousine verließ.

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insgesamt 994 Beiträge zum Forum...
Die neuesten Beiträge:
31.03.2010 von sitiwati: es ist einfach

unglaublcih, was man hier zur Endschuldigung anbringt, ich denke mal, da sehen manche zuviel billige Krimis! mehr...

31.03.2010 von Dion:

So einfach ist das nicht. Wahr ist, dass damals ein Prozess stattfinden sollte. Aber ebenso wahr ist, dass mit dem Richter zuvor ein Deal ausgehandelt worden ist, dass Polanski im Fall eines Geständnisses mit einer milden Strafe [...] mehr...

31.03.2010 von Chris Jahn: .

Für kich ist die rechtssicherheit ein hohes Gut, ich sehe da sicher einige Dinge anders als Sie. Es wird auch kein Exempel statuiert, wie Sie schreiben sondern dem Recht wird entprochen. Er würde auch nicht stellvertretend [...] mehr...

31.03.2010 von Chris Jahn: .

Ja, die Vorwürfe stimmen und sind nicht ais der Luft gegriffen und auch kein zusätzlicher Aufreger "um der Sache Pfeffer zu geben". mehr...

31.03.2010 von AndersSehend:

Angenommen, er hätte dieses spezielle Thema für alle erkennbar in einem Film aufgearbeitet, meinen Sie, dass das "der" Öffentlichkeit gereicht hätte (Schauen Sie sich diesbezüglich einmal 'Der Tod und das Mädchen [...] mehr...

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Roman Polanski

Biografie

Roman Polanski wurde am 18. August 1933 in Paris geboren. 1936 zogen seine jüdischen Eltern mit ihm nach Krakau. Seine Mutter kam in Auschwitz ums Leben, sein Vater überlebte den Holocaust in einem KZ, er selbst wurde von einem katholischen Bauern vor den Nazis in einem Stall versteckt. Nach dem Abitur studierte Polanski zunächst Malerei, Bildhauerei und Graphik an der Kunstakademie von Krakau und arbeitete nebenher als Schauspieler.

Später wechselte er an die Filmhochschule in Lodz, wo er für seinen Abschlussfilm "Zwei Männer und ein Schrank", in dem er selbst mitspielte, fünf internationale Preise erhielt. Anschließend drehte Polanski mehrere Filme unter anderem in Polen und Frankreich, bevor er in die USA emigrierte. 1968 gab er mit "Rosemaries Baby" sein Hollywood-Debüt. Der Film bescherte ihm zwei Oscar-Nominierungen, einen für die beste Regie und einen für das beste Drehbuch, das ebenfalls von Polanski stammte. 1975 erlangte Polanski die französische Staatsbürgerschaft.

Seit seiner Flucht nach Frankreich vor einem Prozess wegen Vergewaltigung einer Minderjährigen lebt der Regisseur überwiegend dort und in Polen. Ende September 2009 wurde Polanski deswegen bei der Einreise in die Schweiz festgenommen. Er befand sich dort bis Juli 2010 unter Hausarrest. Die Schweizer Justizministerin erklärte schließlich, der Regisseur werde nicht an die USA ausgeliefert und könne sich fortan frei bewegen.

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