Aus Aachen berichtet Jörg Diehl
Aachen - Der Mann, um den es geht, ist alt und blass und grau. Heinrich Boere, 88, sitzt in einem Rollstuhl, er trägt ein blaues Hemd und eine schwarze Hose. Sein Haar ist militärisch kurz, der Kragen hingegen weit geöffnet. Neugierig blickt er sich um.
Der frühere SS-Mann, einst Killer im Auftrag des "Führers", sitzt hinter Panzerglas, ein Arzt und eine Pflegerin hinter ihm, zwei Verteidiger zur Seite, 60 Journalisten aus Deutschland, den Niederlanden und Großbritannien im Schwurgerichtssaal des Aachener Landgerichts, dazu noch einmal so viele Zuschauer, zwei Staatsanwälte, zwei Anwälte der Nebenklage, der Sohn eines der Erschossenen, ein Begleiter, eine Dolmetscherin, eine Protokollantin, die Große Strafkammer mit ihren fünf Richtern, mehrere Justizwachtmeister und Polizisten.
Alles seinetwegen.
Heinrich Boere, 1921 geboren in Eschweiler bei Aachen, dort immer noch wohnhaft, in einer Seniorenresidenz, ist angeklagt, als Angehöriger der "Germanischen SS in den Niederlanden" im Kriegsjahr 1944 drei unschuldige und wehrlose Zivilisten ermordet zu haben. Demnach schoss der damals 22-Jährige am 14. Juli den Apotheker Fritz Bicknese in Breda und am 3. September den Fahrradhändler Teunis de Groot in Voorschoten sowie Frans-Willem Kusters in Wassenaar nieder.
Boere, Sohn eines niederländischen Vaters und einer deutschen Mutter, war "ein Fanatiker", wie er SPIEGEL ONLINE im August 2007 sagte. Ende 1940 hatte er sich als 18-Jähriger zur Waffen-SS gemeldet und fast zwei Jahre lang an der Ostfront gekämpft. 1942 kehrte er in die besetzten Niederlande zurück, wo er dem etwa 15 Mann starken SS-Sonderkommando "Feldmeijer" zugeteilt wurde.
Diese Truppe hatte den unmittelbar auf Hitler zurückgehenden und als "Geheime Reichssache" eingestuften Auftrag, jeglichen aufkeimenden Widerstand in den Niederlanden durch willkürliche Erschießungen von angeblich antideutsch eingestellten Bürgern zu brechen.
Kam es zu Anschlägen auf die Besatzer oder ihre Kollaborateure, setzte der Höhere SS- und Polizeiführer Hanns Albin Rauter mit dem Codewort "Silbertanne" sein Mordkommando in Bewegung. Mindestens 54 Niederländer sollen diesen SS-Auftragskillern zum Opfer gefallen sein.
"Wir kannten die Männer nicht. Der Sicherheitsdienst der SS gab uns die Namen und wir machten uns auf den Weg", sagte Boere 2007 SPIEGEL ONLINE. "Man sagte uns, es handele sich um Partisanen, um Terroristen. Wir dachten, wir täten das Richtige." Also drückte er ab.
Gerechtigkeit? - "Dafür ist es viel zu spät"
Boere, und das unterscheidet diesen Fall von anderen Kriegsverbrecherprozessen, hat die drei Hinrichtungen nie bestritten. Schon 1946 räumte er die Taten gleich in mehreren Vernehmungen ein. Der frühere SS-Sturmmann ist für die Morde auch schon einmal verurteilt worden, im Oktober 1949, von einem Amsterdamer Sondergerichtshof. Doch da war Boere schon wieder in Eschweiler, wenige Kilometer hinter der Grenze, und wurde nicht ausgeliefert.
Die Frage, die sich nicht wenige Beobachter und Beteiligte des Verfahrens an diesem Mittwochmorgen in Aachen stellen, lautet daher: Worum geht es nun eigentlich?
Um Gerechtigkeit?
"Dafür ist es viel zu spät", sagt selbst der Rechtsanwalt Wolfgang Heiermann, der die Söhne des getöteten Apothekers Bicknese in der Nebenklage vertritt. Eine Haftstrafe werde der gesundheitlich angeschlagene Boere wohl ohnehin nie antreten müssen.
Also um Wahrheit?
