Das zweite Gutachten wurde von dem Gerichtsgutachter Peter Winckler aus Tübingen verfasst. Es beschäftigt sich sowohl mit der Methodik als auch dem Fazit du Bois' zum Motiv des jugendlichen Amoktäters. Winckler kritisiert in seinem Bericht den zum Teil "spekulativen Charakter" des Psychogramms. So bezeichnet er die Folgerung des Kollegen, Tim K. habe unter masochistischen Sexualphantasien gelitten, als "aus der Luft gegriffen".
Die Frage, ob Tim K.s Eltern tatsächlich über die Tötungsphantasien ihres Sohnes informiert waren, bedürfe einer intensiveren Prüfung. In diesem Punkt steht die Polizeiaussage der Therapeutin von Tim K. in direktem Widerspruch zu den Angaben der Eltern selbst.
Opferanwalt Jens Rabe sieht sich durch das Gegengutachten in seiner Einschätzung bestärkt, "dass eine eindeutige Klarheit über die Verantwortlichkeit der Eltern nur in einem Prozess erörtert werden kann". Die Staatsanwaltschaft Stuttgart soll einen Strafbefehl gegen Tims Vater anvisiert haben - momentan prüft die Generalstaatsanwaltschaft den Vorschlag. Eine Sprecherin der Behörde sagte jedoch, man habe "noch keine Entscheidung getroffen".
Simone Kaiser
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