Aus Dresden berichtet Gisela Friedrichsen
Dresden - Damit hatte der Angeklagte wohl nicht gerechnet. Schon in seiner Vorbemerkung zum eigentlichen Plädoyer machte Oberstaatsanwalt Frank Heinrich deutlich, was er von Alex W. hält, dem Mann, der selbst am Ende des Prozesses der Öffentlichkeit jeden Blick in sein Gesicht verwehrt: "Was unsere Gesellschaft nicht braucht, sind Menschen wie Sie, Herr W. Menschen, die mit kruden Vorstellungen hierherkommen, die für die Gesellschaft nichts leisten, dafür aber feige töten. Auch hier haben Sie sich feige gezeigt! Ihr ganzes Auftreten vor Gericht war erbärmlich! Ich bin gottfroh, dass ich Sie hier nur noch bis Mittwoch, den Tag des Urteils, ertragen muss!"
Doch ob sich diese Erwartung des Staatsanwalts erfüllt? Am späten Montagnachmittag traf überraschend beim Dresdner Landgericht, das gegen Alex W. wegen Mordes an der Ägypterin Marwa al-Schirbini verhandelt, die Antwort der russischen Behörden auf ein Rechtshilfeersuchen ein. Denn in einem Dokument heißt es, W. sei aus der russischen Armee aufgrund psychischer Probleme ausgemustert worden.
Psychische Probleme? W. wurde von dem psychiatrischen Sachverständigen Stephan Sutarski begutachtet, der keine Hinweise auf irgendwelche die Schuldfähigkeit betreffenden Besonderheiten bei W. fand. Der Angeklagte schweigt vor Gericht. In der Information aus Russland soll die Rede davon sein, dass ein gewisser "Aleksandr Igorewitsch N." am 1. Juli 2000 für ein Jahr "unter Beobachtung gestellt" worden sei, wegen einer "nicht differenzierten Schizophrenie". Was heißt das?
"Herr W., es ist Ihre Entscheidung!"
Die Vorsitzende Richterin der 1. Großen Strafkammer des Dresdner Landgerichts, wo sich am 1. Juli dieses Jahres die Tat ereignete, teilte am Montagnachmittag mit, jener "N.", bei dem es sich um den Angeklagten W. handeln könnte, der seinen Namen hatte eindeutschen lassen, habe sich bei den russischen Behörden nicht mehr gemeldet und sei daher aus der "Beobachtung" herausgenommen worden. Dokumente dazu gebe es nicht mehr. "N." sei wohl als wehrunfähig betrachtet und ausgemustert worden.
"Herr W.", sagte die Vorsitzende zum Angeklagten in leicht genervtem Ton, "Sie wissen schon, dass wir nicht alle denkbaren Varianten zu Ihren Gunsten berücksichtigen müssen! Wenn Sie die Tat in einem schizophrenen Schub begangen haben - dann sagen Sie es! Es ist Ihre Entscheidung!"
Jetzt muss erst einmal professionell übersetzt werden. Dann muss der Sachverständige Sutarski erneut gehört werden und den Angeklagten gegebenenfalls noch einmal untersuchen. Ob es also dabei bleiben wird, dass am Mittwoch das Urteil fällt, ist ungewiss.
Welche Strafe den Angeklagten erwartet, sollte er weiterhin als schuldfähig angesehen werden, daran ließ das Plädoyer der Staatsanwaltschaft keinen Zweifel. Heinrich forderte eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes, versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung. Und er beantragte, dass das Gericht bei diesem Angeklagten, der am 1. Juli im Dresdner Gericht eine Zeugin, die 31 Jahre alte Ägypterin Marwa al-Schirbini erstochen sowie ihren Ehemann Elwy Ali Okas mit demselben Messer lebensgefährlich verletzt hatte, die besondere Schwere der Schuld feststelle.
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