"Wir wollen, dass ein deutsches Gericht endlich feststellt: Es war Mord", sagt der Rechtsanwalt Detlef Hartmann, der die Nebenklage für den inzwischen 77-jährigen Sohn des getöteten Fahrradhändlers Teunis de Groot übernommen hat. Sein Mandant habe den Vater "sehr geliebt und geachtet" und bewahre die Kugeln, mit denen dieser 1944 getötet worden sei, bis zum heutigen Tag auf. Er verlange Klarheit. Deshalb solle in dem Verfahren auch deutlich werden, "was Boere im Krieg alles gemacht hat", verkündet Hartmann. "Bis hinein in den Kaukasus."
Wenn sie sich da nicht zu viel erwarten.
Jahrzehntelang hat sich die deutsche Justiz gescheut, gegen den Auftragskiller Boere vorzugehen. Die zuständige Zentralstelle für NS-Verbrechen stellte noch Anfang der achtziger Jahre ein Ermittlungsverfahren gegen ihn mit der Begründung ein, die Taten seien als zulässige völkerrechtliche Repressalmaßnahmen der Besatzer gerechtfertigt gewesen. Erst im August 2007 holten die Dortmunder Nazi-Jäger die angestaubten Akten wieder aus dem Keller.
"Tricks der Verteidigung"
Und nun, an diesem Mittwoch, scheint es ebenfalls nicht so, als könnten sich die großen Erwartungen der Nebenklage erfüllen. Im Schneckentempo beginnt der Prozess, dreimal unterbricht die Kammer, bis der Vorsitzende Richter Gerd Nohl den ersten Verhandlungstag nach anderthalb Stunden für beendet erklärt und den nächsten Termin gleich ganz absagt. Da ist noch nicht einmal die Anklage verlesen.
Nur die Verteidigung kann sich freuen. Ihr Schachzug, die Sitzung mit einem Befangenheitsantrag gegen Oberstaatsanwalt Ulrich Maaß zu beginnen, scheint für den Moment erfolgreich gewesen zu sein.
Der Ankläger erwecke den Anschein, den Grundsatz eines fairen Verfahrens zu missachten, sagt Verteidiger Gordon Christiansen. "Er ist in der Sache nicht ergebnisoffen." In vielen Interviews habe der Ermittler deutlich gemacht, dass er eine Verurteilung um jeden Preis wolle. Die Staatsanwaltschaft kann nun bis Montag zu den Vorwürfen Stellung nehmen.
"Ich bin verärgert über die Tricks der Verteidigung", empört sich am Mittag der als Nebenkläger auftretende Sohn eines der Opfer, Teun de Groot. Er habe eigentlich ein Statement an Boere richten wollen, das nun sein Anwalt am nächsten Sitzungstag verlesen werde. Er selbst wolle nicht wieder erscheinen.
Und der, dessentwegen sie alle hier sind?
Heinrich Boere nimmt den vorzeitigen Abbruch der Verhandlung regungslos zur Kenntnis. Eine Pflegerin wirft ihm eine schwarze Lederjacke über, dann wird der frühere SS-Mann aus dem Saal geschoben. Er hat an diesem Mittwoch kaum etwas gesagt. Auf die Frage des Gerichts nach seiner Nationalität antwortet er knapp: "Staatenlos." Und dann, nach kurzer Pause: "Deutsch."
Doch das schien schon niemand mehr gehört zu haben.
Auf anderen Social Networks posten:
Was sind denn bitte "zulässige völkerrechtliche Repressalmaßnahmen"? mehr...
Mea culpa, Sie haben vollkommen recht, was die Willkür angeht. Ich hatte verkürzt eine Menge entlastender (und höchst differenziert zu beachtender) Bedingungen laienhaft zusammengezogen, und wohl auch den Fehler gemacht, im §211 [...] mehr...
na dann sollten Sie sich mal über das Mordmerkmal der sonstigen niedrigen Beweggründe informieren. Und das ein Befehl den Tatbestand des § 211 ausschließen soll, müßten Sie schon etwas näher begründen. Es mag ein [...] mehr...
Der Täter hatte keine niedrigen oder eigennützigen Beweggründe, sondern hat auf Befehl gehandelt. Natürlich bin ich nicht Jurist. Ich vergleiche nur. Ist ein Bomberpilot, der zivile Ziele anfliegt ein Mörder ? Hiroshima etwa [...] mehr...
Dann können Sie das bestimmt auch begründen, oder? mehr...
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