Stuttgart - Die Stuttgarter Strafkammer stufte das Verbrechen ebenso wie die Staatsanwaltschaft als Mord ein, weil der Angeklagte den 47-Jährigen heimtückisch und grausam nach einem Zechgelage in ihrem Wohnheim in Sindelfingen getötet hatte. Die Verteidigung hatte auf Totschlag plädiert.
Der 31-Jährige hatte ein Geständnis abgelegt. In der Nacht auf den 12. Februar dieses Jahres trank er in seinem Zimmer gemeinsam mit dem 47-jährigen Bewohner reichlich Alkohol. Sie sahen sich gemeinsam im Fernsehen den Horrorfilm "Halloween 2007" an.
Der Täter stach seinem Gast das Klappmesser mit einer Klingenlänge von 7,5 Zentimetern zwei Mal in den Rücken. Der Mann wollte fliehen, was ihm jedoch nicht gelang, da der Angeklagte seine Zimmertür verschlossen hatte. Der Täter stach dann wahllos auf ihn ein und sah seinem Opfer beim Sterben zu.
Jedes Mal, wenn der Mann versuchte, sich zu erheben, stach er erneut zu und übergoss ihn mit Bier. Zum Schluss versetzte er ihm mehrere Stiche in den Hals und durchtrennte ihm die Schlagader. Das Opfer verblutete. Der Täter rief selbst die Polizei.
Die Strafkammer stellte die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren ausgeschlossen.
jdl/AP/dpa
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